Beim Klauen erwischt, kann Strafgeld nicht zahlen, was nun?

9 Antworten

Wurden deine Personalien aufgenommen?

Hast du etwas schriftlich bekommen oder sollst du das Geld in bar bezahlen?

Mein Tipp:

Wenn du nichts offizielles bekommen hast, woraus klar ersichtlich ein Anspruch begründet ist, solltest du einfach mal abwarten.

Wenn der Anspruch begründet ist, bekommst du zunächst einmal eine Zahlungserinnerung.

Und zwar von Kaufland - Nicht durch den Detektiv.

Und weil du dann auch sicher nicht einen Hunderter übrig hast, bittest du freundlich um eine Ratenzahlung (z.B. 2 Raten a 30,- EUR & 1 Rate von 40,- EUR.)

Beschreib mal im Detail, wie die Sache abgelaufen ist.


ZehnZahmeZiegen 
Beitragsersteller
 13.09.2019, 14:21

Danke für die Antwort!

Ja, meine Personalien wurden aufgenommen. Aber ein Schreiben oder Ähnliches habe ich nicht erhalten. Mir wurde nur gesagt, ich solle in 7 Tagen 100,- € bezahlen.

Hm, naja, da gibt es im Detail nicht so viel zu beschreiben...ich war halt an so einer Selbstbedienungskasse und habe alle Einkäufe abgescannt, außer die Zigaretten, die habe ich eingesteckt. Als ich dann beim herausgehen war, hat mich so ein Ladendetektiv angehalten, ist mit mir in ein Büro gegangen, hat mir gesagt, dass ich bezahlen soll und meine Personalien aufgenommen. Danach konnte ich gehen. Ohne die Zigaretten natürlich.

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heurekaforyou  14.09.2019, 00:45
@ZehnZahmeZiegen

Es ging in erster Linie darum, ob man deine Personalien aufgenommen hat oder nicht.

Da das nun geklärt ist, wirst du glaube ich nicht um die Zahlung herum kommen.

Ich würde aber trotzdem warten, bis du etwas Schriftliches bekommen hast.

Was man dir mündlich mitgeteilt hat, kannst du ja inzwischen vergessen haben.

Man kann auch nicht verlangen, dass du Bargeld zum Laden schleppst.

Vielleicht solltest du dich ggf. auch an einen Anwalt wenden. Bei der Forderung handelt es sich in diesem Fall nämlich nicht um eine Strafe, sondern um eine sog. Fangprämie zzgl, Gebühren, mit der z.B. der Detektiv bezahlt wird.

Kaufland hat das Recht diese Prämie zu verlangen, wenn sie angemessen ist.

Es kann also durchaus sein, dass du auch eine noch eine Anzeige kassierst. Als Ersttäter wird es eine Geldstrafe geben, wobei dein Einkommen berücksichtigt würde.

Hier findest du allgemeine Tipps zum Thema Ladendiebstahl.

https://www.anwalt.org/ladendiebstahl/

Wenn du ein geringes Einkommen hast, kannst du sog. Prozesskostenhilfe beantragen.

In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten für einen Rechtsanwalt.

Solltest du dich beraten lassen wollen, melde dich einfach noch mal. Dann erkläre ich dir wie und wo du diese Unterstützung beantragen kannst.

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Du musst das nicht gleich bezahlen.

Dann geht es halt zur Polizei und wenn du vor Gericht verurteilt wirst kannst du die Strafe auch absitzen.


MW197927  13.09.2019, 14:23

Es geht grundsätzlich zur Polizei. Die Vertragsstrafe ist aber erstmal reines Zivilrecht und hat mit dem Ladendiebstahl nix zu tun.

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Unverständlich. Du sollst 100 Euro zahlen und hast nichts Schriftliches? Also nicht mal eine Kontonummer?

Ruf bei Kaufland an und frage, ob die überhaupt einen Vorgang über dich haben. Wenn ja, erkläre deine Zahlungswilligkeit aber eben auch deine Zahlungsunfähigkeit.

Das erleichtert denen die Arbeit und kommt meistens gut. Biete Ratenzahlung an.

Du wirst hin gehen müssen und sagen müssen, ich kann diesen Monat noch nicht zahlen, ob du das einen Monat verschieben kannst. Dann wirst du sehen.

Leihe Dir das Geld von den Eltern, Freunden, .. und bezahle. Es interessiert niemand, warum Du nicht bezahlen kannst.