Rechtspfleger Studium.. was nun?

2 Antworten

Mein Jurastudium hat fünf Jahre gedauert. Wenn ich das Erste Staatsexamen vermasselt hätte, wäre ich Abiturient und sonst gar nichts gewesen. Mein Referendariat hat drei Jahre gedauert. Wenn ich das Zweite Staatsexamen vermasselt hätte, wäre ich zwar Akademiker, hätte aber in keinem normalen juristischen Beruf arbeiten können. (Und hätte möglicherweise Verteidigungsminister werden müssen. ;-))

Wenn man sich vorher zu viele Gedanken macht, braucht man gar nicht erst anzutreten.


Raith 
Fragesteller
 25.09.2011, 16:17

nein ich denke ich packe das und will da ja unbedingt, nur würde ich gerne die möglichkeiten wissen sollte es nicht klappen. Habe ich dann trozdem einen besonderen Abschluss?? mit dem ich keine ahnung was im bereich Recht in irrgendeiner firma machen kann??

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FalkTauberle  25.09.2011, 16:29
@Raith

Im Zweifel findet sich etwas bei Versicherungen. (Da sind viele von denen unter meinen ehemaligen Komilitonen hingegangen, die's nicht geschafft haben.)

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Raith 
Fragesteller
 25.09.2011, 16:45
@FalkTauberle

weißt du denn was man dann da für einen beruf lernt ich schätze mal dann ist man da in der rechts abteilung

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Hi, eine Rechtspflegerausbildung ist mit einem Jurastudium nur annähernd zu vergleichen. Am bestens machst du dich bei dem für dein Bundesland zuständigen Justizministerium mal schlau, per Internet oder mal ne Anfrage. Dann brauchst du nicht in Blaue hinein zu grübeln und zu raten. Wenn du dann immer noch meinst, das machen zu wollen, kann ich dir ein Praktikum an einem Gericht sehr empfehlen. Dort erhältst du dann einen Einblick in die "arbeitswelt" eines Rechtspflegers. Für die Ausbildung zum Rechtspfleger musst du schon ziemlich fit sein. Am liebsten wollen die Abiturienten. Die Tests sind nicht ohne, das stimmt. Auch die Ausbildung selbst ist sehr umfangreich und kann stellenweise sehr "trocken und theoretisch" sein. Du musst wissen, ob dir das liegt, Gesetzte auf ein einen Sachverhalt anzuwenden. Mit der EInstellung wird man Beamter, das stimmt, aber eben nur Beamter auf Widerruf. Das heißt, wenn du nach der Ausbildung nicht übernommen wirst, fliegst du raus und bist kein Beamter mehr. Aber wie gesagt, erkundige dich doch einfach beim Justizministerium deines Bundeslandes.


Raith 
Fragesteller
 26.09.2011, 15:41

hab ich schon das problem ist nur das die beim gericht kein praktikum anbieten da die nur praktikas für hoschulabsolventen anbieten.

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