Ist es legal, wenn eine 15-Jährige & eine 21-Jährige (fast 22) zusammen ist und Sex haben?

8 Antworten

Es ist legal, solange es nicht illegal ist.

Illegal ist Sex zwischen den beiden erst, wenn er in den Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selsbtbestimmung geht. Da deine beste Freundin älter als 14 ist, darf sie schon Sex haben. Nur wenn die Ältere beim Sex übergriffig wird, also die Unerfahrenheit oder ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt oder Dinge tut, die die jüngere nicht will, dann wird das strafbar.


shane19 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 16:14

uhm man darf Sex ab 14 haben nh aber vor dem 14. Geburtstag nicht?

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Altersweise  23.10.2018, 23:00
@shane19

Ein klein wenig anders: Sex mit Kindern, also Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres, steht unter Strafandrohung. Wenn aber der "Täter" selbst noch unter 14 ist, ist er nicht strafmündig und kann demzufolge auch nicht bestraft werden.

Im Übrigen ist nur da ein Richter, wo es einen (An-)Kläger gibt.

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Das kann bestraft werden, sobald die zweite 22 ist, aber nur auf Antrag der Eltern und wenn die ältere das jüngere Mädchen in der Art ausnutzt, das das jüngere nicht die Fähigkeit hat, abzuschätzen ob sie das will und was das bedeutet - das müsste ein Sachverständiger feststellen - aber danach klingt es hier absolut nicht, also ist es legal. Die Altersdifferenz fände ich jetzt aber nicht tragisch. Wenn es um zwei Erwachsene ginge, wäre die Altersdifferenz nicht weiter interessant.

Hast du denn das Gefühl die jüngere wird ausgenutzt? Wenn nicht, dann solltest du dich für beide freuen.


shane19 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 15:55

ich habe das gefühl sie wird ausgenutzt

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guitschee  23.10.2018, 15:56
@shane19

Hast du auch das Gefühl, sie kann es selber nicht entscheiden, weiß nicht, was sie da tut? Denn solange es beide wollen, ist es völlig legal und okay.

Wenn du das Gefühl hast, sie würde ausgenutzt, kannst du ja mal mit ihr reden. Aber dich ansonsten nicht einmischen.

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Die Konstellation ist rechtlich völlig einwandfrei. Sobald die Ältere 22 wird und die Jüngere noch nicht 16 ist, könnte man der Älteren theoretisch nach §182 Abs.3 Probleme bereiten, aber dafür müsste einerseits ein psychologisches Gutachten nachweisen, dass die Ältere die "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt", und andererseits würde selbst im schlimmsten Fall bei einer richterlichen Auseinandersetzung natürlich noch der Faktor einfließen, dass die beiden auch schon zusammen waren, als die Ältere 21 war, wodurch der Fall mit sehr großer Sicherheit fallen gelassen wird


Das müssen sie selbst entscheiden. Mit dem Alterschutzgesetz, dass man erst ab 14 Sex haben darf, wird eigentlich hauptsächlich versucht, Vergewaltigungen von U14 Jährigen zu verhindern.
=>wenn sie sich lieben, ist doch alles okay :)