Darf man halbnackt oder barfuß in den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist weder gesetzlich verboten, ebenso ist das in den meisten Beförderungsbedingungen nicht ausdrücklich verboten. Jedoch kann Nacktheit Belästigung der Allgemeinheit und die Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung als Ordnungswidrigkeit darstellen. Barfüssigkeit ist vollkommen wurscht.

Offenbar ist es in München ein beliebtes sommervergnügen, sich im "Eisbach" treiben zu lassen und anschließend, nur leicht luftgetrocknet, mit der trambahn in badehose wieder zurückzufahren; das wird dort wohl toleriert, wo auch immer am körper diese leute wertsachen und fahrkarte mit sich führen:

https://www.englischer-garten-muenchen-infos.de/aktivitaeten/eisbach-muenchen-schwimmen-baden/

Allerdings sollten im interesse aller mit feuchter badewäsche keine sitze benutzt werden.

Ob es im einzelfall erlaubt ist, hängt von den allgemeinen beförderungsbedingungen des jeweiligen verkehrsbetriebes ab. Mich wollte schon mal in Tirol ein busfahrer nicht befördern, weil ich barfuß (aber ansonsten gesittet mit T-shirt und bermudashorts bekleidet) war. Mit verweis aufs hausrecht, ohne einen entsprechenden passus in den beförderungsbedingungen nennen zu können. Mein anschließender böser brief an das busunternehmen wurde leider nicht einmal ignoriert.

Barfuß würde wahrscheinlich noch durchgehen. Aber bei Nacktheit hört es auf.

Die, die nackt sind, tragen nur die Badehose oder den Bikini.

Die sind dann aber NICHT nackt.

Mit Badehose oder Bikini ist man nicht nackt. Es wird nicht verboten sein, aber ich halte es für ungesund und unhygienisch. Man könnte sich ja was drüberziehen.

Barfuss wird wohl kaum verboten sein - warum auch? Wer sich, weil barfuss, verletzt, schadet sich nur selbst.

Mit Badehose oder Bikini schon, ganz nackt nicht. Barfuß kann man im Bus oder in der Strassenbahn fahren.