Mal eine etwas andere Bewerbung als Justizvollzugsbeamten, wie ist eure Meinung?

Bewerbung als Justizvollzugsbeamter

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einem längeren Zeitraum interessiere ich mich für das Berufsfeld des Justizvollzugsbeamten. Ich assoziiere den Beruf mit meinem früheren Weltbild und den heutigen. In meinen Erfahrungen liegt der Grund wieso der Beruf als Justizvollzugsbeamter für mich attraktiv ist. Meine frühere Ideologie war damals nicht immer komfortabel in Verbindung mit der Gesellschaft aber meine Gegenwart ist eine völlig andere.

Aus soziologischer Sicht respektiere ich jeden Straftäter mit Verständnis weil ich die Gründe ihrer Verhaltensweisen nicht kenne und nicht bewerte. Ich möchte ein Teil der Justiz sein, der diese Menschen wieder in die Gesellschaft inkludiert.

Die anspruchsvolle Arbeit, sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Menschen stehen für mich im Vordergrund. Ich sehen Pünktlichkeit, Flexibilität und Belastbarkeit nicht zu persönlichen Stärken sondern als Grundvoraussetzung in jedem Beruf die jedes Individuum erfüllen sollte.

Auf Grund meiner Auffassungsgabe und meinen Respekt gegenüber jeden Menschen bin ich davon überzeugt, dass ich die Voraussetzungen für die Aufgaben im Justizvollzugsdienst mitbringe.

Ich freue mich über.....

Mfg

Xxx

Ich weiß das die Bewerbung keine Normalität ist. Ich versuche damit aus der Menge zu stechen. Ich weiß aber nicht ob es zu gewagt ist über meine Vergangenheit zu sprechen obwohl das der Grund ist weshalb ich den Beruf ausüben möchte. Meinungen? Verbesserung?

Bewerbung, Recht, Justiz, Menge
Sind Polizisten Beamte?

Hallo zusammen, unser GeschiKurs hat heute eine lange erbegnislose Diskussion darüber geführt, ob Polizisten in Deutschland Beamte sind. Die eine Seite meint, dass Polizisten keine Beamten sind und berufen sich dabei auf folgenden Text:

Die BRD wurde am 17.07.1990 von den Alliierten durch Streichung des Artikels 23 des GG juristisch aufgelöst (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990). Durch Streichung des Artikels 23 des „Grundgesetzes“ wurde die gesamte BRD aufgelöst. Die Alliierten haben aber nicht nur IHR „Grundgesetz“ aufgehoben sondern durch Streichung des § 15 GVG auch IHR Gerichtsverfassungsgesetz. Hintergründe über die Auflösung der BRD finden Sie im Internet mit dem Stichwort „Die Jahrhundertlüge“. Weil die BRD aufgelöst wurde, gibt es in der BRD KEINE staatliche Richter! Weil die BRD kein Staat ist, gibt es in der BRD gar keine Beamte! Alle sog. Beamten und Angestellten des „öffentlichen Diensten“ handeln und haften als Privatpersonen! Alle sog. Politiker, Beamten und Angestellten des „öffentlichen Dienstes“ bilden eine „Verschwörung“, die IHR RECHT über deutsche Untertanen zu herrschen NUR aus nicht niedergeschriebenen „Gewohnheitsrecht“ ableitet. Diese „Verschwörung“ wurde von den Medien das „kriminelle System Kohl“genannt, weil die über „Parteispenden“ geschmierten Akteure des „System Kohl“ verhindert haben, dass die Deutschen nach der „Wiedervereinigung“ in freier Selbstbestimmung über eine neue Verfassung und andere Gesetze selbst entscheiden.

Die BRD, das GG und somit alle BRD Gesetze wurden aufgehoben. Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!

Das bedeutet, dass Richter als Privatpersonen nicht gemäß gültigen Gesetzen, sondern nach Lust und Laune, bzw. gemäß Anleitung von OBEN urteilen!

Sog. Richter wissen, dass sie keine staatlich gestellten Richter sind. Deshalb unterschreiben viele sog. Richter ihre Urteile nicht!

