Abmahnung wege Fehlverhaltens in der Freizeit

20 Antworten

Die Polizei wurde zu Recht gerufen, da Du die Nachtruhe gestört hast und offenbar nicht zu bremsen warst.

Wenn das Wohnheim der Handwerkskammer gehört, sind die um ihren Ruf besorgt. Dann geht die das durchaus an - und damit auch Deinen Chef.

Außerdem ist man auf einem von der Firma bezahlten Kurs nicht "privat".

Man sollte halt immer vorher überlegen, wo man sich daneben benehmen kann und wo nicht.

Falls du in der Berufsgenossenschaft sein solltest würde ich dort mal nachfragen...


Rheinflip  23.09.2011, 12:39

Die BG hat damit aber wenig zu tun....

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Doch, das tut es in dem Fall irgendwie schon.

Auch wenn du recht hast, dass es ihn eigentlich nichts angeht!

Uneigentlich ist es so:

Der Besitzer des Wohnheims hat den Vorfall wahrscheinlich mit deinem Chef in Zusammenhang gebracht.

Konsequenz: Dein Chef wird dort eher keine Mitarbeiter mehr unterbringen können.

Dein Chef könnte nun behaupten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dir und ihm gestört ist.

Die Oberen Sitze können sich das immer irgendwie zurecht drehen, dass sie den kleinen Mann loswerden wenn sie das wollen.

Nein, wenn du auf einem betrieblichen Ausflug bist ist das keine FREIZEIT. Ich hab da jetzt auch relativ wenig Mitleid ; )

Zumal du damit dem Unternehmen, das du ja auch vertrittst!, Schaden zufügen kannst.

Wenn du von deinen Betrieb, oder halt von der HWK, untergebracht wirst, dann musste dich dort auch während der Freizeit halbwegs anständig benehmen.

Abmahnung bedeutet nur, dass du die selbe Handlung nicht noch mal machen sollst, sonst kannst du gekündigt werden. Das muss aber in etwa das gleiche Fehlverhalten (Saufen, rumschreien) sein. Also mach dir nicht zu viele Sorgen.

Die Abmahnung ist aber ok, für den Mist den du gebaut hast.