Versuchter Mord und schwere körperverletzung, Täter schuldunfähig wegen Geistige Störung. Anspruch auf Schmerzensgeld?
Hallo Leute,
Vor zwei Jahren hatten wir ein Familien Drama, meine Mutter ist ums Leben kommen und ich wurde 16 mal mit einem Messer von meinem Bruder abgestochen. Im Urteil steht das er schuldunfähig ist, da er im Tatzeitpunkt psychose hatte und durch paranoide Schizophrenie erkrankt ist. Mittlerweile sitzt er in der geschlossene psychatrie. Durch den Vorfall habe ich physische und psychische Schmerzen, d.h habe posttraumatische Belastungsstörung und die Narben durch die Stiche tun immer noch sehr weh. Bei dem Vorfall habe ich 5 Liter Blut verloren und musste Notoperiert werden. Ich kann immer noch nicht schwere Sachen tragen und habe immernoch Probleme mit mein Rechten Bein. War schon bei einem Anwalt wegen Schmerzens Geld, es wurde mir aber gesagt, dass ich kein Anspruch habe, da der Täter schuldunfähig ist. Seit 2 Jahren bin ich Arbeitslos und krankgeschrieben. Meine Mutter hatte ein Steuerbüro und war bei ihr als Arbeiter eingestellt, durch ihr Tod habe ich mein Arbeit verloren.
Steht mir jetzt schmerzensgeld zu oder nicht brauche Hilfe!!!
2 Antworten
Wer soll dir denn das Schmerzengeld zahlen? Von der öffentlichen Hand fühlt sich keiner zuständig. Schmerzensgeld treibt man mit einem Zivilprozess vom Täter und dessen Familie ein. Du müsstest also deinen Bruder und deine Familie verklagen. Wenn der in einer psychatrischen Einrichtung lebt, wird er kein Geld haben. Wo nichts ist, kann man auch nichts bekommen. Hinzu kommt die Diagnose.
So leid es mir tut, aber du kannst dich nur an gemeinnützige Organisationen wenden und um Hilfe betteln. Der "Weiße Ring" ist glaube ich so eine Organisation.
Ohne Anwalt kommst du nicht dran. Vielleicht weiß man beim Weißen Ring, wie man es anstellen muss.
Hallo Friedlich,
wenn das kein schlechter scherz ist hast du mein tiefstes Beileid, leider hat dein Anwalt recht:
Nach § 827 BGB ist für den Schaden derjenige nicht verantwortlich, der im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt. Für eine wegen dieser Umstände ausnahmsweise eingetretene Deliktsunfähigkeit trägt der Schädiger die Beweislast.
MfG
Was ist mit dem Paragraph 829 Bgb
Falls eine Haftung wegen fehlender Deliktsfähigkeit nach §§ 827, 828 BGB ausscheidet, kommt eine Billigkeitshaftung nach § 829 BGB in Betracht, die eine Ausnahme vom Verschuldensprinzip statuiert. Voraussetzung ist, dass der Schädiger, bspw. der Betreute, objektiv und subjektiv einen der genannten Deliktstatbestände verwirklicht hat19. Nach § 829 BGB hat dann auch ein für sein Handeln nicht Verantwortlicher gleichwohl den Schaden zu ersetzen, soweit die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, aber auch unter Berücksichtigung der Umstände der Tat sowie der natürlichen Verschuldensfähigkeit20, eine Schadloshaltung des Opfers erfordert.
Du könntest es versuchen immerhin bist du Körperlich eingeschränkt, notfalls übernimmt der Staat die kosten.
Iralupi er hat ja genug Geld, ich möchte von dem Staat nichts haben.
Ich möchte das Geld wegen Rache nicht. Ich möchte das Geld haben, weil ich mir was aufbauen möchte und finanziell total auf dem Boden bin. Natürlich auch, weil das Geld mir menschlich gesehen zusteht.
Der FS hat 5 Liter Blut verloren. Google mal wieviel blut ein Mensch hat und dann frage dich, wie realistisch die Geschichte ist.
Ein Mensch hat zwischen 6 bis 7 Liter Blut.
Er hat genug Geld und das Geld wird von seinem Betreuer verwaltet.