Kiffen und MPU?

1 Antwort

Mein Kollege sagt jetzt dass ich vielleicht gar keine MPU machen muss

Wie begründet er diese Falschbehauptung?

Die Fahrerlaubnisbehörde fragt bei einem Antrag auf Neuerteilung das ZFER ab und verlangt ein Führungszeugnis. Sie erfährt somit von der Tat und und muss eine MPU anordnen.

§11 Abs 3 FeV:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
(...)
4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde,
7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,
(...)
9. bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn
(...)
b) der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach den Nummern 4 bis 7 beruhte.

Die MPU ist somit unumgänglich, wenn du vor dem 19.7.2029 einen Antrag auf Neuerteilung stellst.