Würdet ihr in der Öffentlichkeit pinkeln, wenn es legal wäre?


25.10.2023, 18:24

Öffentlich im Sinne von: Menschen können euch sehen.

Nein! 54%
Mache ich bereits. 18%
Andere Antwort. 18%
Ja, aus pragmatischen Gründen. 11%
Ja, zur Provokation. 0%

56 Stimmen

Harpunier  25.10.2023, 18:17

Wie meinst du "in der Öffentlichkeit"? Auf nem vollen Marktplatz oder im Park hinter einem Baum?

Weisskuchen 
Beitragsersteller
 25.10.2023, 18:22

Nehmen wir mal als Beispiel Berlin Spandau und Berlin Mitte. Unterschiedlich viele Menschen, aber trotzdem beides Öffentlichkeit. Außer man ist mitten im Gebüsch.

24 Antworten

Öffentlich und öffentlich ist rechtlich nicht dasselbe.

In den Gemeindesatzungen ist mit "öffentlich" ein der Öffentlichkeit gewidmetes gemeindliches Grundstück gemeint. Dazu zählen Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, Freibäder und sogar Wälder. Hier übt nämlich die Gemeinde das Hausrecht aus und tut dies in öffentlich-rechtlicher Form mit Hilfe einer Satzung, die mit Hilfe des Ordnungswidrigkeitengesetzes durchgesetzt wird.

Auf Privatgrund entscheidet der Besitzer, ob er es duldet, dass Du da hinstrullst oder nicht. Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit.

Oder meinst Du "öffentlich" in dem Sinne, dass Du dabei Deine Genitalien zur Schau stellst. Das ist eine Straftat (Erregung öffentlichen Ärgernisses) - und zwar überall dort, wo Du fremden Menschen begegnest.

Selbst wenn Du einen Trip nach Berlin machst und da Café Achteck besuchst, hast Du Dir da drin als Mann eine Faust um Dein bestes Stück zu wickeln und als Frau den Blick in den Schritt zu versperren,

Bild zum Beitrag

so dass niemand etwas sehen kann (die Damen haben allerdings dort i.d.R. die Angewohnheit, draußen eine Schmiere zu stellen, weil sie da penibler sind als die Herren).

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Gesetz, peinlich, Freiheit)

Weisskuchen 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 09:57
Oder meinst Du "öffentlich" in dem Sinne, dass Du dabei Deine Genitalien zur Schau stellst. Das ist eine Straftat (Erregung öffentlichen Ärgernisses) - und zwar überall dort, wo Du fremden Menschen begegnest.

Ja, daran dachte ich. Wer in der Öffentlichkeit uriniert, macht sich strafbar wegen 'Erregung öffentlichen Ärgernisses' oder der Ordnungswidrigkeit 'Belästigung der Allgemeinheit'.

Ob man es machen würde, wenn keine Möglichkeit bestünde, durch den Staat bestraft zu werden.

dasetwas  30.05.2024, 18:30
@Weisskuchen
Wer in der Öffentlichkeit uriniert, macht sich strafbar wegen 'Erregung öffentlichen Ärgernisses' oder der Ordnungswidrigkeit 'Belästigung der Allgemeinheit'.

Das kannst Du nicht so verallgemeinern. Es gibt sogar so Viererständer. Und Pissoirs sind auch "öffentlich". Es kommt nicht auf die Öffentlichkeit an, sondern darauf, dass keine Genitalien sichtbar sind.

Und eine Belästigung der Allgemeinheit liegt vor, wenn Du Uringeruch verbreitest.

Nein!

Nur im Notfall und wo man mich nicht sehen kann, am besten aber gar nicht. Man findet auch eigentlich immer irgendwo ein Klo

Zumindest nicht so das es jeder sieht und im Notfall ins Gebüsch. Ich mache das aber überhaupt nicht gerne. War als Kind eher der Fall.

Andere Antwort.

Bin kein Freund von Wildwasserlassen. Das habe ich höchstens mal im Notfall gemacht, wenn es wirklich nicht anders geht.

Nein!

Im notfall

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Vertrau mir Bruder.