Darf die Polizei beifahrer kontrollieren?
Hey leute
Gestern war ich mit Freunden im Auto unterwegs und da wir wie dumme gefahren sind ,wurden wir angehalten von der Polizei.Es ist nichts weiter passiert ausser das sie ein alkohol test gemacht haben,der negativ ausgefallen ist .Aber da hab ich mir so die frage gestellt, ob bei einer verkehrkontrolle die Beifahrer kontrolliert werden dürfen? Ja oder nein? Oder nur ausnahmefälle.
10 Antworten
Ja sie dürfen schon kontrollieren.
Nenne mir einen einzigen brauchbaren Grund weshalb die Polizei jemand nicht überprüfen dürfte...
Dann stelle dir die Frage nochmal selber.....
Derjeniger der unter diesen Status fällt ist sich seiner rechtlichen Situation in aller Regel bewusst entsprechend wird es nicht zur Fragestellung so einer Person kommen.
Wenn ein Diplomat bei einem Zivilisten mitfährt..... nur als Beispiel
Also wir machen das immer umgekehrt. Wir nehmen dann immer das Auto von meinem Freund 😁
Ich würde den schon anhalten, wenn er wie eine gesengte Sau fährt. Die Personalien feststellen und dann über die zuständigen Stellen über eine Ausweisung bei mehrfacher "Fehlbetätigung" nachdenken.
Wenn du sonst keine Hobbies hast... 😁
Ziemlich erfolgloses Unterfangen. Aber niemand sprach davon, dass man sowas 'ausnutzen' muss. Ich gebe dir völlig Recht, dass man sowas eigentlich auch ahnen können sollte. Es gibt genügend die das ausnutzen und meinen sie wären die Gesetzlosen und können sich alles erlauben.
§ 36 Abs. 5 StVO darf nur der Fahrer kontrolliert werden. Für die Durchsuchung gem. § 102 StPO ist erforderlich, dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat des Beifahrers vorliegen.
Bei einer Personen-/Verkehrskontrolle dürfen die natürlich auch den Beifahrer kontrollieren.
Es könnte ja sein, dass sich jemand im Fahrzeug befindet, der bsp gesucht wird.
Und wie es der Zufall so will, werden Gesuchte oftmals aufgrund auffälligen Verhaltens im Straßenverkehr oder durch Verkehrsverstöße dingfest gemacht.
Die Polizei darf Personen nur bei Gefahr in Verzug durchsuchen, oder wenn die Person sich in einer Waffenverbotszone oder einem Drogenumschlagplatz befindet, an dem die Polizei Sonderrechte genießt.
Du hast recht. Habe kontrollieren mit durchsuchen vertauscht. Kontrollieren darf die Polizei immer und jeden (außer Diplomaten)
Es braucht keine Gefahr im Verzug. Es reicht, dass die Identität geklärt werden darf.
Zur Feststellung der Personalien können die einen immer und überall kontrollieren. Weitergehende Kontrollen und Maßnahmen sind dann abhängig vom Verhalten der Person, begründeten Verdachtsmomenten oder etwaigen negativen Registereinträgen. Und das einer immer mit der Taschenlampe ins Auto leuchtet, dient einfach der Eigensicherung. Um zu sehen welche und wieviel Personen sich im Fahrzeug befinden, und wie sie reagieren und sich verhalten. Denn die haben absolut kein Bock drauf, plötzlich ein Messer im Bauch, oder eine Kugel im Kopf zu haben.
Diplomatenfahrzeuge.