Gilt es als Fahrerflucht, wenn man Unfall baut aber es nicht mal bemerkt? Die anderen es gesehen haben oder es sich jemand irgendwann mal gemeldet hat?

Ne 62%
ja ist fahrerflucht 38%

13 Stimmen

9 Antworten

Ne

Wenn man sich nicht merkt und dies nachweisbar wäre, würde keine Fahrerflucht vorliegen, weil kein Vorsatz erkennbar wäre.

Das muss dir aber erstmal ein Richter abkaufen.


wiki01  02.09.2024, 08:25

Eine kleine Geschichte dazu: Ein Bekannter fuhr mit seinem 40to-LKW eine Straße entlang. Zugmaschine mit Stahlcontainer (Wechselbrücke) und Zweiachsanhänger mit Stahlcontainer (Wechselbrücke). Mit dem hinteren Container streifte er einen Mast und fuhr weiter. Gesehen und angezeigt hat das ein Passant. Ermittlung wegen Fahrerflucht, eingestellt, weil glaubhaft war, dass bei dem normalen Klappern und Scheppern des LKWs mit diesen schweren Containern, und vor allem deren Eigenbewegungen das Touchieren des Mastes kein weiteres abnormales Geräusch verursachten.

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HfPol110  02.09.2024, 08:31
@wiki01

Ja, VU-Fluchten werden bei LKW-Fahrern in der Regel eingestellt, wenn es jetzt kein normaler Unfall war, den man bemerken musste.

Und ja mit 40 Tonnern wird es schwer so einen kleinen Zusammenstoß oder einen kleinen Streifer zu spüren.

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wiki01  02.09.2024, 10:29
@HfPol110

Aber da schaust du erst einmal dumm aus der Wäsche, wenn du zur Firma zurückkommst, und da wartet schon die Polizei auf dich.

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ja ist fahrerflucht
Gilt es als Fahrerflucht, wenn man Unfall baut aber es nicht mal bemerkt?

Dass man nichts gemerkt habe nachzuweisen wird enorm schwierig. In der Regel wird das von den Gerichten als billige Ausrede eingestuft.


MAB98  02.09.2024, 09:02

Das machen Gutachter...

Wenn der sagt, dass der Schaden so gering ist, dass man den durchaus nicht bemerkt haben kann, wird das akzeptiert.

Gerade bei Ausparkunfällen mit sehr geringen Geschwindigkeiten ist das keine Seltenheit.

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Ne

"Fahrerflucht" heißt nicht einfach nur, man fährt nach einem Unfall einfach weg, sondern das ist ein Straftatbestand mit ganz genau definierten Bedingungen. Eine Straftat kann man nur bewusst begehen. Wer von einem Unfall nichts weiß, kann auch nicht bewusst Fahrerflucht begehen.

ACHTUNG! Dies ist eine Warnung an eventuelle "Schlaumeier"!

Die Kriminaltechnik kann heutzutage ziemlich genau feststellen, ob jemand von einem Unfall etwas gemerkt haben MUSS! Einfach nur behaupten, man habe nichts gemerkt, schützt also noch nicht vor Strafe!

Wie immer bei Rechtsfragen:

"Es kommt darauf an,...."

Fahrerflucht ist immer eine vorsätzliche Handlung, dh ein fahrlässiges Entfernen vom Unfallort ist nicht strafbar.

Vor Gericht wird also sehr genau geprüft, ob der Fahrer den Unfall wirklich nicht bemerken konnte oder nur eine Ausrede benutzt.

Beispiel: Wenn ein LKW beim Rangieren an einem geparkten PKW leicht streift und nur eine kleine Delle hinterlässt, ist " ich habe es nicht bemerkt" glaubhaft. Mit einem PKW eher nicht, da hättest Du den Aufprall spüren müssen.

Es kommt auf den Einzelfall an. Ausschlaggebend ist sicher, ob die Behauptung, man hätte nichts bemerkt, von einem Richter geglaubt wird oder nicht.

Häufig spielt da ein Gutachter eine Rolle, der begutachtet, ob ein Schaden unbemerkt geschehen konnte.