Zählt das als Vergewaltigung, wenn der Sex einvernehmlich angefangen hat, aber die Frau kurz vor dem Höhepunkt des Mannes aufhören möchte und...?
der Mann weiter macht bis er ejakuliert?
Also die Frau sagt: "Ich will aufhören!", aber der Mann voller Ektase weiter macht.
(Sagen wir so 5-10 Sekunden)
Gibt es so eine Toleranzzeit, wann der Mann aufhören sollte und mit seinem Glied in ihr verweilen darf, bevor es strafrechtlich Konsequenzen dafür geben kann?
Was stimmt mit derart Frau nicht?
Habe mir diese vermeintliche Frau ausgedacht.
10 Antworten
Rechtsgrundlagen und Bezugsnormen
Die juristische Grundlage zur Definition und Strafbarkeit der Vergewaltigung ist im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Im Fokus steht dabei der § 177 StGB (Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung). Der Absatz 2 des Paragraphen bezieht sich konkret auf die Vergewaltigung und stellt diese unter Strafe.
Absatz 2:
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1.der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
-> Nicht der Fall.
2.der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
-> Nicht der Fall.
3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
-> Nicht der Fall.
4.der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
-> Nicht der Fall
5.der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
-> Nicht der Fall.
Ergo: Eher keine Vergewaltigung. Sexueller Übergriff ist es vermutlich schon aber eine sehr milde Variante die nach Paragraph (9) vermindert bestraft wird. In Realität vermutlich sogar gar nicht, weil du einfach nicht beweisen kannst, dass er das in der Situation auch so versteht, wie du es meinst.
Ich dachte der Paragraph beschreibt alles als Vergewaltigung eben in verschieden Formen und Schweregraden. Also verstehe den Unterschied nicht wann es „nur“ sexueller Übergriff ist und ab wann dann Vergewaltigung .
Nein, unter dem werden sexuelle Straftaten gesammelt. Vermutlich weil die ja teilweise hand in hand gehen.
Absatz 2) behandelt die Vergewaltigung, wie ich es auch zitiert habe. Die Definition von Vergewaltigung ist dabei:
Die Vergewaltigung ist ein schwerwiegender sexualbezogener Straftatbestand - sie ist im § 177 Abs. 1 und 2 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Beim Tatbestand der Vergewaltigung kommt es darauf an, dass der Täter eine andere Person unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage oder mittels körperlicher Gewalt, Drohung oder Nötigung zum Geschlechtsverkehr oder einer anderen gleichartig sexuellen Handlung zwingt.
In dem "Fall" ist aber weder davon auszugehen, dass keine Gewalt verwendet wurde, noch Drohung oder eine schutzlose Lage ausgenutzt wurde(wobei man bei dem Punkt vermutlich argumentieren kann). Vergewaltigung ist also ein schwerwiegender Fall eines sexuellen Übergriffs.
Ah ok verstehe . Ja dann ist es in dem Fall wohl keine. Es wäre dann eine wenn sie Nein sagt und aus der Situation raus will , er sie aber fest halten würde und damit zwingen würde liegen zu bleiben, weil dann körperliche Gewalt hinzukäme ?
Danke für deine Antwort
Lies doch den Paragraphen mal vollständig.
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Ist gegeben. Die Zustimmung wird verbal entzogen, alles weitere findet gegen den erkennbaren Willen statt.
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung)[...]
Ist gegeben, denn der Beischlaf wird vollzogen.
Ich habe den ganzen Thread gelesen, und stelle fest dass der Mann immer der "böse Vergewaltiger" ist, wenn die Frau plötzlich beim bisher einvernehmlichen Sex kurz vor dem Höhepunkt des Mannes keine Lust mehr hat.
Da stellt sich bei mir die Frage,
zählt das als Vergewaltigung, wenn der Sex einvernehmlich angefangen hat, aber der Mann kurz vor dem Höhepunkt der Frau aufhören möchte und die Frau weiter macht bis zur ihrem Orgasmus?Folgendes (ausgedachtes) Szenario: Die Frau ist durch Vorspiel dem Mann in der Erregung deutlich voraus, der Mann liegt auf dem Rücken und die Frau in Reiterstellung auf ihm. Kurz vor ihrem Höhepunkt sagt der Mann "Ich will aufhören!", aber die Frau macht voller Ektase weiter bis zu ihrem Orgasmus (Sagen wir so 5-10 Sekunden).
