dürfen meine Lehrer mein mäppchen dursuchen indem tabbak war und daraufhin meine mutter kontaktieren?
Hallo. Ich M/15 hatte auf einer klassentour ein mäppchen dabei indem sich tabbak befand. Nach der busfahrt habe ich mein mäppchen ausversehen im bus vergessen. Die Lehrer haben überprüft ob irgendwer was liegen lassen hat. Daraufhin haben sie mein Mäppchen gefunden und durschucht anschließend haben sie meinen Tabbak gefunden. Als ich realisiert habe, dass ich es im bus liegen gelassen hab bin ich hingerannt und habe gesagt dass ich etwas vergessen habe. Sie haben daraufhin gesagt „ja deinen tabbak oder“ ich musste mir schnell eine Ausrede überlegen und habe behauptet dass es nicht von mir ist und ich es selber nicht rauche aber ich es für wen anders mitgenommen habe den ich aber nicht verraten will. Im endeffekt haben sie mir es wieder gegeben. Meine Frage ist, ob sie gesetzlich gesehen meine Mutter darauf anschreiben können, da sie ja schließlich meine privaten gegenstände dursucht haben was meines wissens nach ohne einen richterlichen Dursuchungs beschluss oder bei Gefahr im Verzuge nur von der Polizei dursucht werden kann.
PS: Ich brauche echt keine Antworten darauf, dass ich in meinem Alter nicht rauchen soll und das es schädlich ist. Das weiß ich nämlich selber. Außerdem hat es leider eine Hintergrundsgeschichte, wie es dazu gekommen ist. Darauf möchte ich, jedoch nicht weiter eingehen, da ich einfach nicht gerne darüber rede.
4 Antworten
Sieh es mal so: Der Lehrer hat das Maeppchen gefunden, wusste aber erst einmal nicht, wem es gehoert. Darum hat er reingeschaut, ob sich darin irgendein Hinweis auf den Eigentuemer befindet. Schliesslich wollte er es diesem dann ja zurueck geben.
Das darf er natuerlich. Wenn man eine Geldboerse findet, schaut man ja auch erst einmal nach, ob da irgendwelche Karten oder sonstige Hinweise auf den Eigentuemer drin sind, um sie diesem dann zurueckgeben oder ihn zumindest informieren zu koennen.
Jetzt hat er dabei aber zufaellig auch Tabak gefunden. Darueber durfte er dann als aufsichtspflichtige Person natuerlich auch deine Eltern informieren. Haette er dich zufaellig beim Rauchen erwischt, haette er es ja auch gedurft.
Ja, natürlich dürfen sie das.
Du hast eben nicht aufgepasst und bist erwischt worden.
Deine Erziehungsberechtigten dürfen das. In Schule und auf Klassenfahrten sind es die Lehrer die deine Eltern vertreten.
Klar dürfen sie das denn sie haben in dem Moment der Klassenfahrt das Sorgerecht für dich und Tabakwaren sind nunmal nicht erlaubt mit 15
Überleg dir mal was die da fürn Stress bekommen könnten wenn du n nikotinschock bekommst oder was in der Art
Alles rechtlich richtig gemacht
Alles klar. Bin mir nicht sicher ob, dass einen Unterschied macht aber es wahr keine klassenfahrt sondern eine Fahrt zu einem Musical und grundsätzlich habe ich ja auch nicht gegen die Regeln verstoßen. Ich habe es ja nicht in diesem zeitraum konsumiert
Nein, sie dürfen nicht das Mäppchen durchsuchen, aber den Fund natürlich deinen Eltern mitteilen.
Entschuldige sollte ich das Falsch verstehen aber das wäre doch voll der Wiederspruch.Wenn der Tabbak doch durch gesetzliche verletzung der privatsphäre gefunden worden ist würden sie ja ihre Straftat beweisen, sollten sie es meinen Eltern mitteilen.
Nicht alles, was nicht erlaubt ist, ist eine Straftat. Selbst wenn es eine wäre, hindert sie es nicht daran, den Fund deinen Eltern mitzuteilen. Und überlegst du eigentlich, was du da für einen Unsinn schreibst? Du möchtest deine Lehrer anzeigen, weil sie dein Mäppchen geöffnet haben? Mit welchem Ziel? Aus Trotz? Was wohl dein Umfeld, inklusive deiner Eltern, davon halten wird. Komm mal klar.
Ich möchte meine Lehrer nicht anzeigen. Das du nicht mal so weit denken kannst, dass ich es nur wissen will um schlussfolgerung zu können, dass meine Lehrer sich der Straftart bewusst sind um meine Eltern aufgrundessen nicht anzuschreiben sollte ja wohl klar sein. Komm du selber mal klar und schalt deine letzten Gehirnzellen bitte an. Was wohl dein Umfeld von dir denken wird wenn sie wüssten, dass du nicht mal in der Lage bist anständig und logisch schlussfolgerung zu können. Ich möchte auch keine Ratschläge von dir sondern eine konkrete Antwort, denn ich weiß was ich tue. Solltest du darauf keine haben müsstest du auch keinen Kommentar schreiben:)
Okay. Aber durchsuchen dürfen sie es rechtlich doch garnicht? Da es ja meine Privatsphäre ist und ein Persönlicher Gegenstand ist. Korriege mich bitte wenn ich da falsch liege