1,2 Promille, MPU?

3 Antworten

Am bestem wäre es gewesen gleich einen Anwalt einzuschalten. 1.2 Promille bei 3 Gläsern Wein, das kommt mir doch schon sehr viel vor. Als ich mal nach 2x0.5l Bier mit 0.5 Promille Atemalkohol kontrolliert wurde und danach eine BAK-Messung vorgenommen wurde, hat der Polizist mich ein paar Wochen später, als das Ergebnis vorlag, angerufen und gesagt je nach Rückrechnungsmethode ist die BAK zwischen 0.5 und 0.9. Nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet habe war es dann nur noch 0.29. Eigenartig, so kurz unter der 0.3 Grenze. Aber ich glaube der Anwalt war wohl einfach gut, denn 0.5 würde ich eher als realistisch ansehen.

Wenn Du den Führerschein dringend wieder brauchst würde ich einen Anwalt einschalten.

Aber sicher, dass es nur 3 Gläser Wein über Stunden verteilt waren? Also ich wiege 48kg und würde da nicht auf 1.2 Promille kommen, mal abgesehen davon, dass ich gar nichts mehr trinke mittlerweile. Und wenn man dann auch noch normal wirkt, dann kann ich die Vermutung des Polizisten schon verstehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

12345451 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 09:32

den hatte ich mir direkt geholt, doch kann leider sein, Jemand aus meinem Bekanntenkreis hatte letztes Jahr im Sommer ein Glas Wein getrunken und ist im Anschluss gefahren, wurde angehalten und hatte einen Wert von 0,6. Die Person war völlig irritiert wie wir...

Vala1982  19.08.2024, 15:54
@12345451

Oh. Da bin ich ja froh dass es bei mir im Atrm nur 0.5 war... jätte ich nie gedacht dass es auchh mal so schnell so hoch gehen kann. Also im Atem ist schon klar wenn man wirklich direkt davor seinen Mund mit Alkohol ausspült (ja auch das macht manchmal Sinn, dass man seinen Atemalkohol hochtreiben muss, aber natürlich nicht im Straßenverkehr....) aber da bin ich ja froh dass ich nur einmal kontrolliert wurde. So ein Glas Wein kam schon öfters frühwr mal vor vorm Fahren. Viel Glück Dir!!!🍀🍀

Hi, eine MPU wird bei Wiederholungstätern oder bei 1,6 Promille angeordnet.

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde bei weniger eine MPU anordnen möchte, müsste sie das konkret begründen.

Dass der Betroffene scheinbar an Alkohol gewöhnt ist und abhängig sein könnte, wäre so ein Grund.

Hierzu werden bei der Blutabnahme verschiedene Tests erbeten um zu prüfen, wie sicher der Probant sich noch bewegen kann.

Man muss die Blutabnahme über sich ergehen lassen. An diesen Tests muss man nicht mitwirken.

So würde ich das auch empfehlen, denn das Resultat dieser Tests kann sich nur ungünstig für den Betroffenen auswirken, aber nie zu seinem Vorteil.


12345451 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 12:01

Vielen lieben Dank für Deine Antwort! Meinst Du damit dass die bei mir ein sog. ärztliches Gutachten fordern? Oder bezieht sich das auf den Tatabend mit der Blutabnahme? Also ist das wahrscheinlich reine Glückssache bei mir ob eine MPU kommt oder nicht?

Raven751  08.08.2024, 12:08
@12345451

Das bezieht sich halt auf diese Tests bei oder vor der Blutabnahme.

Goggle halt mal nach "Torkelbogen", dann wird klar was ich meine.

12345451 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 12:14
@Raven751

ahhhh okay, ja ne das wurde nicht durchgeführt, hab so einen Bogen bei der Akteneinsicht dabei gehabt, da war nix angekreuzt

Ich kann ja in einem halben Jahr den Führerschein bereits beantragen

Du hast doch nur neun Monate Sperre. §20 FeV:

(4) Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre
1. nach § 2a Absatz 5 Satz 3 oder § 4 Absatz 10 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes oder
2. nach § 69 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69a Absatz 1 Satz 1 oder § 69a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Strafgesetzbuches
bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.

12345451 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 12:15

Aber wenn bis dahin mein Abstiprogramm noch am laufen ist und auch meine Sitzungen, dann kann ich der Fahrerlaubnisbehörde ja keine handfesten Dokumente vorlegen, oder gibt es da sowas wie vorläufige Dokumente? VG

migebuff  08.08.2024, 12:21
@12345451

Es gibt keine vorläufigen Nachweise, das würde keinen Sinn ergeben.

Wenn du die Frist nicht einhalten kannst, musst du den Antrag zurückziehen und später erneut stellen, andernfalls wird er abgelehnt und deine Nichteignung festgestellt.

12345451 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 12:08

Ach so, zu mir heißt es die ganze Zeit erst 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist😳

Tausend Dank für die Antwort!