In jedem Rechtsstaat werden Gerichtsurteile erst durch Unterschrift des zuständigen „staatlichen“ Richters wirksam.

Urteile ohne rechtswirksame Richterunterschrift gelten in Rechtsstaaten als „Entwurf“.

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden Sie auch noch in § 126 BGB der aufgelösten BRD.

Kriminelle sind Personen, die gegen Gesetze verstoßen![...]

"..."

Die andere Seite unseres Kurses meinen dass jeder Polizist Beamter ist, schon allein deswegen, da er sonst keine "Sonderrechte" hätte und niemanden verhaften dürfte.

Ich bzw. wir würden uns über eine Aufklärung bezüglich dieses Themas freuen.

MfG Lucas

Geschichte, Polizei, Deutschland, Recht, BRD, Beamte, Grundgesetz, Justiz
Hey Leute, wie gefällt euch diese Bewerbung zum Beamten im allg. Justizvollzugsdienst?

Bewerbung zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre Suche nach einem Auszubildenden zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst, die ich Ihrer Internetseite http://www.xyz.de/ entnehmen konnte, möchte ich mich mit folgendem Schreiben gerne bei Ihnen bewerben.

Sowohl in meinen anschließenden Recherchen und Gesprächen mit Bekannten habe ich viel über diesen Beruf erfahren und dabei festgestellt, dass die Tätigkeiten mir sehr zusagen und dies meinen Vorstellungen entspricht. Besonders die Einhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Anstalten, die Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen sowie Überführungen finde ich äußerst interessant.

Mir ist bewusst, dass in diesem Beruf sehr viel Stärke und Geduld abverlangt werden. Ich bin mir aber, aufgrund meines sozialen Verständnisses, Selbstbewusstseins, meiner geistigen Beweglichkeit, Ausgeglichenheit und Toleranz, sicher, den Anforderungen gerecht zu werden.

Im Rahmen meiner fast dreijährigen Tätigkeit als Barchef für eine Diskothek konnte ich sowohl meine Teamfähigkeit als auch meine Belastbarkeit und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Dabei erleichterte mir meine freundliche und aufgeschlossene Art den Kontakt zu Menschen und die Arbeit in einem Team.

Gerne verstärke ich Ihr Team idealerweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen

Bewerbung, Beamte, Justiz, justizvollzugsanstalt, JVA, Kritik, Verbesserung
Ist die Justiz in der Türkei wie in EUROPA?

Hallo, mein Freund wurde in der Türkei verhaftet. Er hat Angst und rief mich an statt seine Eltern. Ihm wird Drogenmissbrauch oder Drogenhandel vorgeworfen. Genau habe ich es nicht Verstanden. Er ist sofern ich richtig Verstanden habe mit Drogen im Mietauto erwischt worden. Er gab auch zu dass die Drogen ihm selbst gehörten. Eigenbedarf. Nur der Idiot wurde gleich mit 200 gram Kokain erwischt. Das hat ihm offensichtlich weder die Polizei abgenommen noch Staatsanwalt oder der Haftrichter. Er wurde in Untersuchungshaft genommen weil er Flüchten könnte. Er beschreibt mir den Ablauf so. Er wurde angehalten. Der Polizeibeamte wollte ein Alkoholtest weil er über Rot gefahren sei. Er willigte ein und der Tester hätte 0,00 Promille angezeigt. Der Beamte hätte seine Augen Kontrolliert und einen DROGEN SCHNELL TEST gemacht. Ergebnis: POSITIV. Danach hätte der Beamte seine Ausweisdokumente eingezogen und ihn mit Handschellen in den Polizeiwagen eingesperrt. Dass Mietauto hätte ein POLZEI ABSCHLEPPWAGEN mitgenommen. Das hat er noch vor Ort gesehen. Dann irgendwo in Izmir sollte er am Auto die Drogen zeigen was er nicht gemacht habe. Ein Drogenspürhund hätte die Drogen gefunden. Alles sei auf Video aufgezeichnet. Dann habe der Polizist oder jemand anderer unsere Spanische Botschaft informiert. Er wartet seit zwei Tagen auf eine Spanische Vertretung was aus Ankara anreisen würde. Ohne unsere Botschaftsvertretung hätte sofort ein Haftrichter eine Untersuchungshaft angeordnet. DARF MAN DASS ? Zwar wissen wir dass die Türkei kein EU LAND ist aber EU Kandidat. Was droht ihm nun in der Türkei. Würde er dieselbe Strafe bekommen wie in Deutschland oder Spanien? Kann er auch wegen Guter Führung vorher entlassen werden? Ist er auch nun in Deutschland Spanien bzw. Europa nun Vorbestraft? Ich kann Versichern dass er KEIN Drogendealer ist. Er hat sich so viel gekauft weil er für 8 Monate dort bleiben sollte. (Dienstreise) Bitte helft uns. Ist die Türkei ein Demokratischer Rechtsstaat wie EU Staaten ? Haben die Türken hier alles Richtig oder Falsch gemacht. Dürfen beamte wenn einer über ROT fährt ihn auf Alkohol oder Drogen überhaupt untersuchen ? DANKE.

