darf ein Polizist Leute wirklich so intim am Hintern berühren?

7 Antworten

Der Polizist fasst nicht an den Hintern, sondern an die Hosentaschen.

Und ja, die Polizei darf diese Taschen kontrollieren, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass darin etwas "interessantes" stecken könnte. Das ist schon eine Frage des eigenen Schutzes, weil der Betreffende dort ja auch eine Waffe griffbereit haben könnte.

ich würd mir das nicht gefallen lassen

Dann bist du jemand, der sich gegen polizeiliche Maßnahmen wehrt. Was ein Glück, dass die Polizei sowas gewöhnt ist und damit umgehen kann: Lederhandschuhe anziehen, Person fixieren, schon läuft alles wieder wie geplant.

Kleiner Tip, wenn du solche Situationen grundsätzlich vermeiden möchtest: Trage Hosen, die keine Taschen am Hintern haben.


WeiseMuschel  24.10.2021, 14:22

Das hat nichts mit Eigenschutz zu tun! Die Polizisten begeben sich in diese Situation und müssen Autorität spielen. Aber einfach alle Leute abzuknallen, weil sie eine Pistole haben könnte ist verfehlt am Eigenschutz.

0
RedPanther  24.10.2021, 14:22
@WeiseMuschel

Weil "Hosentaschen abtasten, ob was drin ist" ja auch das gleiche ist wie "abknallen".

0
WeiseMuschel  24.10.2021, 14:24
@RedPanther

Der unterschied ist einfach, on man dabei autorität spielt oder sich schützt. Und es ist kein schutz in angriff überzugehen und leute zu konzrollieren. Das es ein eingriff ist ist klar oder

0
superseegers  24.10.2021, 20:18
@WeiseMuschel

Nun denn, wenn das Gesetz die Maßnahme zulässt wird der Ausführende wohl die Autorität dafür haben, diese durchzuführen.

Und nein, meist werden Babys geboren.

0
WeiseMuschel  24.10.2021, 20:34
@superseegers

Das ist aber ein Unterschied Autorität zu haben oder zu sein. Und eben Autorität hat das Gesetz, was heißt, dass du genau so viel Autorität wie ein Polizist hast und ihm erklären kannst, warum er dich nicht durchsuchen darf. Eben wurde niemand mit dem Fahnenstock im Hintern geboren und ein Polizist hat nur solange Recht Polizist zu sein, wie er das Gesetz vertritt, das Gesetz nicht bricht und nicht lügt. Ja und eine ganz normale Standardkontrolle ist hier eine Lüge, ich hatte das Gespräch schon selbst zwanzig Mal mit der Polizei, sie müssen mir zumindest sagen, dass sie mich verdächtigen und warum für was, vorher sind sie im Unrecht und brechen das Gesetz und lügen. Das tut kein Polizist, sie sind eben dazu verpflichtet. Und wenn du dein eigenes Recht nichtmals kennst, dann kann dich die Üolizei auch anlügen und du merkst es nicht.

0

Wenn du dich verdächtig verhälst und z.B. vor der Polizei läufst, oder sonstig gegens Gesetz verstößt, oder eben einwilligst, wenn du z.B. ein Stadion betrittst kannst du kontrolliert werden, dein Eintritt ist dann die Erlaubnis ind ein Verweigern wäre widerum verdächtig.

Ansonsten darf die Polizei nicht ohne Grund Leute kontrollieren. Oft bewegt man sich aber in Grauzonen, wenn man etwas in Parks operiert um Straßendealer hopps zu nehmen. Dann geht man ja eigentlich schon mit den Vorurteil in den Park, dass jetzt alles Dealer sein könnten und ist eben extrem sensitiv beim Verdächtigen.

Ein Polizist darf überhaupt keine Meinung oder Vorurteil haben! Dennoch können sie unter dem Deckmantel Routinekontrolle verstärkt in bestimmten Gebieten kontrollieren, etwa auch bei Straßenkontrollen und Autobahnen, Flughäfen etc..

darf ein Polizist Leute wirklich so intim am Hintern berühren?

Ja klar, und auch den sogenannten EKG - den EierKontrollGriff - sonst könnte ja jeder alles dort verstekcen.

bei 36:56 warum passiert das da?

Na um nachzuschauen, was der da hat.

ich würd mir das nicht gefallen lassen

Was der Durchsuchte dabei denkt, meint oder will, danach fragt niemand, da das völlig egal ist.

Nein, normalerweise nicht. Deshalb werden auch immer Polizistinnen hinzugezogen, wenn Frauen untersucht werden und bei Männern, kommen Polizisten dazu. Aber dabei handelt es sich normalerweise nur um eine schnelle Durchsuchung, damit sie sich nicht selbst oder andere verletzen.

Woher ich das weiß:Hobby

Photon123  24.10.2021, 14:24

Und wenn ich als Mann die Polizistin will?

0

Ja die Polizei darf in die Intimsphäre die durch Art. 2 (1) i.V.m. Art.1 GG gewährleistet ist eingreifen und diese durchsuchen.

Und zwar wenn die Person gegen die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt (Schrankentrias als verfassungsunmittelbare Schranke).

lg