Welches Land hat kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland?

6 Antworten

Hallo

Ich habe nichts schlimmeres gezähnt , ich will nur meinem Enkel gegen die willkühr des J.A. in Sicherheit bringen, das J.A. will den kleinen ohne irgendwelche dründe bei meiner Tochter aus der Geborgenheit rausgerissen und in ein Heim irgendwo Hinbringen ,der kleine wird in keinster Weise Misshandelt, Vernachlässigt, Missbrauch ,weder Pfysisch noch Pfychichsch, meine Tochter ist sehr liebevoll und fürsorglich zu ihnen und das passt dem hiesigen J.A nicht.

Auch ohne Auslieferungsabkommen bist du keinesfalls sicher. Nicht selten wird dann im Rahmen der Amtshilfe doch fuer eine Ueberstellung an die deutschen Behoerden gesorgt. Ausserdem wird bei wirklich schwerwiegenden Vergehen auch gern mal das Mittel des Passentzugs angewandt. Das funktioniert dann meist so, dass die Deutsche Botschaft im betreffenden Aufenthaltsland den Pass entzieht (nicht unbedingt einzieht sondern einfach nur fuer entzogen erklaert) und dies den zustaendigen Behoerden im betreffenden Land mitteilt. Die moegen es im Normalfall aber gar nicht, wenn sich Auslaender ohne gueltigen Pass und somit i.d.R. illegal im Land aufhalten. Eine Inhaftierung mit spaeterer Abschiebung oder Ueberstellung an die Behoerden des Heimatlandes ist dann normalerweise schnell die Folge.


Irubis  16.10.2012, 06:32

Das funktioniert dann meist so, dass die Deutsche Botschaft im betreffenden Aufenthaltsland den Pass entzieht (nicht unbedingt einzieht sondern einfach nur fuer entzogen erklaert) und dies den zustaendigen Behoerden im betreffenden Land mitteilt.

das ist mir neu. Kannst du mir bitte die Rechtsgrundlage für dieses Handeln mitteilen? Das Passgesetz lässt sich darüber nämlich nicht aus, er erlaubt meines Wissens nach nur dann den Passentzug, wenn eine Ausreise verhindert werden soll. .

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DerCAM  16.10.2012, 07:05
@Irubis

Passgesetz § 8 (hier in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 2).

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DerCAM  16.10.2012, 07:15
@DerCAM

Ebenso Passgesetz § 11 Abs. 2. Die Zustaendigkeit der Botschaft regelt dann § 19 Abs. 2.

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was haste denn verbrochen? bei Kapitalverbrechen gibts heut nicht mehr allzu viele Länder, in denen man sicher ist... Interpol & internationaler Haftbefehl lassen grüßen. Nen Mörder will kein Land gerne bei sich haben. Musste schon in Länder flüchten die korrupt sind & kein funktionierendes Polizeisystem haben. Je maroder der Staatsapparat, desto geringer die Wahrscheinlichkeit dass die sich um nen ausländischen Mörder scheren. Ich hoffe allerdings nicht dass du die Frage aus Eigenbedarf stellst.

Brasilien. Iran, GUS , Mongolei , Kuba. Brasilien mit der Einschränkung , dass nur solange nicht ausgeliefert wie sich die Person dort straffrei verhält. . Mit der GUS bzw, deren Staaten ist so ein Abkommen in Bearbeitung und wird bald ratifiziert werden.

Sehr beliebt ist auch Mexiko