Liegt hier eine Vergewaltigung vor?

6 Antworten

Ich sehe die Voraussetzungen für eine Vergewaltigung nicht gegeben, weil er ihr nicht mit einem empfindlichen Übel gedroht hat, sondern nur ankündigte, sein Recht durchsetzen zu wollen, und zwar auf juristischem Weg, wie es sich gehört.

Wenn eine Frau „NEIN“ sagt, dann heißt „NEIN bedeutet NEIN“ . Bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten sind Gerichte die Lösung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Frauenrechte sind mir sehr wichtig.

Beim drohen mit einer Anzeige ganz sicher nicht. Er fühlt sich betrogen dann ist es sein gutes Recht das anzuzeigen.

Sie hätte einfach sagen können "mach doch" wenn sie sich im Recht sieht oder ihm das Geld zurück geben können wenn sie weiß das es anders vereinbart war. Sie war nicht gezwungen weiter Sex mit ihm zu haben.

Bei einer "Drohung mit dem Tod" sieht die Sache natürlich ganz anders aus das wäre eine Vergewaltigung ganz egal was vorher vereinbart war.

In allen Varianten wird die Frau zum Sex gegen ihren Willen genötigt; folglich Vergewaltigung!