Abmahnung wege Fehlverhaltens in der Freizeit
Hallo,
ich bin im 3. Lehrjahr Feinwerkmechaniker. Die letzten 2 Wochen war ich auf einer Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung. Der Kurs ging von 8Uhr bis 17Uhr und ich war immer anwesend, pünktlich und habe den Lehrgang mit der NOte 2 Abgeschlossen.
Am vorletzten Abend habe ich mit ein paar meiner Kollegen gefeiert (in der Freizeit) dabei habe ich wohl etwas zu viel getrunken und in dem Wohnheim, in dem wir untergebracht waren wohl etwas randaliert (hab halt rumgeschrien) dann bin ich nach draussen gegangen und habe auf der straße weiter rumgeschrien.
auf jeden fall, haben die vom wohnheim dann die polizei gerufen (total unnötig, da ich nicht gewalttätig war, sonder nur etwas laut) die mich dann gesucht aber nicht gefunden hat. naja egal....auf jeden fall hat am bnächsten Tag die handwerkskammer angerufen und den vorfall meinem chef gemeldet, der mir jetzt eine abmahnung geben will. (also dass wohnheim hat sich bei der HWK beschwert)
Ich weiß dass mein Verhalten nicht in Ordnung war trotzdem halte ich es für falsch mir eine Abmahnung zu geben, da mein Privatleben meinem Chef doch eigentlich nix angeht...oder?
Mfg Thomas
20 Antworten
Die Polizei wurde zu Recht gerufen, da Du die Nachtruhe gestört hast und offenbar nicht zu bremsen warst.
Wenn das Wohnheim der Handwerkskammer gehört, sind die um ihren Ruf besorgt. Dann geht die das durchaus an - und damit auch Deinen Chef.
Außerdem ist man auf einem von der Firma bezahlten Kurs nicht "privat".
Man sollte halt immer vorher überlegen, wo man sich daneben benehmen kann und wo nicht.
Falls du in der Berufsgenossenschaft sein solltest würde ich dort mal nachfragen...
Doch, das tut es in dem Fall irgendwie schon.
Auch wenn du recht hast, dass es ihn eigentlich nichts angeht!
Uneigentlich ist es so:
Der Besitzer des Wohnheims hat den Vorfall wahrscheinlich mit deinem Chef in Zusammenhang gebracht.
Konsequenz: Dein Chef wird dort eher keine Mitarbeiter mehr unterbringen können.
Dein Chef könnte nun behaupten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dir und ihm gestört ist.
Die Oberen Sitze können sich das immer irgendwie zurecht drehen, dass sie den kleinen Mann loswerden wenn sie das wollen.
Nein, wenn du auf einem betrieblichen Ausflug bist ist das keine FREIZEIT. Ich hab da jetzt auch relativ wenig Mitleid ; )
Zumal du damit dem Unternehmen, das du ja auch vertrittst!, Schaden zufügen kannst.
Wenn du von deinen Betrieb, oder halt von der HWK, untergebracht wirst, dann musste dich dort auch während der Freizeit halbwegs anständig benehmen.
Abmahnung bedeutet nur, dass du die selbe Handlung nicht noch mal machen sollst, sonst kannst du gekündigt werden. Das muss aber in etwa das gleiche Fehlverhalten (Saufen, rumschreien) sein. Also mach dir nicht zu viele Sorgen.
Die Abmahnung ist aber ok, für den Mist den du gebaut hast.