Belehrung Gesundheitsamt?

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Hallo,

Ich nehme an es geht um die Belehrung und Bescheinigung nach § 43 IfSG, umgangssprachlich auch noch "Gesundheitszeugnis" genannt. Sie besteht meist aus einer Gruppenbelehrung und ggf. einem Einzelgespräch mit einer kleinen, mündlichen Prüfung. Die Belehrung kann, je nach Amt, online oder vor Ort stattfinden und sollte nicht länger als zwei Stunden dauern.