Liegt hier eine Vergewaltigung vor?
Folgende fiktive Situation:
A geht zu einer Prostituierten B, die 150 Euro für eine Stunde verlangt. A gibt B die 150 Euro. Nach 30 Minuten hört B einfach auf und sagt dem A, dass sie halt jetzt 150 Euro für eine halbe Stunde verdient hätte.
A ist wütend und droht damit, B wegen Betrugs anzuzeigen, wenn B nicht weitermacht. Unter diesem Druck führt B mit den sexuellen Handlungen weitere 30 Minuten fort.
Liegt hier aus eurer Sicht eine Vergewaltigung vor?
Und wie ändert sich eure Einschätzung, wenn A die B in der obigen Situation nicht mit einer Anzeige, sondern mit dem Tode bedroht, die vereinbarten 60 Minuten fertig zu machen?
6 Antworten
Wenn überhaupt eine Nötigung.
Ich sehe die Voraussetzungen für eine Vergewaltigung nicht gegeben, weil er ihr nicht mit einem empfindlichen Übel gedroht hat, sondern nur ankündigte, sein Recht durchsetzen zu wollen, und zwar auf juristischem Weg, wie es sich gehört.
Wenn eine Frau „NEIN“ sagt, dann heißt „NEIN bedeutet NEIN“ . Bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten sind Gerichte die Lösung.
Beim drohen mit einer Anzeige ganz sicher nicht. Er fühlt sich betrogen dann ist es sein gutes Recht das anzuzeigen.
Sie hätte einfach sagen können "mach doch" wenn sie sich im Recht sieht oder ihm das Geld zurück geben können wenn sie weiß das es anders vereinbart war. Sie war nicht gezwungen weiter Sex mit ihm zu haben.
Bei einer "Drohung mit dem Tod" sieht die Sache natürlich ganz anders aus das wäre eine Vergewaltigung ganz egal was vorher vereinbart war.
In allen Varianten wird die Frau zum Sex gegen ihren Willen genötigt; folglich Vergewaltigung!