Ab wann darf ein Mädchen in Deutschland alleine wohnen?! Also wenn die Eltern damit einverstanden sind und so?
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6 Antworten
Meines Wissens gibt es da auch rechtlich keine Grenze nach unten. Allerdings sind die Eltern verpflichtet, sich voll verantwortlich zu kümmern
Wie auch immer, schönen Abend.
Mietvertrag und Verträge mit den Versorgern müssen allerdings die Eltern unterschreiben.
Hier meine Quelle:
https://praxistipps.focus.de/ab-wann-darf-man-alleine-wohnen-das-sollten-sie-wissen_146391
Manche Jugendliche können gar nicht früh genug bei ihren Eltern ausziehen. Die Entscheidung über einen Auszug selbst treffen, können Jugendliche aber erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Vor dem 18. Geburtstag obliegt das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht bei den Eltern.
Es ist aber – mit der Zustimmung der Eltern – bereits mit 14 Jahren möglich, von zuhause auszuziehen. Jugendliche sollten also zuerst mit den Eltern über ihren Auszugs-Wunsch sprechen.
Die Eltern müssen gewährleisten, dass Alltag und Schule auch dann funktionieren, wenn das Kind nicht mehr zuhause wohnt. Zudem müssen Sie den Mietvertrag für die eigene Wohnung unterschreiben und gegebenenfalls als Bürge einspringen.
Da Jugendliche mit 14 Jahren in der Regel kein Geld verdienen, müssen die Eltern für die Kosten aufkommen. Da nicht alle Eltern solch hohe Kosten einer zusätzlichen Miete stemmen können, gibt es die Möglichkeit, finanzielle Hilfe vom Staat zu beantragen. Dazu muss der Jugendliche aber eine Ausbildung machen, deren Ort mindestens zwei Stunden vom Elternhaus entfernt liegt.
Ein sanfter Einstieg in die Selbstständigkeit kann das betreute Wohnen sein. Dabei handelt es sich oft um Wohngemeinschaften, in denen mehrere Jugendliche zusammenwohnen und von einem Betreuer unterstützt werden.
Ich bin nicht 100 %sicher ob es früher auch Möglichkeiten gibt , aber sicher ab 16 .
Und ein Junge auch, da gibt es keine Unterschiede.
Die Eltern müssen dass dann halt auch finanzieren und man muss einen Vermieter finden der das macht. Und, Achtung, alleine wohnen macht einen natürlich nicht "volljährig". Für gewissen Unterschriften müssen dann die Eltern doch wieder ran. Kann ein Problem sein, wenn die Entfernung groß ist.