Türkei, Europäische Union, Haft, Justiz
Fotografiert von einem anderen Verkehrsteilnehmer?

Ich bin heute morgen am Weg zur Arbeit zu einer gewohnten Ampel gekommen, bei der es eine Abzweigung nach links gibt sowie den geraden weg nach vorne. An ihrer 'breitesten stelle' ist die Straße hier praktisch 3spurig (gegenfahrbahn, abbiegen nach links, gerade aus)

Auf der Fahrbahn gerade aus war ein weißer Van, der trotz grünem Licht kaum wegfuhr und praktisch in Schrittgeschwindigkeit weiter auf die Grüne Ampel zurollte. Ich habe war sehr in Eile, habe darauf hin geprüft ob links und hinter mir frei ist, habe nach links geblickt, auf die mittlere Spur gewechselt, die eigentlich für die Linksabbieger gedacht ist, bin an ihm vorbeigefahren, habe wieder rechts geblinkt und mich vor ihm eingeordnet. Es kam kein Verkehrsteilnehmer zu schaden, es wurde niemand zu einer Notbremsung bewegt oder ausgebremst.

Darauf hin ist mir der Van sehr schnell nach gefahren, mit dauernder Lichthupe. Im Rückspiegel habe ich erkannt, das er Fotos von mir mit seinem Smartphone macht, während er mit überhöhter Geschwindigkeit, alleine im Fahrzeug fährt. Kurz danach hat er mich mit ca. 80km/h im Ortsgebiet in einer Kurve überholt und danach ausgebremst damit ich nicht an ihm vorbei konnte. Im Anschluss stieg er aus dem Fahrzeug, meinte ich bin aufgrund meines unerlaubten Überholmanövers an der Ampel eine Gefahr für den Verkehr und er würde mich jetzt Anzeigen, machte noch ein Foto von der Front meines Fahrzeuges, stieg wieder ein und fuhr vor mir davon.

Meine Frage, habe ich hier etwas zu befürchten? Ich weiß, was ich gemacht habe ist praktisch nicht erlaubt, es gibt aber keine Fotos "während" ich ihn praktisch überhole, Sondern nur die Aufnahmen auf denen er mir nach fährt. Ist nicht eigentlich er hier der Verkehrssünder, weil er am Steuer ein Smartphone bedient, ohne auf den Verkehr zu achten und mich mit überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve überholt.?

Handy, Auto, Verkehr, Polizei, Recht, Justiz
Facharbeit Hexenverfolgung: Gute Einleitung?

Hallo, ich schreibe eine Facharbeit zum Thema "Folter als geeignetes Mittel der Justiz?- Darstellung am Beispiel der Hexenprozesse" und habe nun zwar meine Einleitung fertig, aber irgendwie finde ich sie zu kurz, weiß aber auch nicht was ich ändern könnte.. hätte jemand vielleicht noch einen Ratschlag?

