Ist der Mieter berechtigt die Nebenkosten zu kürzen, wenn der Reinigungsdienst nicht putzt was auf die Mieter umgelegt wird?

5 Antworten

Es wurde desöfteren bemerkt?

Schon beim ersten Mal hat man die Hausverwaltung über den Missstand zu informieren.

Ansonsten: Aufgabe des Reinigungstrupps ist es, das Haus sauber zu halten. Dafür wurde ein Vertrag geschlossen, der vermutlich einen Pauschalbetrag enthält.

Wurde nicht geputzt, aber das Haus ist trotzdem sauber, so wurde der Auftrag erfüllt. Ganz egal, ob nun 1x pro Woche oder nur 1x im Monat geputzt wurde.

Beanstandungen hinsichtlich Sauberkeit oder auch hinsichtlich der Faulheit der Putzleute sind sofort zu melden. Wie sollte die Hausverwaltung ansonsten aktiv werden können?

Sind die Kosten nun dennoch angefallen, so sind sie auch zu bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Ist der Vermieter berechtigt, Leistungen die nicht erbracht wurden in Rechnung zu stellen, Sorry?!

Wenn die Leistung, wie von mehreren Eigentümern / Mietern bemerkt und auch der Hausverwaltung gemeldet, nicht erbracht wurde, würde ich den mir berechneten Anteil nicht bezahlen.

Das ist im Grunde genommen Betrug wenn die Damen vom Reinigungsdienst hier etwas bescheinigen obwohl die entsprechenden Arbeiten nicht ausgeführt worden.

Hier müssten die Zeugen bei der Hausverwaltung vorstellig werden und diese Sache melden. Kommt das häufiger vor sollte die Hausverwaltung die Reinigungsfirma abmahnen. Die nicht erbrachten Leistungen sollte die Hausverwaltung einbehalten oder die Zahlungen an die Reinigungsfirma entsprechend anteilig kürzen.

Der Mieter allerdings ist nicht berechtigt die Nebenkosten zu kürzen da er mit der Hausverwaltung keinen Vertrag geschlossen hat. Hier gelten in erster Linie die entsprechenden Klauseln bzw. Vereinbarungen gemäß des geschlossenen Mietvertrages.

Woher ich das weiß:Hobby – Erfahrungen sammeln und anderen Menschen zu Helfen

Nein, ist er nicht. Wenn die Hausverwaltung zahlt, können die Kosten auch auf den Mieter umgelegt werden. Sonst müsste man auch darüber diskutieren, wie gelungen die Aufzugwartung, der Gärtner, der Hausmeister oder sonst was war.

Wenn die Kosten anfallen, sind sie auch umlegbar.