Grundsicherung Folgeantrag: Wird das Geld vorläufig weitergezahlt?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Grundsicherung und hoffe, dass jemand von euch Erfahrungen teilen kann. Ich habe Anfang Januar einen Folgeantrag gestellt, da meine Leistungen zum 1. Februar weiterlaufen sollen. Meine Behörde ist allerdings stark überlastet, und ich habe bisher noch keinen Bescheid erhalten.
Ich habe alles fristgerecht eingereicht (vier Wochen vorher) und den Antrag per E-Mail geschickt, da ich keinen Drucker habe. Alle notwendigen Unterlagen wie Kontoauszüge (auch von PayPal) und die erste Seite des Antrags habe ich eingereicht. Jetzt frage ich mich: Wird das Geld trotzdem vorläufig weitergezahlt, auch wenn der Bescheid bis zum 1. Februar nicht fertig ist?
Wie sind eure Erfahrungen mit Folgeanträgen bei überlasteten Behörden? Gab es bei euch Unterbrechungen in der Zahlung, oder läuft das Geld in solchen Fällen automatisch weiter?
Danke schon mal für eure Antworten!
So kannst du die Frage posten. Klar und direkt formuliert!
5 Stimmen
3 Antworten
Das kommt darauf an, wie nett der Sachbearbeiter ist. Ich war schon zweimal beim Jobcenter, weil ich kein Geld hatte ( weil ich den Fortzahlungsantrag nicht eingereicht hatte ). Beide Male hieß es „na gut“ und ich bekam das Geld noch am selben Tag überwiesen ( drei Tage später auf dem Konto ). Er hätte 4 Wochen Zeit gehabt. Es ist nur eine Frage des Charakters.
Doch. Kann sehr wohl. Es ist nur eine Frage, ob derjenige es möchte. Einen Kontoauszug haben die von mir noch nie gesehen.
Normalerweise, um diese Leistung zu beantragen, bis zu verpflichtet, egal ob bei neue Anträge oder bei Folgeanträge je 90 Tage Kontoauszüge so zeigen
Okay klar aber im Internet steht wenn man den Antrag eingereicht hat dann wird das Geld in die Regel Lücke los weitergezahlt bis den Folgeantrag ankommt. Bei dir ist es aber sehr merkwürdig. In die Regel ist man immer da zu verpflichtet drei Monate Kontoauszüge zu sagen. Also ganz genau 90 Tage.
Okay, aber wie kann das Amt dann prüfen ob du überhaupt berechtigt bist
- ich fülle den Folgeantrag aus, auf dem steht, dass ich kein Geld verdiene 2. persönlicher Eindruck
Okay, das ist interessant. Normalerweise kenne ich das nur, dass man immer 90 Tage Kontoauszüge zeigen muss aber gut, dass es bei dir so funktioniert.
Ich hatte damals im ALG2-Bezug einmal den Fall, dass die Bearbeitung länger gedauert hatte und noch kein Bescheid da war.
Ich hab einfach eine kurze Nachfrage per Email verfasst mit dem Hinweis auf das Datum meiner Antragseinreichung und zügig Antwort erhalten dass natürlich trotzdem die Zahlung bei mir eingehen wird und dann bei abweichendem Bescheid evtl nachberechnet wird.
Kommt drauf an, wie kulant die Behörde ist. Wenn sie die Anträge der Reihe nach bearbeiten, kann es schon sein, dass du erstmal nichts bekommst, wenn der Antrag durch ist, gilt er aber rückwirkend.
Naja, ich bin ja nicht bei dem Jobcenter, sondern bei die Grundsicherung, Alter und Erwerbsminderung und egal ob beim Jobcenter oder bei meiner Leistung musst du das normalerweise mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf ein Folgeantrag stellen mit alle Kontoauszüge sonst kann das ja auch nicht vorläufig gezahlt werden egal ob die Behörde überlastet ist oder nicht