Sorgerecht entzug?

11 Antworten

  1. § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG gilt nur in der Öffentlichkeit, nicht im privaten Haushalt. Der Vater dürfte dem 14-järhrigen Sohn sogar ganz legal erlauben, (in Maßen) Bier zu trinken.
  2. In Anwesenheit eines Sorgeberechtigten dürfte der Jugendliche sogar in der Öffentlichkeit Bier trinken (§ 9 Abs. 2 JuSchG).
  3. Der Vater kann und muss seinen 14-järhrigen Sohn nicht permanent überwachen und jedes Risiko restlos ausschließen.
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Nein, das ist keine Kindesmisshandlung, das ist höchstens ein wenig leichtfertig und sorglos ...

Väter dürfen bei 14jährigen ruhig Bier im Kühlschrank haben - 14jährigen sollte klar sein, dass sie das nicht trinken dürfen. Man muss wirklich nicht alles vor denen verstecken, sondern darf als Eltern auch mal auf die Intelligenz und Eigenverantwortung des Nachwuchses vertrauen.

(Anders sieht es auch, wenn man bei Kleinkindern alkoholische Getränke erreichbar und offen herumstehen lässt - aber darum geht es hier ja nicht).

Wenn die 14jährigen dann - so wie es sicher alle 14jährigen machen - mal ein Bier stibitzen, dann ist das eine normale Handlung - und niemand wird ein Wort darüber verlieren.

Wenn natürlich ein 14jähriger ständig betrunken aufgegriffen wird, weil die Eltern trotzdem immer Alkohol griffbereit haben, dann könnte die Sache schon anders aussehen. Das wäre dann Kindeswohlgefährdung - aber auch keine Misshandlung.

Also - keine Sorge, bei einem Bier passiert gar nix - außer, dass dem Sprössling vielleicht (hoffentlich!) kotzeschlecht wird.

das ist ja eine Kindesmisshandlung

Befass dich besser mal mit dem Begriff und dem StGB dazu

Nicht dass es was bringen würde ...

NEIN, ist es nicht

wird das Sorgerecht entzogen?

Nein

klar wenn jemand eifrig ist im Jugendamt

dann gibts welche da haben 4 jährige aus dem Kühlschrank was getrunken. War Schnaps. Sind ins Krankenhaus geliefert worden und nicht Sorgerecht entzogen.

Wie kommst du denn auf Kindesmißhandlung??? Nein, ist es nicht. So schnell wird das Sorgerecht nciht entzogen.