Liege ich falsch oder er??
Ich (W18) habe einen riesen streit mit meinem Partner aufgrund der Tatsache das er mir vorwürft ich hätte ihn vergewa*tigt weil ich seinem Wunsch/seiner Fantasie nachgekommen bin und versucht habe ihn mir einem BJ aufzuwecken (er hatte mir das selbst gesagt ich sollte das tun) nur ist er dabei nicht ganz aufgewacht was ich aufgrund von seinen Bewegung nicht gemerkt habe das er noch schläft und er kam zum Höhepunkt als er dann aber aufwachte was mich natürlich sehr verwirrte da ich davon ausginge ihn aufgeweckt zi haben schrie er mich an und sagte ich hätte ihn vergewaltigt also wer liegt jetzt nun im Recht?
2 Antworten
Na ja, es handelt sich nicht um eine Vergewaltigung, aber immer noch um eine sexuelle Nötigung. Diese ist mit einem Strafmaß zwischen einem und 15 Jahren bewährt.
§ 177 Abs. 2 StGB
- „der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
- der Täter ausnutzt, dass die Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
Ich verstehe deinen Punkt aber in wie fern genau habe ich ihn ausgenutzt oder es gegen seinen willen gemacht wenn er mich drum gebeten hatte es zu tun?
Du hast ja geschrieben er habe geschlafen. Er konnte also gar keinen Willen äußern. Aus gutem Grund gilt immer der Willen zu dem Zeitpunkt an welchem der Akt stattfindet. Jeder aknn jederzeit seine Meinung und seinen Willen ändern. Wenn das geschieht, dann hat auch jede sexuelle Handlung sofort beendet zu werden.
Ich habe nicht weiter gemacht mich sofort entfernt und ihm die Situation erklärt aber wie soll ich ihn nochmals fragen wenn er mir am abend davor noch davon schwärmt das er das unbedingt wollen würde
Ich habe dir nur das mitgeteilt was ich als Laie aus dem Gesetz rauslese. Ist eben nicht immer alles eine gute Idee. Bei manchen Dingen ist es eine bessere Idee, diese aine Phantasie bleiben zu lassen.
eigentlich liegt er im recht, wenn er es in nachhinein wirklich nicht wollte..?
allerdings war es nicht deine absicht ihn sexuell zu belästigen weil du nicht wusstest, dass er noch schläft und dachtest er wollte es.
seine meinung: sexuelle belästigung.
was du machen kannst dich zu entschuldigen und ihm zu erklären dass du es nicht so wolltest.
Habe ich getan er beharrt auf seiner Meinung das ich ihn vergewaltigt hätte obwohl ich nur seinem Wunsch nachkommen wollte deshalb habe ich diese app aufgesucht um andre Meinungen dazu zu hören
Er hatte mich aber darum gebeten ich habe ihn ja nicht genötigt es zu tun