dürfen meine Lehrer mein mäppchen dursuchen indem tabbak war und daraufhin meine mutter kontaktieren?

4 Antworten

Sieh es mal so: Der Lehrer hat das Maeppchen gefunden, wusste aber erst einmal nicht, wem es gehoert. Darum hat er reingeschaut, ob sich darin irgendein Hinweis auf den Eigentuemer befindet. Schliesslich wollte er es diesem dann ja zurueck geben.

Das darf er natuerlich. Wenn man eine Geldboerse findet, schaut man ja auch erst einmal nach, ob da irgendwelche Karten oder sonstige Hinweise auf den Eigentuemer drin sind, um sie diesem dann zurueckgeben oder ihn zumindest informieren zu koennen.

Jetzt hat er dabei aber zufaellig auch Tabak gefunden. Darueber durfte er dann als aufsichtspflichtige Person natuerlich auch deine Eltern informieren. Haette er dich zufaellig beim Rauchen erwischt, haette er es ja auch gedurft.

Ja, natürlich dürfen sie das.

Du hast eben nicht aufgepasst und bist erwischt worden.


intp5w4 
Beitragsersteller
 22.12.2022, 00:57

Okay. Aber durchsuchen dürfen sie es rechtlich doch garnicht? Da es ja meine Privatsphäre ist und ein Persönlicher Gegenstand ist. Korriege mich bitte wenn ich da falsch liege

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Hundertstel  22.12.2022, 01:00
@intp5w4

Deine Erziehungsberechtigten dürfen das. In Schule und auf Klassenfahrten sind es die Lehrer die deine Eltern vertreten.

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Klar dürfen sie das denn sie haben in dem Moment der Klassenfahrt das Sorgerecht für dich und Tabakwaren sind nunmal nicht erlaubt mit 15

Überleg dir mal was die da fürn Stress bekommen könnten wenn du n nikotinschock bekommst oder was in der Art

Alles rechtlich richtig gemacht


intp5w4 
Beitragsersteller
 22.12.2022, 01:11

Alles klar. Bin mir nicht sicher ob, dass einen Unterschied macht aber es wahr keine klassenfahrt sondern eine Fahrt zu einem Musical und grundsätzlich habe ich ja auch nicht gegen die Regeln verstoßen. Ich habe es ja nicht in diesem zeitraum konsumiert

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Dptmn  22.12.2022, 01:14
@intp5w4

Alleine der Besitz beziehungsweise das mitführen verstößt doch schon gegen die Regeln und nein der Anlass macht keinen Unterschied

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Nein, sie dürfen nicht das Mäppchen durchsuchen, aber den Fund natürlich deinen Eltern mitteilen.


intp5w4 
Beitragsersteller
 22.12.2022, 01:18

Entschuldige sollte ich das Falsch verstehen aber das wäre doch voll der Wiederspruch.Wenn der Tabbak doch durch gesetzliche verletzung der privatsphäre gefunden worden ist würden sie ja ihre Straftat beweisen, sollten sie es meinen Eltern mitteilen.

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Diagenal  22.12.2022, 01:29
@intp5w4

Nicht alles, was nicht erlaubt ist, ist eine Straftat. Selbst wenn es eine wäre, hindert sie es nicht daran, den Fund deinen Eltern mitzuteilen. Und überlegst du eigentlich, was du da für einen Unsinn schreibst? Du möchtest deine Lehrer anzeigen, weil sie dein Mäppchen geöffnet haben? Mit welchem Ziel? Aus Trotz? Was wohl dein Umfeld, inklusive deiner Eltern, davon halten wird. Komm mal klar.

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intp5w4 
Beitragsersteller
 22.12.2022, 02:10
@Diagenal

Ich möchte meine Lehrer nicht anzeigen. Das du nicht mal so weit denken kannst, dass ich es nur wissen will um schlussfolgerung zu können, dass meine Lehrer sich der Straftart bewusst sind um meine Eltern aufgrundessen nicht anzuschreiben sollte ja wohl klar sein. Komm du selber mal klar und schalt deine letzten Gehirnzellen bitte an. Was wohl dein Umfeld von dir denken wird wenn sie wüssten, dass du nicht mal in der Lage bist anständig und logisch schlussfolgerung zu können. Ich möchte auch keine Ratschläge von dir sondern eine konkrete Antwort, denn ich weiß was ich tue. Solltest du darauf keine haben müsstest du auch keinen Kommentar schreiben:)

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Diagenal  22.12.2022, 02:21
@intp5w4

Ich habe deine Frage beantwortet. Verstehe ich, dass du das schon wieder vergessen hast. Nach all den Anstrengungen einen pseudo-intellektuellen Kommentar zu verfassen. Viel Erfolg dir weiterhin, vor allem beim Erlernen der deutschen Sprache.

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