Ist das legal?

Ja 80%
Nein 20%

5 Stimmen

4 Antworten

Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erlaubt dir unter anderem das Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B, siehe §6 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse AM:
– leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

Für ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e-B gilt laut der EU-Verordnung 168/2013 u.a. Folgendes:

(6) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist in §30a StVZO definiert als:

Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann

Wie schnell du bergab, mit Rückenwind oder von einem Auto gezogen fährst, spielt somit fahrerlaubnisrechtlich keine Rolle.

Ja

Dadurch, dass es bei der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit darum geht, was das Fahrzeug auf ebener Strecke schafft, ist es nicht unmöglich dass es bergab schneller läuft. Das ändert dann aber ja nichts Technisches am Fahrzeug, also bleibt es weiterhin dasselbe Fahrzeug das du mit deiner Fahrerlaubnis fahren darfst.

Das Tempolimit auf der betreffenden Straße ist natürlich einzuhalten, bzw. die Geschwindigkeit wie immer an die Verkehrssituation und die Straßenbedingungen anzupassen.


Cccccanonym12 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 11:15

Aber es fährt 66kmh einen Berg runter. Ist das noch legal?

Ja

Solange du die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung beachtest.

Nein

Die vorgegebene Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn es bergab geht. Wurde mit dem Rennrad raus gezogen, weil ich zu schnell war.


Cccccanonym12 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 00:11

Aber ich fahre ja nicht schneller als die Geschwindigkeitsbegrenzung. Ich fahre mit meinem NICHT-gedrosseltem Moped normalerweise 47kmh.
Bergab ging sie aber auf 66kmh.

BlackSoul818  21.09.2024, 00:13
@Cccccanonym12

Solange die das nicht überschreitest ist alles ok. Sofern das moped nicht gepimpt sein soll oder so, falls sie sowas überprüfen.

BlackSoul818  21.09.2024, 00:18
@Cccccanonym12

Solange du bei der vorgegeben Geschwindigkeit bleibst. Ich war auf 50 kmh Straße, war aber bergab mit Rennrad bei 80 kmh und wurde dann von der Polizei angehalten. Die meinten. Das gilt auch für Radfahrer. Ja sorry 😅

RedPanther  21.09.2024, 08:14
@BlackSoul818
Ich war auf 50 kmh Straße, war aber bergab mit Rennrad bei 80 kmh

Fun fact: Ein explizites Tempolimit-Schild mit der 50 ist für alle Fahrzeuge gültig, also auch für Fahrräder.

Aber die Vorschrift, dass innerorts generell Tempo 50 ist, die gilt nur für Kraftfahrzeuge. Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge...

BlackSoul818  21.09.2024, 09:25
@RedPanther

Doch die hatten Fahrzeuge geblitzt. Es ging richtig steil abwärts und da war noch nichts aber auf dem Rückweg musste ich den Berg ja wieder hoch und da hatten sie mich angehalten und das gesagt, daß ich eben viel zu schnell war und gilt auch für Radfahrer.

RedPanther  21.09.2024, 10:10
@BlackSoul818

Ja, dann war's ein explizit so beschildertes Tempolimit und nicht nur "weil innerorts".