Cannabispatient und autofahren(fahranfänger)?

3 Antworten

§ 24c StVG

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr
1.ein alkoholisches Getränk oder die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder2.die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks oder der Substanz Tetrahydrocannabinol steht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Substanz Tetrahydrocannabinol aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Siehe auch auf bundestag.de.

Bei Ausfallerscheinungen (z.B. auffälliges Fahrverhalten) kann aber auch § 316 StGB vorliegen.

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Da ist es dann egal, ob das Cannabis verordnet war oder nicht.

Auch im Falle eines Unfalls kann es strafbar sein (§ 315c StGB).


TypischAndy1704 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 20:28

Also könnte Mann dann reintheoretisch heute es zu sich nehmen und nach paar Stunden Schlaf am nächsten Tag wieder fahren auch wenn der Test positiv ausfällt aber man fahrtauglich ist?

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Auch mit der nun neuen Regelung für Grenzwerte, bleibt es bei Fahranfängern bei 0,0.

Bei Patienten mit Rezept gibt es hier allerdings keine Strafen solange keine Ausfallerscheinungen auftreten.

Hallo TypischAndy1704,

für eine verlässliche Angabe wende dich bitte an deinen Arzt und eine Fachstelle!

Mein Wissen hierzu: Grundsätzlich solltest du während der Einstellung nicht fahren, da du mit der Wirkung noch nicht vertraut bist und es bspw zu Schwindel kommen kann. Wenn du gut eingestellt bist und von ärztlicher Seite nichts dagegen spricht, darfst du in der Regel Auto fahren. Beachte jedoch, dass du nur das medizinische Cannabis konsumieren darfst und auch nur in den verschriebenen Dosen. Bei auffälligem Fahrverhalten kannst du dennoch belangt werden.

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.

Viele Grüße,

Alena vom DigiStreet-Team

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialpädagogin akzeptanzorientierte Drogenarbeit