Guten Morgen,
das Tierschutzgesetz spricht ja immer von dem Tierhalter. Doch eine Definition, wer das eigentlich ist, gibt es ja leider nicht.
Es gibt ja folgende Definition im Internet:
Tierhalter ist, wer
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und
- das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt.
Ich habe beispielsweise Frau X, die ihre Pferde bei Frau Y bereits seit 2 Monaten untergestellt hat, und für die Unterstellung und Futter Geld zahlt an Frau Y.
Nach der Definition würde ich sagen, dass Frau X neben der Eigentümerin auch Tierhalterin ist, da sie ja für die Kosten der Tiere aufkommt usw.
Frau Y ist Besitzerin der Pferde.
Allerdings hat sich Frau X schon seit 4 Wochen nicht mehr bei Frau Y blicken lassen und zahlt auch nicht mehr.
Was würdet ihr jetzt sagen, wer Tierhalter ist?
Dann habe ich noch ein bisschen im Internet gesucht und in der Verordnung zu Kennzeichnungs- und Meldevorschriften für Halter von Equiden steht folgendes:
"Halter / Tierhalter muss dabei nicht zwingend Besitzer oder Eigentümer sein. In diesem Sinne ist z.B. der verantwortliche Betreiber von Pensionsställen Halter der eingestellten Equiden. Der Halter, Tierhalter (nicht der Besitzer / Eigentümer) ist verantwortlich dafür, dass die Verpflichtungen aus der ViehVerkV eingehalten werd