Hallo,
habe eine Frage zur Regelung der Erhaltung der türkischen Staatsbürgerschaft.
Ich bin 27 Jahre alt, meine Eltern waren bei meiner Geburt beide Deutsche, da gab es noch keine doppelte Staatsbürgerschaft. Davor hatten sie die türkische. Ich habe meines Wissens nur die deutsche Staatsbürgerschaft, da beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt nur deutsch waren, habe jedoch immer ein mulmiges Gefühl, wenn ich in die Türkei reise und am Flughafen stehe, dass ich doch irgendwie im System registriert bin.
Die Wehrpflicht in der Türkei startet mit 20 Jahren, ich bin jedoch schon zweimal in die Türkei eingereist mit 20+ ohne Probleme hinsichtlich der Wehrpflicht zu haben. Mein Vater meint, dass ich bloß die deutsche Staatsbürgerschaft besitze, was mir jedoch niemand mit absoluter Sicherheit bestätigen kann und der öfters auch mal den ein oder anderen Witz macht, dass ich beim nächsten mal doch mitgenommen werde :/
Kann mir jemand mit erweitertem Fachwissen da einfach mal Aufklärung schaffen, sodass ich mir den sehr wahrscheinlich sinnlosen Weg zum Konsulat sparen kann?
Ich kann ja wohl davon ausgehen, dass wenn ich nun zweimal dort nicht angehalten wurde, ich tatsächlich dort nicht vorzufinden bin, mein Hirn sagt mir jedoch , dass es nur übersehen wurde und es beim nächsten mal auffällig werden könnte.