Hallo, mein Vater ist am 25.12.2016 Gestorben. Sein Wunsch war auch, dass sein Auto in der Familie bleibt und hat es Mündlich auf mich übertragen. Meine Frage wäre, wir sind in der Privatinsolvenz noch in der Wohlverhaltensphase, und sind Ende 2018 raus. Darf ich in der Wohlverhaltensphase ein Zweitwagen auf mich Anmelden, und kann meine Frau ihn fahren, ohne das wir uns damit schaden? Ich bedanke mich in vorraus und freue mich auf eure Antworten. Lg, Lost50