Wäre die Frau hier auch "die Vergewaltigerin" und der Mann "das Opfer"?
Leider hört man nie was zu diesem Fall...
Ja das wäre das selbe. Sowas geht in beide Richtungen.
Der Grund warum man so gut wie nie davon hört ist, das Männer sich weniger dazu entscheiden sowas zur Anzeige zu bringen. Denn Vergewaltigung an Männern wird leider weniger ernst genommen.
Also fünf bis zehn Sekunden in diesem fortgeschrittenen Stadium würde ich notwendige Toleranzzeit erachten.
Sofort geht sowieso nicht, denn dazu wäre eine unendlich hohe Bremsbeschleunigung notwendig, was wiederum eine unendlich hohe Kraft nach sich zieht 😊
also einen orgasmus kann man ab einem bestimmten punkt nicht mehr zurück halten, egal ob "mann" das möchte, zumal es auch sein kann, dass der mann in dem moment das "nein" gar nicht als "hör auf" deutet sondern es ein "nein" im sinne der sexuellen lust ist im sinne von "nein ist das geil..." beispielsweise.
ich hatte mal eine ex die beim sex aufhören wollte, da war ich noch vor diesem punkt, sie sagte "aua hör auf das tut weh" und ich habs nicht gleich gepeilt, weil ich halt sagen wir "beschäftigtt" war, als sie dann aber nochmal sagte "hey hör auf" also lauter, da hab ich gemerkt, dass wirklich was nicht stimmt, aufgehört und sie gefragt was los sei.
diese 5 sekunden vom ersten bis zum zweiten "hör auf" waren sicher keine vergewaltigung.
Ist doch menschlich. Wie soll man da, wie ein Roboter auf die Sekunde genau aufhören?
Gibt es so eine Toleranzzeit, wann der Mann aufhören sollte und mit seinem Glied in ihr verweilen darf, bevor es strafrechtlich Konsequenzen dafür geben kann?
Nein, so eine Zeit gibt es selbstverständlich nicht. Stop heißt Stop und zwar sofort. Hört der Mann dennoch nicht auf, ist es natürlich eine Vergewaltigung.
...keiner! Und wenn dieser eh kurz vor dem abspritzen ist, bringen ihn keine zehn Pferde dazu!
Diese zehn Pferde ziehen ihn dann aber wegen Vergewaltigung vor Gericht :) Und beim nächsten Mal wird er es sich dann lieber nochmal überlegen, ob er eine Frau vergewaltigt.
...weil die 5 Sekunden bevor er kommt sich überlegt, "ne ne mein Lieber, jetzt mache ich aus dir nen Vergewaltiger!" ;) ...die Alte würde ich anschließend verbuddeln lassen, käme die mir auf derart blöde.
Was du über diese Frau denkst, ist ganz alleine dein Problem und wird keinen Richter interessieren.
Solch ein Stück käme erst gar nicht dazu mich beim Staatsanwalt anzuscheißen...,
Oh doch und wenn dir das nicht passt, ist das auch dein Problem und wirst mit sämtlichen Konsequenzen leben.
...guck mal "Medical Detectives" oder "Autopsie" , dann weißt du wie man mit derart Störenfriede umspringen kann. ;)
Dann bist du eben wegen Vergewaltigung und Mord dran. Auch dein Problem, schließlich musst du ja mit den Konsequenzen leben :)
...nur wenn man es mir auch nachweisen kann, wird aber ohne Leiche ziemlich schlecht, dann ist es nämlich ein Vermisstenfall. ;)
Die Freunde/Freundinnen der Frau wissen, mit wem sie sich trifft und Sex hat. Da bist du ganz schnell im Knast. Und da deine Fantasien mir definitiv zu geisteskrank sind, beende ich die Unterhaltun hiermit :)
Schade, dass man eine derart kranke Aussage nicht zur Anzeige bringen kann
Danke für deine Antwort...
Die Autoren der Kommentare darauf nähren meine Blockliste.
Naja, wären nicht die ersten Männer, die das "Nein" einer Frau auch noch anregend und "geil" fänden...
Was ist der Unterschied zwischen sexuellem Übergriff und Vergewaltigung ? Wieso greift da nicht einfach Absatz 1 ?