Abschieben bei Sexueller Belästigung?

3 Antworten

https://www.strafrechts-kanzlei.berlin/2018/10/wann-ist-der-tatbestand-der-sexueller-belaestigung-erfuellt/

So, und nun kommen wir zur Beweislast, da wird es schon verdammt schwierig.

Und ja, für Straftaten, auf die bis zu zwei Jahre stehen, kann man abgeschoben werden.


BuzzFortniteYT 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 01:44

Es gibt 3 Zeugen reicht das ?

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BuzzFortniteYT 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 01:46
@Kwalliteht

Ja Zeugen müssten reichen sind ja beweis genug meiner meinung nach

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Kwalliteht  06.08.2024, 01:48
@BuzzFortniteYT

Warum fragst Du überhaupt? Wieviel die Aussagen der Zeugen wert sind, entscheidet noch immer der Richter.

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Guten Tag!

Die sexuelle Belästigung nach § 184i Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine Ausweisung nach § 53 Abs. 1 AufenthG ist nur dann möglich, wenn nach Abwägung der Interessen, das Ausweisungsinteresse der Behörde das Bleibeinteresse überwiegt. Ein solches Ausweisungsinteresse von schwerem Gewicht liegt nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG dann vor, wenn der Betroffene rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren verurteilt wurde. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung reicht nach § 54 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG auch eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr. Die sexuelle Belästigung nach § 184i Abs. 1 StGB fällt jedoch nicht darunter. Ein schweres Ausweisungsinteresse wäre daher abzulehnen. Es ist nämlich nicht zu erwarten, dass bereits eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren verhängt wird.

Ist somit schwierig. Genaueres müssten die zuständigen Behörden prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Anzeigen und gut ist es. Alles weitere geht seinen gesetzmäßigen Gang.


BuzzFortniteYT 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 08:36

Solche Typen gehören halt abgeschoben man sich aufzuführen wenn man von seinem drecks Land flüchtet

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superseegers  06.08.2024, 08:42
@BuzzFortniteYT

Ja, genau, und die Todesstrafe brauchen wir auch wieder zurück (Ironie off). Es gibt die Justiz und die Ausländerbehörden, die nach festgelegten Regeln/Gesetzen arbeiten. Alles andere ist eines Rechtsstaates unwürdig. Also, anzeigen und abwarten.

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