Anzeige: Beleidigung auf sexueller Grundlage
Hallo. Ich hab da mal ne Frage. Ich habe eine Anzeige wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage erhalten. Es ist folgendes vorgefallen. Ich saß mit ein paar Freunden zusammen und wir haben einiges getrunken. Ein Freund kam auf die Idee eine Freundin via whatsapp ein wenig zu ärgern. Ausser ihm kannte sie aber niemand. Die Handys wurden unter uns hin und her gereicht. Ich bin mir sicher das es keineswegs beleidigend war was ich geschrieben habe, aber das ist natürlich auch auslegungssache. Sie hat auch geantwortet, nur leider habe ich den Verlauf nicht mehr, da dieser am selben Abend gelöscht wurde, ob durch mich oder jemand anderen kann ich nicht mehr sagen. Der Vorfall war vor kanpp 2 Monaten. Ich muss nun in knapp 2 Wochen hier im Ort zur Polizei. Mir wurde nun geraten die Aussage zu verweigern da ich im normalfall nichts zu befürchten habe. Ich habe mir ja auch eigentlich nichts vorzuwerfen. Ich wollte aber gerne mal hier Fragen ob mir jemand etwas zu dem Thema sagen kann. Ich will nämlich vermeiden duch das verweigern meiner Aussage den Eindruck eines Schuldeingeständnisses vermittelt.
Im voraus schonmal vielen Dank für eure Antworten.
Gruß Jon
8 Antworten
Dazu wird Dich die Polizei auch noch aufklären.
Grundsätzlich muss Du keine Aussage machen mit Dir Du Dich selber belasten würdest. Wenn Du aber etwas aussagst, dann muss es auch der Wahrheit entsprechen.
Wer die Aussage verweigert macht sich natürlich selber verdächtig. Wer nichts zu verbergen hat muss ja auch die Aussage nicht verweigern.
Seine gesetzlich verbrieften Rechte wahrzunehmen, ist keine Grundlage für einen begründeten Verdacht und kann daher nicht negativ ausgelegt werden.
Deine Ansicht ist Medienpopulismus und wird von der Judikative nicht im geringsten geteilt. Die Exekutive verwendet sie manchmal um doch noch eine Aussage von einem Eingeschüchterten zu erpressen, weiß allerdings selbst, dass sie nichts machen können, wenn ihr gegenüber sich nicht einschüchtern lässt.
Da musst du leider da durch.
Du kannst deine Aussage verweigern das stimmt. Aber falls ein Freund von dir der "Täter" ist, dann kannst du nur hoffen dass er die Wahrheit sagt und sich stellt, ansonsten hast du leider Pech, da es DEIN HANDY UND DEINE NR ist. Falls sie das so verweigern wie du das hier schilderst UND sie hat feste Beweise, dann hast du leider Pech...
Es bleibt dir nur übrig einen Anwalt deines Vertrauens zu holen und dich beraten zu lassen.
Gruss Gregory
sry ich hab es nicht ganz korrekt bzw anders ausgedrückt als du verstehst:
Ich hab damit sagen wollen dass er natürlich namen nennen kann aber es heisst nicht dass die anderen zugeben dass sie den Text bzw nachricht verfasst haben... sie können ihn als Lügner darstellen wenn jeder die gleiche Geschichte erzählt...
Aber am Ende gewinnt fast immer die Gerechtigkeit
Er kann andere Personen benennen, die zu der Zeit das entsprechende Gerät in den Fingern hatten. Wenn er das im Vorfeld eines Prozesses macht, reicht das auch. Die werden sicherlich auch seine Story bestätigen, aber alle sagen "Ja, und wir haben alle etwas geschrieben, aber DAS habe ich nicht verfasst!"
Es reicht, wenn dem Beschuldigten keine Tat nachgewiesen werden kann. So etwas wie eine Eigentümerhaftung gibt es im Strafrecht nicht bezüglich Telefonen. "Dein Pech" trifft damit nicht zu.
Du empfindest die Sache nicht als Belästigung, aber die andere Person, die Du nicht mal kennst, schon.... Für Dich ein Dummjungenstreich, nicht der Rede wert, aber die Person fühlte sich sexuell belästigt, sogar so sehr, dass sie zur Polizei ging. Denk da mal drüber nach... denn Du hast da immerhin mitgemacht. Wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast, dann sage das ruhig aus. Ansonsten steh zu Deiner Tat. Das kann für die Frau, die von Euch belästigt worden ist, wichtig sein.
Der Verlauf liegt vielleicht der Polizei vor. Und wenn dir vorgelesen wird, was der Wortlaut war, kannst du dich dann dazu äußern.
Allgemein sind Typen, die glauben, mit Alk sind sie die Oberchecker, zum Abgewöhnen.
Machst du auch nicht. Was die Sachbearbeiter der Polizei denken, kann dir sowieso egal sein. Es geht nicht darum, was ein Sachbearbeiter von dir denkt, sondern ob es genug Beweise gibt, damit die Staatsanwaltschaft eine Anklage erheben kann. Wenn ja, kannst du dann immer noch Zeugen benennen und vor Gericht aussagen.
Nein, das stimmt nicht. Als Angeklagter darf man lügen, dass sich die Balken biegen. Nur als Zeuge muss man immer die Wahrheit sagen.