Drogentest negativ! Welches Recht habe ich gegenüber der Polizei?
Ich bin heute (mit meinem Roller) in eine allgemeine Verkehrskontrolle gekommen. Nachdem nichts auffälliges gewesen war, so wurde ich von einem (von 3) Polizisten gegragt, ob ich einem Drogenschnelltest zustimmen würde.
Ich war verwundert und frug, warum sie einen machen wollen. Die Antwort hieß, das ich so aussehen würde. (Vom optischen her habe ich seit meiner Kindheit etwas tiefe Augenringe. Drogen, Alkohol oder Zigaretten habe ich mein Lebtag noch nie genommen!)
Ich lehnte dem Drogentest zunächst ab. Habe dann aber nachgegeben und stimmte dem Urintest zu, wenn ich wieder pinkeln könnte. Da ich aber kurz zuvor auf Toilette war, so hatte ich schlechte Karten!
Die Polizei nahm mich mit auf die Wache und ich trank dort in etwa 2 Liter Leitungswasser! Ich konnte einfach nicht pinkeln und somit nahm mich die Polizei nach ca. 1/2 Stunde mit zum nächsten Krankenhaus mit, um dort eine Blutuntersuchung machen lassen zu können. Dort, vor Ort konnte ich dann aber Urin abgeben und der Befund war nicht überraschend "negativ"!
Nach 2 Stunden war ich dann endlich wieder bei meinem Roller und der Tag war für mich beendet und zu meiner Verabredung (nichts wichtiges) bin ich dann nicht mehr gefahren.
Ich finde wirklich nichts rechtliches im Netz, außer "Wende Dich an einen Rechtsanwalt".
Bevor ich das jedoch mache, möchte ich nur wissen, ob ich mir so ein Procedere von der Polizei gefallen lassen muss? Und habe ich irgendeine Rechthabe gegen sowas vorzugehen, nur weil die Polizei aufgrund von äußerlichen Gegebenheiten (körperlich aber keine Auffälligkeiten!) meint, das ein konkreter Verdacht bestehen könnte.
Die Polizisten, die diesen Test durchgefochten haben, waren nicht sehr freundlich! Alle anderen Polizisten auf der Wache waren mir gegenüber sehr freundlich und einfühlsam für meine Situation.
Die Namen der Polizisten habe ich mir zum Schluss geben lassen.
5 Antworten
Diese Frage kann aber wirklich nur ein Anwalt beantworten. Denn die Polizei hat sehr viele Rechte über die man Bescheid wissen muss.
Eines davon ist, dass sie eine Untersuchung anordnen dürfen, wenn Anzeichen von Missbrauch zu sehen sind.
Wie sie das bei Dir begründen würden, weiss ich natürlich nicht, denn dunkle Ringe unter den Augen klingt ja nicht grad ausreichend.
Bedenke nur bitte eines, dass Du gegen Polizeibeamte keine Chance hast, wenn sie Dich nicht irgendwie verletzt oder grob behandelt haben.
Mein Rat wäre diese Sache abzuhaken, um sie schnellstmöglich vergessen zu können, damit nicht vielleicht eine Art Trauma draus wird.
Das ist wirklich schwierig. Ohne Anwalt geht da sowieso nichts.
Denn die Problematik ist das bei einem begründeten Verdacht das alles erlaubt war und ist.
Nur definiere mal bitte begründet. Und es ist ja auch logisch das Polizisten ja auch von äußeren Merkmalen ausgehen müssen. Die haben ja auch kaum andere Indizien.
Du hast durchaus die Möglichkeit diesen schnelltest abzulehnen. Nur ziehen Sie eben andere geschütze auf und deine Ablehnung kann dann den Verdacht soweit bestätigen das dann der Labor Test auch unter Zwang durchführbar ist.
Also kurzum dieses Zenario ist ein Problem für viele Menschen die eben einfach verkrackt aussehen ohne was dafür zu können. Und genau das sind Situationen die auch eine blacklivesmatter Bewegung in Deutschland rechtfertigen. Weil nunmal Ausländer in allen Varianten viel eher diesen Verdacht angehängt bekommen. Ohne auf Statistiken einzugehen. Wir reden vom individuum
Hast keine handhabe. Bei Verdacht kann die Polizei einen Drogentest verlangen. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle ist das zulässig.
Eher nicht.
Du hast dem Test ja zugestimmt.
Aber wenn du es genau wissen willst, solltest du einen Anwalt fragen...
Wurde die Blutprobe genommen?