gefährdung im straßenverkehr?

3 Antworten

Wenn es so ist wie Du schreibst, nämlich dass er Dir die Vorfahrt genommen hat und Du ohnehin nicht mehr bremsen hättest können, dann sollte der andere das Problem haben. Voraussetzung ist natürlich, dass Du keine andere Möglichkeit mehr hattest, als auf diese "asoziale" Art und Weise zu überholen. War er alleine oder hat er Zeugen? Wenn nein, dann steht sowieso Aussage gegen Aussage. Zeige ihn wegen Gefährdung im Strassenverkehr an (§ 315 c StGB), da er Dir die Vorfahrt genommen hat und Du nicht mehr anders reagieren konntest, um einen Unfall zu verhindern. Auch wenn nicht nach dem StGB entschieden werden bzw. die ganze Sache ohnehin eingestellt werden dürfte, könnte unter Umständen seine Aktion zumindest mit einem Bußgeldverfahren geahndet werden. Aber wie gesagt: am wahrscheinlichsten ist meines Erachtens, dass die ganze Angelegenheit eingestellt werden dürfte.


SevSnape  16.08.2024, 21:38

Aber kann nicht nur das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden?

Danach lebt doch immer das Bußgeldverfahren auf und einer muss dieses Bußgeld/ Verwarnungsgeld bezahlen oder?

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itasca  17.08.2024, 09:21
@SevSnape

Strafverfahren werden von der StA eingestellt.

Das Bußgeldverfahren wird von der Polizei oder der Straßenverkehrsbehörde angestoßen. Das machen die in der Regel aber nur, wenn sie den Verstoß selber festgestellt haben (z.B. Radarkontrolle). Vielleicht hast Du aber Erfolg.

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SevSnape  17.08.2024, 11:58
@itasca

Vielleicht überall unterschiedlich.

Ich kenne das so, dass das Bußgeld/ Verwarnungsgeld bei einem Verkehrsunfall immer einmassieren wird. Aber wie das ist, wenn sich alle streiten, weiß ich nicht.

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itasca  17.08.2024, 15:47
@SevSnape

"...einmassieren wird...."?😁

Wenn die Behörde/Polizei eine OWI feststellt, erläßt sie einen Bescheid. Schlicht und einfach.

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SevSnape  17.08.2024, 16:02
@itasca

Ich meinte natürlich einkassiert. Blöde Autokorrektur😅🤣

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Um das mögliche Strafmaß einigermaßen einschätzen zu können, müßte man Akteneinsicht haben.

Ich würde Dir empfehlen, Dich ggf. an einen Fachanwalt für Verkehrs- bzw. für Strafrecht zu wenden.

Waren die neunzig km/h an der Stelle zulässig?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ich verstehe bestenfalls die Hälfte... wie kannst du jemanden überholten, der "aus der Kreuzung" kam?

In meiner Gegend ist im Bereich von Kreuzungen/Einmündungen die Geschwindigkeit auf 70 km/h reduziert.

Also die Polizei hat dich angehalten. Haben die Polizisten auch etwas gesagt?


atm77  16.08.2024, 21:41

Zumal man ja zuerst bremst. Und wenn es dann nicht reicht, den Fuß von der Bremse nimmt und ausweicht.

"Ich musste überholen" kann es eigentlich nicht geben.

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Justinmrx07 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 21:48
@atm77

und wenn man aber mit der situation überfordert ist und direkt ausweicht weil man angst hat rein zu fahren?

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AnitaAn  16.08.2024, 21:57
@Justinmrx07

Wenn man überfordert ist, dann war man wohl zu schnell - man muss die Geschwindigkeit auch den eigenen Fähigkeiten anpassen.

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Justinmrx07 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 22:10
@AnitaAn

wie gesagt oben steht 90 km/h bei erlaubten 100

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AnitaAn  16.08.2024, 22:22
@Justinmrx07

Auch das kann zu schnell sein. Als ich nach vielen Jahren wieder mit Fahren angefangen habe, bin ich nur so schnell gefahren wie ich mich sicher fühlte - das waren 30 innerorts und 70 auf der Landstraße - und erst schneller gefahren, als ich die Situationen beherrschen konnte.

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