Führerschein entzogen wann bekomme ich ihn wieder und wie?

5 Antworten

Hi, Du musst keine neue Fahrstunden oder Prüfung machen. Du musst lediglich die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

Das kannst Du auch jetzt schon tun. Wird halt erst frühestens in 3 Monaten stattgegeben.

Die Führerscheinstelle kann auch eine MPU verlangen, wenn sie Zweifel an Deiner charakterlichen Eignung, Kfz zu führen hat. Das kommt wohl auf die Art der Verstöße an.


Kimimpossibl494 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 16:00

danke das hat mir sehr sehr geholfen

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im Internet steht man muss eventuell MPU machen aber bei keinem der Verstöße waren Alkohol oder Drogen das Problem

Eine MPU wird nicht nur bei Suchtmitteln angeordnet, sondern beispielsweise auch bei Zweifeln an der charakterlichen Eignung.

Was heißt das genau? Nochmal alle fahr Stunden nehmen oder wie?

Nein. Würdest du allerdings mehrere Jahre warten, so dass die Dauer des Entzugs wesentlich länger als die Dauer des Fahrerlaubnisbesitzes ist, kann die Behörde anzweifeln, dass du noch die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, die Folge wären erneute Prüfungen.

Überblick über die 12 typischsten A-Verstöße:
  1. Missachtung des Rechtsfahrgebotes: Wenn Sie das Rechtsfahrgebot, z.B. nach dem Überholen oder bei Gegenverkehr missachtet haben, liegt ein A-Verstoß vor. Dieser zieht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich.
  2. Geschwindigkeitsüberschreitung: Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h, liegt ebenfalls ein sog. A-Verstoß vor. Dieser kann ein Bußgeld von mindestens 70 € außerorts bzw. mindestens 80 € innerorts nach sich ziehen. Darüber hinaus kann in beiden Fällen mindestens ein Punkt im Fahreignungsregister drohen und schlimmstenfalls sogar ein Fahrverbot
  3. Abstandsverstoß: Auch liegt ein A-Verstoß vor, wenn der Abstand zu dem Vorausfahrenden unter 1/2 Ihres halben Tachowertes liegt. Zu rechnen haben Sie außerdem mit der Eintragung eines Punktes in Ihrem Fahreignungsregister sowie der Auferlegung einer Geldbuße von mindestens 75 €.
  4. Fehler beim Überholen: Überholen Sie trotz eines Überholverbotes, so droht ein Bußgeld in Höhe von 70 € sowie ein Punkt in Flensburg. Überholen Sie außerhalb geschlossener Ortschaften rechts, so wird dies als ein sog. A-Verstoß gewertet. Dieser wird ebenfalls mit einem Punkt sowie einem zusätzlichen Bußgeld von 100 €
  5. Missachtung der Vorfahrt. Missachten Sie die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers und kommt es dabei zusätzlich noch zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, so droht für diesen A-Verstoß neben einem Punkt im Fahreignungsregister zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 100 €.
  6. Fehler beim Abbiegen: Biegen Sie ab, ohne dabei auf Fußgänger, die z.B. die Straße überqueren wollen, Rücksicht zu nehmen und gefährden Sie diese sogar, so müssen Sie für diesen A-Verstoß mit einer Geldbuße in Höhe von 70 € sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
  7. Vergehen auf der Autobahn: Wenn Sie auf der Autobahn drängeln und keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen, kann dies schnell zu einem sog. A-Verstoß führen. Überholen Sie beispielsweise über den Seitenstreifen, kann dies für Sie ein Bußgeld in Höhe von 75 € und ein Punkt im Fahreignungsregister bedeuten.
  8. Alkohol am Steuer: Als Führerscheinneuling müssen Sie sich innerhalb Ihrer 2-jährigen Probezeit an die Null-Promille-Grenze Fahren Sie unter dem Einfluss von Alkohol, so wird dieser A-Verstoß mit einem Bußgeld von mindestens 250 € sowie einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert.
  9. Verstoß am Bahnübergang: Aufgrund der enormen Gefahr für Sie selbst und andere Verkehrsteilnehmer haben Sie mit empfindlichen Sanktionen zu rechnen, wenn Sie sich an einem Bahnübergang nicht gesetzeskonform verhalten. Überqueren Sie einen Bahnübergang beispielsweise bei einer sich schließenden Bahnschranke noch im letzten Moment, so haben Sie mit einem massiven Bußgeld in Höhe von 700 €, zusätzlich zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen.
  10. Delikt am Fußgängerüberweg: Wenn Sie sich einem Zebrastreifen mit zu hoher Geschwindigkeit nähern, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 80 € und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Welche Sanktion konkret droht, ist insbesondere abhängig davon, wie hoch Ihre Geschwindigkeit war.
  11. Fahren ohne Begleitperson (interessant, wenn Sie Ihren Führerschein mit 17 erworben haben): Bewegen Sie ein Kfz ohne die in Ihrer vorläufigen Fahrerlaubnis eingetragene Begleitperson, so müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 70 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Schlimmstenfalls kann dieser A-Verstoß sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert werden.
  12. Halten Sie beim Autofahren Ihr Handy am Ohr oder in der Hand, kann die Auferlegung eines Bußgeldes in Höhe von 100 € sowie die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister die Konsequenz sein.

Quelle: https://www.anwalt-paderborn.com/2020/12/03/verkehrsverstoss-in-der-probezeit-in-nrw/

Es muss sich also nicht immer zwangsweise um Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer handeln.

Woher ich das weiß:Recherche

Du beantragst die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde neu, Neu mit Stunden und so musst Du nicht machen.

Neu beantragen kannst Du jetzt schon machen, ob zusätzlich eine MPU gefordert wird, kommt u.a. darauf an ob Du an der zweiten Stufe der Probezeitmaßnahmen (Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung) teilgenommen hast, dies kann sich positiv auf die Entscheidung einer MPU auswirken. Ebenso wie die Verstöße selbst.

Hallo ich habe drei sogenannte A-Verstöße in der Probezeit

gut gemacht, in der Probezeit. 1 Verstoß Aufbauseminar 2 Verstoß schriftliche Ermahnung und freiwillige Teilnahme. 3 Verstoß wäre dann der Führerscheinentzug