Scheidung / Trennung > Kinder wie oft sehen?
Guten Tag zusammen.
Vorab ein großes Dankeschön an alle, die sich den vielleicht etwas längeren Text durchlesen!
Bei meiner Frau und mir platzt es schon seit knapp zwei Jahren. Wir haben eine Tochter (3) und eine Tochter (bald 2). Beide Töchter lieben ihren Papa (also mich 😄). Wir haben beide zu gleichen Teilen das Sorgerecht und natürlich das Umgangsrecht. Dazu bin ich völlig frei von Vorstrafen, kein Drogenproblem, kein Rauchen, kein Alkohol. Ich arbeite 35 Std pro Woche als Altenpfleger.
Wenn ich jetzt darüber nachdenke mich zu trennen, würden die Kinder wohl bei meiner Frau wohnen, macht man ja wohl so.
Da sie aber so jemand ist, die dann aus Boshaftigkeit mir gegenüber sagen wird, dass die Kinder nur alle 14 Tage zu mir kommen, da sage ich stop! Die Kinder können nichts für den Ärger zwischen uns, sie brauchen ihren Papa genau wie die Mama. Man könnte sich doch flexibel einigen, 3 x pro Woche wenigstens.
Wie seht ihr das? Wie stünden meine Chance als Vater, die bei sowas ja oft vergessen werden?
3 Antworten
du könntest normales umgangsrecht einfordern:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien u. feiertage
- drei wochen urlaub
du könntest auch überlegen die kinder bei dir zu lassen. was spricht dagegen das sie bei dir leben sollten
eine offizielle regelung gibt es nicht. in der regel einigen sich die eltern. das ist so der mindestumfang der laufenden rechtsprechung
Weil du geschrieben hast "ein normales Umgangsrecht" einfordern. Da hab ich gedacht, dass das was du aufgezählt hast, eine geläufige Regelung ist und oft so durchgesetzt wird.
Wenn du dich wirklich gleichwertig kümmerst, dann hast du grundsätzlich schon die Chance, dass die Kinder bei dir leben. Die meisten Väter haben ja nur deshalb keine Chance, weil sie ihre Frau die kompletten 12 Monate Elterngeld überlassen und danach auch die Verantwortung überwiegend bei der Frau liegt.
In einer einvernehmlichen Trennung kannst du einwilligen, dass deine Kinder bei der Mutter leben - und im Gegenzug direkt ein geeignetes Umgangsmodell festlegen, dass ihr beide mit euren Arbeitszeiten vereinbaren könnt. Optimalerweise muss das dann gar nicht vor Gericht geklärt werden.
Eine komplett flexible Lösung ist bei den meisten hauptbetreuenden Elternteilen sehr unbeliebt. Und das zu Recht: Wenn die Kinder beim Umgang sind, dann können sie arbeiten. Das muss man aber sehr frühzeitig dem Arbeitgeber mitteilen.
Wir kümmern uns täglich gleichwertig um die Kinder, in allen Belangen. 👍🏼
Deinen letzten Absatz verstehe ich nicht ganz 🤔.
Ein geeignetes Modell für mich wäre, wenn die Kinder bei der Mama wohnen würden, dass ich sie dann wenigstens jeden zweiten Tag nach der Arbeit sehen könnte.
Das klingt ja nach einer "festen" Regelung, wenn du die Kinder montags und mittwochs nach der Schule bis 18 Uhr betreust und jedes zweite Wochenende zu dir nimmst.
"Flexibel" heißt für mich spontan. Es ist schön, wenn kurzfristig wegen Krankheit, Kindergeburtstag ect Veränderungen möglich sind. Aber wenn die Mutter arbeiten will, dann braucht sie die Sicherheit, dass sie das eben jeden Montag und Mittwoch ganztägig kann.
Also, du hast recht, in Deutschland haben Männer oft wenns ums Sorgerecht geht die schlechteren Karten. Wenn du mir aber berichtest, dass du clean bist, einen stabilen Job hast etc. Bin ich mir fast schon sicher, dass du eine gute Chance haben wirst vor Gericht dafür zu sorgen, dass du die Kinder definitiv öfter sehen darfst oder wenn deiner noch Frau etwas zur lasst fällt (wie z.b vorstrafen, Alkoholismus etc) steht es sogar noch besser darum, dass sie bei dir wohnen dürfen.
In jedem Fall probiere um kosten zu vermeiden, deine Frau in Ruhe darüber anzusprechen und versuch was auszuhandeln. Ansonsten musst du dir einen Anwalt holen und vors Gericht.
Kinder brauchen ihre Mutter, aber ihren Vater mindestens genau so sehr.
Ist das von dir oben genannte eine offizielle Regelung? Denn so verkehrt klingt es nicht.
Dass die Kids bei mir wohnen würde meine Frau (Glucke) kaum mitmachen wollen. 🫣