"„Folter kann nie ein Instrument zur Bekämpfung des Terrors sein, denn Folter ist selbst ein Instrument des Terrors." (Kofi Annan)

Diese Meinung ist ein starker Kontrast zu der Haltung gegenüber Folter zur Frühen Neuzeit. Damals war es üblich, diverse Foltermethoden zu benutzen, um herauszufinden, ob eine angeklagte Person wirklich eine Hexe oder doch unschuldig war. Doch auch wenn dieses Zitat aus einer ganz anderen Zeit stammt, gilt es auch für damals? Also, in anderen Worten, hat die Folter überhaupt etwas gebracht oder führte sie nur zum Tod tausender unschuldiger Menschen? Kann etwas so Grausames rechtfertigbar sein, selbst wenn die Menschen zur damaligen Zeit wirklich dachten, dass es Hexen gäbe, die vernichtet werden müssen? Kann ein Mensch so etwas verdienen? Und ist es eigentlich wirklich möglich, Folter einzusetzen, um zu richten? Diese Fragen habe ich mir gestellt und gehe ihnen nun in meiner Facharbeit zum Thema „Folter als geeignetes Mittel der Justiz?- Darstellung am Beispiel der Hexenprozesse" nach. Dazu folgt erst ein Kapitel zur Entstehung des Hexenglaubens und zur zeitlichen Einordnung, um das damalige Weltbild besser verstehen zu können. Im Hauptteil wird dann erst über Hexenprozesse von der Anklage bis zum Verhör unter Folter berichtet, bevor ein Kapitel über die Mittel der Justiz folgt. Zum Schluss wird es noch eine Bewertung an heutigen Maßstäben und natürlich ein Fazit geben, um die Frage beantworten zu können, ob sich die Folter als eine Methode der Justiz bewährt hat."

Ich bedanke mich für jede Antwort! LG :)

Geschichte, Facharbeit, Folter, Hexen, Hexenverfolgung, Justiz, Einleitung, Hexenprozesse
Freundin verteidigt, habe nen Typen verprügelt, weil er meine Freundin gestossen hat, ist das ok?

Hey, gestern in der Mittagspause in der Schule waren dort 4 Jungs, die auf cool machten, wir standen auf der Strasse, weil dort so 3-4 Autos stehen, wo man essen kaufen kann, und einer von ihnen hat einfach meine Freundin zur Seite gestossen, diesen Typen sah ich öfter Leute einfach so beleidigen, ich bin ohne zu überlegen an ihn los gegangen, habe ihn mit viel Kraft am Hals gepackt, fest mich gezogen, und wieder züruckgedrückt, er versuchte sich zu lösen, ich bin grösser als er, er konnte daher nicht meinen Körper mit den Armen erreichen, weil ich ihn mit ausgestrecktem Arm festhielt, und das relativ fest, er löste sich los, und ging zurück, ich ging ihm nach und verpasste ihm 2-3 mal mit der Faust eine ins Gesicht, und brüllte, KANNST DU NUR AN KLEINE MÄDCHEN GEHEN??? ZEIG MIR DOCH MAL WIE STARK DU JETZT BIST, ich war einfach wütend in dem Moment, ich verpasste ihm noch eine aber nicht so fest, dann kamen seine Freunde hinzu, 4 grössere Jungs, ich sagte, was wollt ihr, ich kann auch gerne gegen euch kämpfen, ihr werdet mich verprügeln, aber ihr geht an der gleichen Schule wie ich, ich werde euch alle einzeln noch packen, sie wollten nur mit mir reden, und entschuldigten sich bei mich, und sagten, dass sie keinen Stress suchen, und dass diess nicht mehr vorkommt, sie suchen keinen Stress, und ich sagte, ich sah ja wie dein Kumpel meine Freundin respektlos fest zur Seite gestossen hat, sowas macht man nicht, er entschuldigte sich dann bei mir und meiner Freundin, er hat mich nicht angezeigt, es kommt auch nichts nach, es tut ihnen leid, und sie suchen auch keinen Stress, ich habe ihn auch nicht viel verletzt, er hat leicht aus der Nase geblutet, und bekommt wohl paar blaue Flecken, das wars, aber diess ist mir auch egal, ich kann es nicht leiden, wenn jemand einen einfach so stosst, weil er denkt, er wäre der King mit seinen Leuten auf der Schule, ich weiss nicht, ob ich mich richtig verhalten habe....?

