Wie würdet ihr euch verhalten wenn eine Verkäuferin im Supermarkt etwas vergessen hat abzurechnen und ihr es aber erst Draußen bemerkt?

stillschweigend Heim gehen 50%
zurück laufen und es der Verkäuferin sagen 33%
anders 17%

24 Stimmen

13 Antworten

stillschweigend Heim gehen

Ich hatte es schon, dass ein Teil doppelt auf dem Kassenzettel stand. Habe ich erst zuhause bemerkt. Da hab ich dann noch ein Teil gut.

Was häufiger passiert: Sonderangebote kosten an der Kasse den Normalpreis. Nie umgekehrt.

Das „Versehen“ geschieht selten, aber dann zu Lasten des Kunden. Wegen der Gerechtigkeit akzeptiere ich, dass ein Versehen auch mal zu meinen Gunsten ausfällt.

Neulich ein Lauch zu 75 ¢

zurück laufen und es der Verkäuferin sagen

Wenn Du bemerkst, dass etwas nicht berechnet wurde, und machst nicht darauf aufmerksam, dann ist das rechtlich gesehen eindeutig Diebstahl.

Andererseits bist Du nicht verpflichtet, den Kassenbon nachzuprüfen. Wenn Du nichts bemerkst - Glück für Dich. Im umgekehrten Fall - wenn etwas doppelt berechnet wurde, und Du bemerkst es nicht - Pech gehabt!

anders

beim nächsten marktbesuch diese mitarbeiterin auf n kaffee einladen?


Bommelchen00 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 17:04

Klingt gut!

1
zurück laufen und es der Verkäuferin sagen

Alles andere ist strafbar.

stillschweigend Heim gehen

kommt selten vor. Oefter hoert man, "der Preis an der Kasse zaehlt". Stimmt zwar, ist aber trotzdem nervig, wenn am Regal was anderes steht.