Strafbar trotz Download abbruch.....?

4 Antworten

Hat er sich jz damit strafbar gemacht (13 Jahre alt)., es war kein kinderporno.

Natürlich nicht. Man kann sich erst ab 14 strafbar machen, und Pornos darf man ohnehin in jedem Alter schauen.

Bekommt er jz stress oder Anzeige oder so etwas.

Nein. Wenn da ein Download-Button war, dann sollte man offensichtlich auch downloaden können. ;)

Strafbar wäre ein Download nur, wenn es sich um eine offensichtlich erkennbare illegale Quelle handelt (z.B. kostenloser aktueller Kinohit, abgefilmt von der Leinwand). Dann geht aber der Download wohl eher nicht sofort los, sondern der Film liegt dann meistens bei einem externen Filehoster. Pornoclips sind üblicherweise kostenlos - solange man sich nicht kostenpflichtig registriert.

Davon abgesehen: Der Anbieter hätte kein Interesse daran, seine User zu melden.

Es gab nur einmal eine Abmahnwelle, die sich schnell als Betrugsversuch erwies.

Daüberhinaus wird im Log des Servers gespeichert, wieviel übertragen wurde und dass ein Abbruch erfolgte.

Solange es kein Kinderporno war, ist das auch nicht strafbar, diesen herunterzuladen. Außer natürlich es handelt sich um urheberrechtsgeschütztes Material - dabei muss das Webangebot aber offensichtlich rechtswidrig sein. Die Erfahrung das zu erkennen, wird man einem 13 Jährigen sicherlich nicht zutrauen.

Und strafmündig ist dein Freund ;) sowieso nicht.

Es ist immer der Freund ...

Nein, ich würd mir da keinen Kopf machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – mit dem Internet verbunden seit 1993

Hallo.

Da wird wohl nichts kommen.

Mit Gruß

Bley 1914