Führerschein nach 15 Jahren neu machen oder alten Führerschein beantragen?
Hallo, ich habe meinen Führerschein 2004 wegen Alkohol am Steuer über 1,6 entzogen bekommen. MPU angefangen aber wegen Umzug in eine Großstadt aufgehört. 2008 habe ich dann offiziell auf meinen Führerschein verzichtet. Ich war jahrelang alleinerziehend und war froh, dass ich mich mit diversen Jobs überwasser halten konnte. Finanziell war es mir einfach nicht möglich und für mich war das ein riesen Berg das alles anzugehen.
Im Mai 23 ist die MPU aus meiner Akte draußen und ich kann ganz normal meinen Führerschein neu machen. Hab mich schon angemeldet und am Montag geht es los mit dem Fast Lane Kurs… dachte ich.
Jetzt habe ich gelesen, dass ich erst einen Antrag auf Wiedererteilung bei der Kreisverwaltung stellen muss.
Kann ich es einfach laufen lassen, die Theorie schon anfangen und auf die Rückmeldung der Führerscheinstelle warten??
1 Antwort
Warum willst du deinen FS ganz neu machen? Die Regelung dafür gibt es seit 2008 nicht mehr. Allerdings werden nach so vielen Jahren neue Prüfungen von der FEB verlangt werden, dafür machst du praktische Stunden (keine Pflichtstunden) bei einer Fahrschule und für die Theorie kannst du im Internet lernen.
Jetzt habe ich gelesen, dass ich erst einen Antrag auf Wiedererteilung bei der Kreisverwaltung stellen muss.
Richtig, stelle einen Neuantrag bei der FEB, dann wird dir mitgeteilt was genau von dir gefordert wird.
Nein und sollte im Gespräch nach dem Warum aufkommen , dann sagst wie es ist, weil Du mobil sein willst.
Die bereits getilgte Eintragung darf nicht gegen dich verwendet werden und eine abgebrochene MPU ist völlig irrelevant.
Wenn die Tat getilgt wurde und kein weiterer Eintrag besteht, der darauf Bezug nimmt, darf die Tat nicht mehr gegen dich verwendet werden. Fragen dazu wären folglich eine unnötige Datenerhebung.
§29 Abs 7 StVG:
(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.
Falls der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass man dich fragt, warum du einen Führerschein willst, kannst du das Gleiche antworten wie jeder anderer: "Weil ich das Recht habe, einen zu beantragen."
Danke für deine Antwort! Werden die mich fragen warum ich jetzt, nach so langer Zeit, meinen Führerschein wieder haben möchte? Ich habe Angst, dass ich von der gelöschten MPU erzähle und mir das zum Verhängnis wird. Gut lügen kann ich aber auch nicht.