Sachbeschädigung Alkohol Glasscheibe tür?


20.01.2021, 23:56

Zu mir: bin 24 Jahre und Auszubildender im letzten Jahr

3 Antworten

Wo ich mich frage ich hab den Türrahmen oder sonstiges nicht mal beschädigt sondern nur die Scheibe

Dann wäre wohl eine Reperatur teurer gewesen als eine neue Tür...

die Tür selbst kostete keine 2200€ weil das eine sehr alte war höchstens 300€.

Denkst du vielleicht man bekommt einfach mal schnell eine gebrauchte Haustür für 300€, die dann der Handwerker kostenlos einbaut.

mit welchen Strafen kann ich rechnen

Einfach mal nach Sachbeschädigung googlen und den entsprechenden Paragraphen im StGB aufrufen

und muss ich den vollen Betrag der Tür bezahlen

Ja

zahlt die Haftpflicht in dem Fall

Ich glaube kaum, es war ja schließlich mit Vorsatz...

Woher ich das weiß:Hobby – Erfahrener Hobby-Barkeeper
aut Anklageschrift konnte die Glasscheibe nicht mehr ersetzt werden

Das ist eher komisch, aber durchaus mal möglich. Und jetzt eh um die Ecke. Dass der Eigentümer eine funktionierende Tür will, ist klar. Dass Du die bezahlen musst, auch. Der Zeitwert-Ersatz dürfte hier nicht greifen, weil die alte Tür ja ihren Dienst erfüllt hat, die neue das auch machen muss. So wie es aussieht, hast Du Dich im Vorfeld aber nicht darum gekümmert, dass hier eine gleichwertige Tür eingebaut wird. Wobei Türen schon teuer sein können. Also, der Preis kann schon hinkommen.

Versicherung: Nein, die zahlt bei Vorsatz natürlich nicht. Blöd natürlich, dass Du dann (sorry) so blöd warst, und dann auch noch erzählst, dass Du da aus Frust reingeschlagen hast. Hättest Du einfach angegeben, dass Du so betrunken warst und gar nicht mehr wusstest, wie das passiert ist, dann hätte das anders laufen können.

Zu mir: bin 24 Jahre und Auszubildender im letzten Jahr

Spielt keine Rolle für die Schadensregulierung. Du kannst höchstens anfragen, ob der Geschädigte mit Ratenzahlung einverstanden ist. Muss er aber nicht sein. 


Musi078 
Beitragsersteller
 21.01.2021, 23:41

Vielen Dank für die Antwort.

das ich aus Frust eingeschlafen haben habe ich nirgends erwähnt, nur hier jetzt, die Polizei und das Gericht weiß nicht das es aus Frust war die wissen nur ich hab reingeschlagen aber kennen den Grund nicht, wussten nur das ich besoffen war.

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Naja, du könntest höchstens mal die Begründung erfragen, warum die Scheibe nicht getauscht werden konnte. Wobei ich auch sagen muss, dass 2200 € für eine neue Haustür ein echtes Schnäppchen ist. Das hat bei uns fast der Einbau gekostet… 🙄 Und ich glaube auch, dass ein reiner Tausch der Scheibe, sofern der denn möglich gewesen wäre, auch nicht unglaublich viel billiger gewesen wäre.

Haftpflicht-Versicherung wird meines Erachtens wohl eher nicht greifen, da ja schon ein gewisser Vorsatz dabei war. Du könntest allenfalls argumentieren, dass du zu besoffen warst, um beim Ziel die Wand sicher zu treffen und deswegen die Tür getroffen hast… Aber ob das zieht? Aber versuchen kann man es…

Die Strafe kann ich nicht sicher beurteilen. Allerdings warst du ja nun offenbar nicht unerheblich angetrunken und es war offenbar ja auch nicht deine eigentliche Absicht die Scheibe einzuschlagen, insofern könnte ich mir vorstellen, dass du einfach die Instandsetzung zahlen musst und vielleicht irgendeine juristische Gebühr oder so…