Verfahren eingestellt?

3 Antworten

Eventuell wurde es gegen Auflagen eingestellt.

Ob eine MPU oder Ähnliches angeordnet wird, entscheidet die Führerscheinstelle und nicht die StA.

lg

Bei solchen Delikten muss man unabhängig voneinander Strafrecht, Ordnungsrecht und Verwaltungsrecht betrachten.

Sehr wahrscheinlich wurde die strafrechtliche Verfolgung eingestellt, da kein Verstoß gegen §316 StGB gesichert feststellbar war.

Ordnungsrecht greift hier nicht, da §24a StVG nur das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol unter Strafe stellt.

Bleibt also noch das Verwaltungsrecht und das erlaubt der Führerscheinstelle sowohl den Entzug der Fahrerlaubnis als auch die Anordnung einer MPU.

Für die MPU wird das Fehlen einer Strafverfolgung sogar zu einem Problem: Wer mit 1,9 Promille noch in der Lage ist, ein Fahrrad sicher zu führen (sonst wäre ja §316 StGB festgestellt worden), der muss schon ein außergewöhnlich hohe Alkoholtoleranz entwickelt haben. Der Gutachter wird also für die Evaluation mindestens von regelmäßigem Alkoholmissbrauch ausgehen.

Es kann ja gegen Auflagen eingestellt worden sein. Es gibt dann eben nur keine Verhandlung, kein gerichtliches Verfahren. Er war geständig. Hat niemanden gefährdet. Zahlt Strafe/Bußgeld.

Sanktionen von der Führerscheinbehörde laufen separat.

Gruß S.