"Die Reste bekommt der Bauer als Futter für die Schweine" - Darf ein Restaurant damit werben, wenn das übrig bleibende Essen nicht weggeworfen wird?!
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5 Antworten
Die Kund*innen könnten es ja auch für sich einpacken lassen. Aber wenn man das nicht macht, verwirkt man seine Ansprüche. Zudem ist das doch besser als es in die Tonne zu kloppen
Ja,das Restaurant darf das bewerben und auch so machen.
Da es eine EU Verordnung gibt,welche die Verfütterung nicht ,oder nur unter Anzeige und Auflagen genehmigt ,ist Sache des Landwirts,und nicht des Restaurants,
und auch das Recht des Gastes,sich etwas nicht aufgegessenes mitzunehmen und eben nicht zurückzugeben,ist davon nicht berührt.
Ich denke, was einmal beim Kunden auf dem Teller war gilt als kontaminiert und muss fachgerecht entsorgt werden. Was anderes ist es mit Lebensmitteln, die in der Küche oder am Buffet übrig sind. Die können noch weiter verarbeitet werden, auch als Tierfutter.
Dürfen ja, aber geschäftlich sähe ich das eher kontraproduktiv als "Werbung" .
Damit stelle ich doch in solch einer "Werbung" einerseits die Qualität nebst Genuss meiner eigenen Speisen im Restaurant in Frage, als auch anders im Background den Umgang mit meinem eigenen Zuschnittresten im Umgang der Ziehung eigener Sude statt ggf. "Maria-Hilf" aus der chemischen Streudose.
Das Essen hat der Kunde gekauft, somit sein Eigentum. Restaurants bieten ja an die Reste zu verpacken und mitzugeben. Lehnt man es ab, wird es oft zu Tierfutter verarbeitet, dass weggeworfen wird