Verhalten, Menschen, Kampf, Gewalt, Justiz, Wut
darf der schulleiter zu einer aussage zwingen?

Hi ich gehe in die 11. Klasse eines Gymnasiums. Unsere Schule hat auch einen schlechten Ruf in der Stadt und dem Ruf wird meine Stufe mehr als nur gerecht. Es wurde ein Schüler meiner Stufe wegen illegalem drogendealing mit Marihuana erwischt und festgenommen. Gest3rn hat uns unser Schulleiter in der Pause hergestellt um Infos zu kriegen. Wegen g8 sind viele noch minderjährig, wie zb ich. Ich bin erst 16 geworden. Sagen wir nicht aus, wer alles involviert war und wo gedealt wurde, streicht er uns alles was mit dem abu zutun hat. (Abiball, mottowoche, abistreich etc.) Niemand möchte aber Infos weitergeben, da wir viele nichts davon wissen und man seine Freunde nicht verrät. Heute wurde dann die 10. Klasse von dem Schulleiter zusammengeschissen, weil einige auch etwas damit zutun haben. Und morgen wird es bestimmt die 12. Klasse sein. Aber da meine stufe der hauptursacher ist werden wir alle bestraft, obwohl von 104 Kindern nur Ca. 15 gekifft haben. Ich möchte aber nicht aussagen, da ich nichts damit zutun habe aber etwas weiß. Auch wenn ich nicht wirklich mit einigen schuldigen befreundet bin will ich sie nicht verraten. Der Direktor meinte aber, dass wenn man nichts sagt man sich strafbar macht. Kann ich mich nicht auch weigern? Und darf er sowas überhaupt? Ich hab Angst, dass meine Zukunft wegen dieser schule verbaut ist, da bestimmt spätestens nächste Woche die ganze Stadt etwas davon weiß. Aber der Direktor übertreibt auch. Die haben nur gekifft und es ist niemand dabei gestorben. Halb so wild...

Schule, Recht, Schüler, Abitur, Aussage, Justiz
Wann kommt ein Gema-Kontrolleur zum Abiball. Muss ich ihn reinlassen? Sind die Angaben korrekt?

Hallo, bald habe ich meinen Abiball.
Da ich im Abiball-Komitee bin, habe ich den Gema-Vertrag unterschrieben. Eigentlich habe ich alle Angaben korrekt ausgefüllt, bis auf die der Raumgröße. Also wir haben einen großen Veranstaltungsraum gemietet plus einen extra Raum für die Disco. Im großen Veranstaltungsraum (1200m2) spielt eine Stunde lang eine Band, die größten Teils eigene Lieder spielt, ansonsten wird dort nur Hintergrundmusik ("Fahrstuhlmusik") während des Essens leise im Hintergrund abgespielt. Aus diesem Grund haben wir nur den Raum der Disco (300m2) angegeben im Vertrag und angekreuzt, dass eine Band spielt und vervielfältigte Tonträger ( also in der Disco). Im Grunde sind das keine falschen Angaben oder? Bedenken habe ich jedoch auch bei der Angabe des Eintrittspreises. Also die Karte des Abiballs kostet 25 Euro pro Person. Das Essen pro Person kostet jedoch schon 28 Euro plus ein paar Euros wegen der Saalmiete. Das konnten wir durch Spenden und gute Vorfinanzierung bezahlen. Aus diesem Grunde wird ja eigentlich kein Eintritt bezahlt, sondern lediglich nur ein Teil des Essens oder? Daher haben wir auch angegeben, dass es keinen Eintritt gibt mit der Erklärung halt dazu. Ist das korrekt so? Man kann sich natürlich jetzt denken, dass ich große Angst davor habe, dass ein Gema-Kontrolleur vorbei kommt, der dann der Meinung ist, dass die Angaben falsch sind. Wie wahrscheinlich ist es, dass einer kommt? Und muss ich den überhaupt reinlassen? Was passiert, wenn ich ihn nicht reinlasse?

