Meine Minderjährige Schwester hat sich E-Zigaretten im Internet bestellt. Was tun?

4 Antworten

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Wer hat das Paket angenommen? Du?

Fürs nächste mal: Dem boten sagen das die Betreffende person noch nicht 18 ist. Und die anahme verweigern. Dann sparste dir scherereien.

Ansonsten würde ich das Paket einbehalten und den eltern übergeben. Und die sollen entscheiden was damit passiert.

Mache ich mich damit strafbar?

Normalerweise wäre das durchaus unterschlagung. Ich denke man kann hier aber argumentieren das du als Grösseres geschwisterkind hier die interesse deiner eltern (die sorgebrechtigen) wahrst. Und dieses interesse dem unteresse der schwester das paket sofort zu erhalten überwiegt.

Das zweite argument warum das keine unterschlagung ist: Ist das der Kaufvertrag nicht komplett rechtswirksam ist. Sie also in dem Moment noch gar nicht eigerntümerin des Artikels ist. Grund dafür ist ein sehr warscheinlicher verstoss gegen die Geschäftsbedingungen des Lieferanten.´Sprich. Der darf ihr das eigentlich nicht verkaufen. Was eigentlich durch die Altersichtprüfung festgestellt werden sollte.

Wichtig dabei aber ist das du das Paket schnellstmöglich entsprechend einer sorgeberechtigten person übergibts. Die entscheidet im endeffekt dann ob sie den Artikel behalten darf oder nicht.

Besser ist es noch wenn du möglichst sofort eine sorgeberechtigte person informierst. Wenn jetzt deine eltern sagen: jo das ist ok. Dann musst du das paket ihr übergeben.

Wenn du das ganze auch vor den eltern gehimhälst kann sie dir wirklich nen strick draus drehen.


Fragenstelle508 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 12:09

Das leuchtet ein. Ich habe das Paket gerade meiner Mutter gegeben. Was jetzt damit passiert, ist nicht mehr meine Sache. Vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort!

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Moin,

kann man jetzt von beiden Seiten sehen, dass ihr jeweils nicht ganz richtig handelt. Einerseits ist ihr der Tabak & Nikotinkonsum unter 18 Jahren verboten. Andererseits gibst du ihr das Paket nicht, was nicht dir sondern ihr gehört.

MFG Colin


Digibike  08.05.2023, 12:15

Tja, da ist aber das Problem.... Gehört es Ihr? Online-Handel unter 18 ist nicht zulässig. Steht auch bei Amazon in den AGBs. Die Bestellung und der Account sind also schon Illegal...

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xColinHBEx  08.05.2023, 12:21
@Digibike

Trotzdem kam sie durch die Alterskontrolle durch, welche ja bei Produkten über 18 definitiv vorhanden hätte sein müssen.

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Digibike  08.05.2023, 12:31
@xColinHBEx

Ändert aber nichts daran, daß es a) Gesetzeswiedrig ist - aus guten Gründen, b) Ein Verstoß gegen die AGB ist, der Sie ja zugestimmt und damit versichert hat, Volljährug zu sein. Ich kenn auch Fälle, die wurden erst später, mit über 20 ertappt - Reg-Datum und aktuelle Perso-Daten passen nicht zusammen... Mag sein, daß der Ärger jetzt (noch) nicht kommt, aber ist so ziemlich die wenigst intelligeteste Idee, um es mal so auszudrücken...

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Rassler38  08.05.2023, 12:01

Sie hätte es in ihrem Alter nicht erwerben können, also hat sie nicht die rechtlichen Voraussetzung überhaupt dieses Paket ihr Eigentum nennen zu dürfen.

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xColinHBEx  08.05.2023, 12:02
@Rassler38

Das ist mir durchaus bewusst, dennoch konnte sie es ja ohne weiteres erwerben. Also darf er als Bruder das Paket nicht bei sich zurückhalten, da er keinerlei in das Ganze involviert ist aus meiner Sicht.

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Fragenstelle508 
Beitragsersteller
 08.05.2023, 11:58

Darf ich ihr das Paket überhaupt geben? Da steht ein Vermerk mit 18+ drauf.

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xColinHBEx  08.05.2023, 11:59
@Fragenstelle508

Wenn sie es ohne Probleme bestellen konnte, dann meiner Meinung oder Wissens nach ja. Zudem spielt der Faktor ob du es geben darfst eigentlich keine Rolle. Da du ja weder Verkäufer, noch Spediteur der Ware wärst.

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Wenn sie es trotz ihres Alters bestellen konnte, dann musst Du ihr das Paket schon übergeben. Du bist ja nicht die Erziehungsberechtigte. Diese könnten Deiner Schwester das Paket verweigern und es sogar zurückschicken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Digibike  08.05.2023, 12:18

Bestellung unter Verletzung der Gesetzlichen Bestimmunfen und der AGB von Amazon ist Betrug (gegenüber Händler) und somit nicht zulässig... Spätestens bei ner Stichprobenartigen Verifizierung über Personalausweisnr. Kommt da mächtig Ärger...

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Lasse sie doch drohen.

Warum du nicht zu den Eltern gehst, weiss ich nicht. Du kannst ihr ja zurückdrohen.