Ab wann ist es Vergewaltigung?

8 Antworten

Guten Tag!

zu Beispiel 1) Eher nicht. Eine Vergewaltigung wäre nach §§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 StGB, wenn der Täter den betrunkenen Zustand des Opfers dahingehend ausnutzt, sexuelle Handlungen vorzunehmen. In diesem Fall waren beide Personen betrunken. Dass die Dame im Nachhinein geschrien hat, ändert hieran nichts. Eine Strafbarkeit scheidet somit aus.

zu Beispiel 2) Dieses Beispiel verstehe ich so, dass beide bereits angefangen haben, miteinander zu schlafen, die Frau sich jedoch nach einigen Minuten umentschieden hat. Ist das korrekt? Sollte während des Beischlafs die Dame nicht mehr damit einverstanden sein, kommt ein sexueller Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB in Betracht. Der Beischlaf selbst war nämlich zu Anfang einvernehmlich. Eine Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB ist dann anzunehmen, wenn das Opfer vor dem Beischlaf keine Einwilligung erteilt hat. Der entgegenstehende Wille muss somit vor der Beischlafhandlung vorliegen. In solchen Fällen, in denen der Täter mit dem Opfer trotz des entgegenstehenden Willens den Beischlaf vollzieht, liegt eine Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB vor.

zu Frage 3) Vergewaltigungen können etwa anhand der inneren Verletzungen, die durch die Vergewaltigung entstanden sind, nachgewiesen werden. Auch Zeugenaussagen, die den Vorfall mitbekommen haben, sind von wichtiger Bedeutung im Strafprozess. Im Strafverfahren gilt allerdings der sogenannte ,,Nemo tenetur se ipsum accusare" Grundsatz, sprich: niemand darf gezwungen werden, an seiner Strafaufklärung mitzuwirken. Die Beweislast (=Nachweispflicht) liegt ausschließlich bei den Strafverfolgungsbehörden. Liegen lediglich Aussagen des Täters und Opfers vor und sind keine Beweise vorhanden, die auf die Begehung dieser Tat hindeuten, gilt der ,,dubio pro reo Grundsatz" (=Im Zweifel für den Angeklagten).

Fazit: Eine Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB ist somit gegeben, wenn der Täter mit dem Opfer gegen dessen Willen den Beischlaf vollzieht. Haben sich die Personen zwar darauf geeinigt, miteinander zu schlafen, ist das Opfer mit einer bestimmten sexuellen Handlung jedoch nicht einverstanden, kommt ein sexueller Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Es ist eigentlich ganz einfach:

Wenn es beide wollen ist es keine Vergewaltigung, egal wieviel Alkohol getrunken wurde.

Wenn es erst beide wollten, und dann ein Partner nicht mehr will, dann ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr einvernehmlich. Erzwingt ein Partner das weitermachen ist es Vergewaltigung.

Bei Gericht lässt sich nicht immer alles beweisen. Oft müssen Richter und Richterinnen entscheiden welche Aussagen glaubwürdiger erscheinen und mit den Indizien zusammen passen.

Damit es keine Vergewaltigung ist, muss Konsens bestehen. Beide müssen also eindeutig und zweifelsfrei den sexuellen Handlungen zustimmen und denen auch zustimmen können!

Bei deinem ersten Beispiel ist das Können nicht wirklich gegeben, da sich beide in einem Rauschzustand befinden. Somit sollte man niemals mit einer betrunkenen Person Sex haben!

Bei deinem zweiten Beispiel nimmt sie ihre Zustimmung zurück. Ab dem Moment, wo sie das tut, fehlt also der Konsens. Und somit ist es ganz eindeutig eine Vergewaltigung.

Was die Beweisbarkeit vor Gericht betrifft: das Gericht hört sich in der Hauptverhandlung die vorgebrachten Argumente und Beweise für und gegen die Schuld des Angeklagten an und spricht auf Basis dieser vorgetragenen Argumente dann ein Urteil. Dafür gibt's keine Blaupausen, weil kein Fall exakt so wie der andere ist.

Aber wenn man sich an die Grundregel hält, immer nur dann sexuelle Handlungen an und mit einer anderen Person vorzunehmen, die unzweifelhaft und enthusiasistisch ihre Zustimmung dazu gegeben hat, geben konnte und während der Handlungen an sich diese Zustimmung auch nicht wieder zurückzieht, dann muss man vor so einer Anzeige keine Angst haben.

Übrigens, von 100 Vergewaltigungen werden geschätzt nur 10 angezeigt. Und in diesen 10 angezeigten Fällen kommt es im Schnitt nur zu einer Verurteilung des Täters. Die Panik vor Falschbeschuldigungen ist also vermutlich eher die Angst von bislang nicht angezeigten Tätern vor einer Anzeige...

Bei Beispiel 1 würde ich tatsächlich sagen das die Frau einfach einen Fehler gemacht hat immerhin war der Mann auch betrunken ,genauso könnte man sagen er hat’s nicht gewollt…

Beispiel 2 eindeutig ja!Ein Nein ist ein Nein egal wann!Wenn er weiter macht ist das Vergewaltigung…

Und zu deiner Frage,leider wird Opfern oft nicht geglaubt oder ihnen wird die Schuld gegeben ,aber wenn das Opfer halt Verletzungen am Körper hat die auf Gewalt hinweisen ,hat sie immerhin ein paar Beweise


Sommer66446 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 23:15

"Und zu deiner Frage,leider wird Opfern oft nicht geglaubt oder ihnen wird die Schuld gegeben"

Ist auch richtig so !! Ohne Beweise soll auch nicht zum gunsten des angeblichen opfers in diesem Fall der Frau entscheiden"

Sommer66446 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 23:22
@Lovelygirl211

Dann wieso sollte man der Frau glauben wenn es keine Beweise gibt wäre ich Richter und es gäbe keine Beweise würde ich der Frau auch nicht glauben

Sommer66446 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 23:25
@Lovelygirl211

Stell dir vor ich oder wer anders trifft sich mit seiner ex um Ihre Kinder abzuholen!! Die Frau hasst sein ex und schreit um Hilfe etc zeigt ihr an !! Wegen Vergewaltigung nur damit sie die Kinder für sich allein hat keine Beweise sollte man dann dennoch der Frau glauben auch ohne Beweise

Mccrackhead  29.09.2024, 00:08
@Lovelygirl211

Die Anzahl der "erfundenen" Vergewaltigungsvorwürfen ist wahrscheinlich niedriger als die meisten denken aber das heißt nicht, dass es das nicht gibt. Denk bitte nicht, nur weil du sowas bis jetzt nicht getan hast und davon ausgehst du wurdest sowas niemals tun und meinst niemand den du kennst würde so etwas tun, dass es niemand tun würde. Das ist ein Irrglaube. Und das wird von allen Geschlechtern getan.

Bei Nr. 1 würde ich sagen: Nein, denn beide waren nicht zurechnungsfähig. Es sei denn es waren K.O.-Tropfen im Alkohol. Dann sieht's wieder anders aus.

Bei 2 ist es Vergewaltigung, denn das Nein der Frau wurde nicht respektiert. Nein heisst Nein, nicht erst beim zwanzigsten Mal, sondern wenn die Frau Nein sagt, hat der Mann sofort aufzuhören. Das ist ein klarer Fall.