Wer ist im Recht?

Ja das gilt als Notwehr 75%
Gilt nicht als Notwehr 25%

20 Stimmen

4 Antworten

Ja das gilt als Notwehr

Auch wenn ich kein Fan von 14+20 bin, hatte er nicht das Recht ihn so anzugreifen und als Pedo zu bezeichnen {was er eh nicht ist, weil Pedo sich auf Kinder vor der Pubertät bezieht}.


Apfel551  01.08.2024, 21:43

Endlich jemand der in der Lage ist, die Frage sachlich und neutral zu beantworten! Dankeschön.

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princesskenny  03.08.2024, 09:26
@EminderSchmale

Ich sagte auch nicht das ich es okay finde, aber pedophil ist es nicht. Weil sie bereits in der Pubertät.

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Der "Pedo" ist ein Pädo(philer), und

Zufällig mein Freund getroffen
hat die Person mein Freund

hier heißt es je ... meinen Freund ... .

dann hat mein Freund ihn geboxt und danach lag er K.O zu am Boden

Das klingt nach Körperverletzung und nicht mehr nach Notwehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Gilt nicht als Notwehr

Aus deinem schmalen Text ist nicht erkennbar, wann dein Freund aufgehört hat. Notwehr ist nur gegeben, um einen Angriff abzuwehren. Alles darüber hinaus ist wiederum Körperverletzung.

Ja das gilt als Notwehr

hat sich verteidigt, der andere schien auch verwirrt zu sein mit pedo