Gibt es in Deutschland eine Partei die das sexuelle Schutzalter noch weiter senken wollen würde?

4 Antworten

Es gab in der Frühzeit der Grünen ein paar schräge Vögel, die das wollten. Und in einer Partei, die sich der Basisdemokratie verschrieben hatten, war es nicht möglich, das abzuwürgen. Es gab nie eine Mehrheit dafür, aber es musste eben auf die Tagesordnung.

Viele Grüne haben zurecht gemeint, das das ein Skandal sei, der der grüner Bewegung auf Jahre hinaus Schaden zufügen würde. Und tatsächlich, bis heute wird die Geschichte pauschal den Grünen vorgeworfen.

Die "Grünen" waren in den 70/80ern für freie Sexualität, unter anderem auch bei Kindern. Jeder darf mit jedem. Kinder sollten zumindest zuschauen.

Jetzt rudern sie zurück. Gut angepaßt.

Bundesprogramm der Grünen (1980–1993)

Vom 21. bis 23. März 1980 fand in Saarbrücken der zweite Bundesparteitag der Grünen statt. Zunächst wurden Forderungen nach Abschaffung des § 218 StGB zu Schwangerschaftsabbrüchen, Abschaffung der Diskriminierung Homosexueller sowie Milderung der Paragraphen 174 und 176 StGB über Sexualität mit Kindern beschlossen. Daraufhin drohte eine Gruppe von Delegierten um Baldur Springmann mit dem Parteiaustritt.[14]

Unter Beteiligung u. a. des Schauspielers Cornelius Littmann, des Rechtsanwaltes Otto Schily und des Vorsitzenden des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz Roland Vogt wurde eine zusätzliche Resolution verfasst, welche die Forderungen nach Revision der §§ 174 und 176 einrahmte.[15] Im verabschiedeten Bundesprogramm heißt es unter dem Punkt 4.3 „Gegen die Diskriminierung von sexuellen Außenseitern“:

„Anmerkung zum Beschlußtext zu den §§ 174 und 176:
Zu diesem Beschluß konnte leider auf dem Parteitag nicht gemeinsam diskutiert werden. Auch an der Parteibasis ist diese Frage bisher teilweise nicht oder nur wenig diskutiert worden. Dies ist weder im Sinne der Betroffenen, noch der Antragsteller, noch der Partei insgesamt. Deshalb meinen wir, daß Abs. 521 folgendermaßen zu verstehen ist: er ist ein Auftrag an die Partei in allen Gliederungen, sich mit den Auswirkungen dieser Straftatbestände intensiv auseinanderzusetzen. Durch diesen Auftrag ist das Ergebnis dieser Diskussion natürlich nicht festgelegt. Es wird eine Kommission gebildet, die Hilfestellung bei der Diskussion gibt. Gerade im Hinblick auf die berechtigten Sorgen und Ängste, die sich mit diesem Themenbereich verbinden, halten wir es für notwendig, daß auf einem der nächsten Parteitage unter Beteiligung von Betroffenen und Fachleuten dieses Thema ausführlich behandelt wird.
Der Beschlußtext lautet: – Die §§ 174 und 176 StGB sind so zu fassen, daß nur Anwendung oder Androhung von Gewalt oder Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses bei sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind.“

FinnHansburger  19.12.2022, 13:56

Ich möchte dabei den Auszug aus dem Beschlusstext (letzter Absatz) hervorheben. Der unmissverständlich besagt, dass ein 40-jähriger, der eine 14-jährige verführt, nicht zu bestrafen sei.

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Wie so häufig bei einer Parteigründung gibt es da Trittbrettfahrer, die auch ihre Themen berücksichtigt haben wollen. Das ist zum Glück Geschichte.