Ist das Sachbeschädigung?
Ist es Sachbeschädigung wenn ich zum Beispiel in ein fremdes Auto etwas in den Auspuff lege? Zum Beispiel Lebensmittel oder so?
3 Antworten
Erstmal hallo 🙋♀️
Nun zu deiner Frage:
§ 303 Sachbeschädigung(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Zu den Begrifflichkeiten und deren Anwendung auf den Fall:
beschädigen - den Auspuff so herrichten, dass er seine ursprüngliche Funktion nicht mehr richtig erfüllen kann.
zerstören - unbrauchbar machen=Auto nicht mehr fahrbar, da Auspuff demoliert.
Erscheinungsbild erheblich verändern - bedeutet bleibend und sichtbar verändert. Bei einem Chicken Nugget ist das sicher nicht der Fall. Beim Gerumpel würde er entweder rausfallen oder der Fahrer würde das Nugget bereits im vornherein bemerken. Schliesslich sitzt man nicht einfach ins Auto, ohne vorher sicher zu gehen, dass alles gut ist, oder?
Alles in allem sehe ich keine Sachbeschädigung!
Liebe Grüsse ☀️💋☀️
Habe es mir mal angesehen. In diesem Fall ist eine Schädigung klar gewollt und auch angestrebt worden. Hier würde ich von einem Versuch ausgehen, denn je nach dem wie gross die Kartoffel ist kann es durchaus zu Verstopfungen oder anderen Schäden kommen.
Ich denke du hast Recht. Wobei ein großer Chicken Nugget den Auspuff verstopfen könnte. Ich denke aber, er fällt raus. Und deine Erklärung macht deshalb Sinn.
Gerne. Rechtswissenschaft ist sehr komplex. Da durchzublicken ist nicht immer einfach, insbesondere da es sehr viele Bedingungen und Ausnahmen gibt. Aber wenn jemand Recht hat, dann muss ich ihr oder ihm Recht geben.
Hier der Gesetzeslaut:
§ 303 Sachbeschädigung(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
Die angehende Juristin 2001Jasmin hat wohl die richtige Lösung. Das Chicken Nugget beeinflusst die Sache weder in seiner Funktion, noch in seinem Aussehen (langfristig). Da der Chicken Nugget herausfallen würde. Bei einer Kartoffel sähe es aber vielleicht anders aus.
Ja ist es.
Ich rede übrigens von einem Chicken Nugget,also nichts klebriges oder so
Was hast du an meinen Antworten nicht verstanden? Schönen Sonntag noch zu dir Thema für mich beendet.
Wieso? Wenn die betroffene Person es wieder rausnimmt und keinerlei Rückstände dort sind?
Spielt keine ,das wird dir aber auch jede Polizeidienststelle so sagen.Du hast dich am fremden Eigentum nicht nicht zu vergreifen.
Wie beurteilst du diese Aussagen:
https://www.autoplenum.de/forum/d/33159/frage-zu-auto-s
Da ist zwar von einer Kartoffel die Rede, aber der Sachverhalt dürfte ja ähnlich sein.