Kiffen und MPU?
Hallo meine Lieben,
ich war damals jung und doof, hab mir immer ein gekifft und mit keine großen Gedanken gemacht.
Zunächst muss ich sagen, dass ich immer nur Abends nach der Arbeit Zuhause auf der Couch gekifft habe und nur vor der Fahrt.
Aber ich war ein Dauerkonsument und hab schon 2 Joints täglich geraucht.
Ich hab mir nie große Gedanken gemacht, weil es für mich am nächsten Morgen OK war..
Ist es aber nicht!
Jetzt habe ich mir einen Auszug aus dem Zentralregister besorgt und da steht auch diese Straftat.
Mein Kollege sagt jetzt dass ich vielleicht gar keine MPU machen muss was ich ich allerdings garnicht glauben kann.
Was meint Ihr dazu..
Da steht auch nur die Sperrfrist von 9 Monaten und "vorläufige entziehung der Fahrerlaubnis"
Ich Danke euch
1 Antwort
Mein Kollege sagt jetzt dass ich vielleicht gar keine MPU machen muss
Wie begründet er diese Falschbehauptung?
Die Fahrerlaubnisbehörde fragt bei einem Antrag auf Neuerteilung das ZFER ab und verlangt ein Führungszeugnis. Sie erfährt somit von der Tat und und muss eine MPU anordnen.
§11 Abs 3 FeV:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
(...)
4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften,
5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,
6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde,
7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen,
(...)
9. bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn
(...)
b) der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach den Nummern 4 bis 7 beruhte.
Die MPU ist somit unumgänglich, wenn du vor dem 19.7.2029 einen Antrag auf Neuerteilung stellst.