Kann ich mich vor Unterhaltsansprüchen schützen?
Moin ich habe vor zirka zwei Monaten mit einer Freundin von mir zwei mal ungeschützt Sex gehabt, weil sie mir versichert hat dass sie die Pille nimmt was aber offensichtlich gelogen war.
Das Mädchen ist jetzt also schwanger und will das Kind bekommen, zu dem Zeitpunkt wird sie aber noch nicht volljährig sein.
Wie kann ich mich jetzt vor etwaigen Unterhaltsansprüchen schützen? Ich werde sowieso bald arbeitslos sein und vom Hartz IV kann doch nichts abgezogen werden??
Wenn ich jetzt mein Vermögen verschenke (an Freunde zum Beispiel die mir das aufbewahren) kann man doch nichts holen bei mir?
Und kann das Amt dann das Geld irgendwann zurück verlangen wenn sie es vorstecken und wann verjährt dieser Anspruch?
Grüße aus NRW
12 Antworten
Schützen kannst du dich nicht- jetzt nicht mehr- das hast du verpennt, als du ungeschützten Sex mit ihr hattest.
Allein, um sich vor Geschlechtskrankheiten zu schützen, sollte man ein Komdom benutzen. Woher willst du wissen, mit wem sie sonst noch alles verkehrt. Und ein Tripper ist nicht lustig.
Sie wird eine Vaterschaftsfeststellung anstreben, dann wirst du- wenn du es warst, als Vater festgestellt und unterhaltspflichtig.
Solange du nicht zahlen kannst, tritt das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuß ein. Verdienst du dann, darfst du für das Kind aufkommen- und die Mutter, wenn du leistungsfähig bist, bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Wenn du keine Rücksicht auf andere nehmen willst mit denen du Sex hast sind Kondome ein Muss…
Was heißt sie ist nicht volljährig? Ich denke du steckt noch in viel ernstere Probleme, wenn sie Minderjährig ist und du Volljährig.
Es ist einfach Pflicht sein Kind zu unterstützen. Ganz ehrlich das kommt davon, wenn man nicht nachdenkt. Nicht wissen schützt vor Strafe nicht. Du wirst ohne Konsequenzen davor sicher nicht weglaufen können.
Wenn du Geld hast muss du zahlen egal wo du es hinschickst. Die Frau wird es Verlangen genau dann wenn du wieder eine Arbeit hast…Das Kind wirst du nicht wegradieren können... Du bist und bleibst Vater bis zu deinem Tod und das Kind wird Anspruch auf Unterhalt haben bis 25..
Erstens mal selber Schuld. Hauptsache den lümmel reinstecken und sich danach von der Verantwortung ziehen wollen. Vaterechaftstest machen lassen und wenn du der Vater bist musst du zahlen und das zurecht.
Also zum einen bestehen leider Unterhaltsansprüche egal ob sie dich angelogen hat oder nicht.
Zum anderen, wird in deinem Fall das Jugendamt in Vorleistung gehen, das heißt, sobald du irgendwann wieder Geld verdienst, wollen die alles zurück haben.
Du kannst anbieten, das Kind zu nehmen und es zu versorgen, dann müssen ihre Eltern dir Unterhalt zahlen und wenn du eh keine Arbeit hast, hättest du ja Zeit, dich zu kümmern und dein Vermögen bleibt ganz für dich und das Kind und das Mädchen kann ihre Schule fertig machen. Hätten doch alle gewonnen.
Und ich würde auf einen Vaterschaftstest bestehen.
Ich muss in den Knast habe nur noch ein bisschen Haftaufschub bekommen, wie soll ich das machen?
Über die mögliche Geburt hinaus? Und auch im Knast kann ein Vaterschaftstest durchgeführt werden, wenn du die Vaterschaft nicht so anerkennst. Also keine Sorge: bist du der Vater, dann musst du zahlen.
Aber warte doch erstmal ab bis das Baby da ist... Und auf Hartz 4 wirst du dich dann auch nicht ausruhen können. Du bist verpflichtet ALLES zu tun um den Mindestunterhalt zahlen zu können.
Unterstütze sie aber doch irgendwie! Das ist eben die Folge von ungeschütztem Sex!!!
Ja, dann kläre aber mal mit ihr, warum sie dir das nicht gleich gesagt hat. Sowas MUSS klar sein. Wollte sie ein Kind von dir? Nimmt sie die Pille nicht? Kann sie die nicht nehmen? Verantwortung dafür ist groß!!!
Wenn sie mich nicht angelogen hätte, würde ich das ja auch tun, aber so…
Sie ist erst 17 geworden.