Grundsicherung Folgeantrag: Wird das Geld vorläufig weitergezahlt?

ja das wird vorläufig weiter bezahlt 80%
Nein wird nicht bezahlt. Vorläufig. 20%

5 Stimmen

3 Antworten

Das kommt darauf an, wie nett der Sachbearbeiter ist. Ich war schon zweimal beim Jobcenter, weil ich kein Geld hatte ( weil ich den Fortzahlungsantrag nicht eingereicht hatte ). Beide Male hieß es „na gut“ und ich bekam das Geld noch am selben Tag überwiesen ( drei Tage später auf dem Konto ). Er hätte 4 Wochen Zeit gehabt. Es ist nur eine Frage des Charakters.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sakul93lukas 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 01:36

Naja, ich bin ja nicht bei dem Jobcenter, sondern bei die Grundsicherung, Alter und Erwerbsminderung und egal ob beim Jobcenter oder bei meiner Leistung musst du das normalerweise mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf ein Folgeantrag stellen mit alle Kontoauszüge sonst kann das ja auch nicht vorläufig gezahlt werden egal ob die Behörde überlastet ist oder nicht

TanteHaribo987  24.01.2025, 01:42
@Sakul93lukas

Doch. Kann sehr wohl. Es ist nur eine Frage, ob derjenige es möchte. Einen Kontoauszug haben die von mir noch nie gesehen.

Sakul93lukas 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 01:42
@TanteHaribo987

Normalerweise, um diese Leistung zu beantragen, bis zu verpflichtet, egal ob bei neue Anträge oder bei Folgeanträge je 90 Tage Kontoauszüge so zeigen

Sakul93lukas 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 01:47
@TanteHaribo987

Okay klar aber im Internet steht wenn man den Antrag eingereicht hat dann wird das Geld in die Regel Lücke los weitergezahlt bis den Folgeantrag ankommt. Bei dir ist es aber sehr merkwürdig. In die Regel ist man immer da zu verpflichtet drei Monate Kontoauszüge zu sagen. Also ganz genau 90 Tage.

TanteHaribo987  24.01.2025, 01:54
@Sakul93lukas
  1. ich fülle den Folgeantrag aus, auf dem steht, dass ich kein Geld verdiene 2. persönlicher Eindruck
Sakul93lukas 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 02:00
@TanteHaribo987

Okay, das ist interessant. Normalerweise kenne ich das nur, dass man immer 90 Tage Kontoauszüge zeigen muss aber gut, dass es bei dir so funktioniert.

Ich hatte damals im ALG2-Bezug einmal den Fall, dass die Bearbeitung länger gedauert hatte und noch kein Bescheid da war.

Ich hab einfach eine kurze Nachfrage per Email verfasst mit dem Hinweis auf das Datum meiner Antragseinreichung und zügig Antwort erhalten dass natürlich trotzdem die Zahlung bei mir eingehen wird und dann bei abweichendem Bescheid evtl nachberechnet wird.

Kommt drauf an, wie kulant die Behörde ist. Wenn sie die Anträge der Reihe nach bearbeiten, kann es schon sein, dass du erstmal nichts bekommst, wenn der Antrag durch ist, gilt er aber rückwirkend.