Musik, Disco, Event, GEMA, Recht, Abiball, Abitur, Jura, Justiz, Konzert, Organisation, Veranstaltung
MORDDROHUNG AN FREUNDIN

Meine Freundin (16) mit der ich nun seit gestern glücklichste zwei Monate zusammen bin wird von ihrem Ex-Freund (17) massivst bedroht.

Das Ganze fing damit an, dass er sie bereits während der Beziehung brutalst schlug (Gehirnerschütterung). Irgendwann trennte sie sich von ihm und ein Jahr später lernte ich sie kennen und es schien alles gut zu sein. Vor einigen Wochen sah ihr Ex allerdings ein Foto, dass uns beide zeigt worauf er dachte, dass sie ihn damals betrogen hätte und das Bild noch während der Beziehung mit ihm entstanden wäre. Daraufhin knallte eine Welle von Nachrichten auf meine Freundin ein, in denen er ihr immer wieder droht, er würde sie ermorden, ihre Schwester erstechen und noch deutlich schlimmeres. Ihr Ex ist noch bis November auf Bewährung wegen Körperverletzung und würde deshalb höchstwahrscheinlich bei einer Anzeige wegen Morddrohung in die JVA wandern, auch wenn er noch minderjährig ist. Das Problem ist, dass meine Freundin ihn nicht anzeigen will. Ich weiß wie sehr sie unter den Drohungen leidet (bei jeder S-Bahnfahrt schaut sie an jedem Bahnsteig ob er nicht doch vllt. zusteigt). Ich dachte auch schon oft genug an Selbstjustiz, da ich diesem Hund am liebsten persönlich den Hals abschlagen würde, aber damit würde ich mich ja nur auf sein Niveau begeben. Meine Freundin will auf keinen Fall, dass ich mich daran beteilige und leidet lieber still vor sich hin. Ich bin am verzweifeln und weiß einfach nicht was ich tun soll.

Wie kann ich sie dazu bewegen ihn anzuzeigen? Wie kann ich ihn einer gerechten Strafe zuziehen? Soll ich vielleicht Selbstjustiz walten lassen und ihm jeden Knochen einzeln zertrümmern?

Polizei, Beziehung, Freundin, Justiz, Morddrohung
Freund aus Pakistan: Kämpft er so um mich, um sein Visum zu verlängern?

Er hat von Anfang an die Initiative ergriffen und gleich so: "Mit dir will ich den Rest des Lebens verbringen" und er ist mega aufmerksam und tut alles für mich bis ins Detail und er will ständig bei mir sein und wir schreiben auch ständig und verbringen so viel Zeit miteinander wie möglich ...

Und er hat gemeint, er will für immer in Deutschland bleiben und hat schon übers Visum gesprochen, dass er dies durch Heiraten erreichen kann oder durch nen Job finden und er sagt mir immer, er sucht dann nen Job, wobei er aber sein eigenes Business aufmachen will.

Wie einfach ist es denn für einen Pakistani, einen Job in Dld zu bekommen bzw kann es gut sein, dass er mich wirklich nur will, weil er sein Visum verlängern will?

Und: Er will mich auch mal zum Besuch seiner Heimat zu seinen noch in Pakistan lebenden Eltern mitnehmen, hab ich da irgendwas zu befürchten?

Wir haben auch schon, nach so kurzer Zeit, übers Heiraten gesprochen und er will eine Hochzeit in Dld und eine in Pakistan.

Er ist übrigens seit 1 Jahr und 9 Monaten in Dld und ist halt vorher sein Leben lang in Pakistan gewesen, aufgewachsen, gelebt. Er ist gläubiger Moslem, aber hält sich (in Dld) nicht an alle Regeln des Muslim-Daseins, nur an manche.

Muss ich befürchten, dass er sich nur angewöhnt hat mich zu lieben, weil er glaubt, das ist am einfachsten um sein Visum zu verlängern? Und vielleicht liebt er mich ja echt, ich fühl das sogar i-wie, aber trotzdem hat er auf Basis der Visaverlängerung ne deutsche Frau gesucht?

Danke!

Religion, Islam, Gefühle, Menschen, Beziehung, Psychologie, deutsches Recht, Jura, Justiz, Muslime, Visum

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