Kfz-Zwangsentstempelung auf verschlossenem Grundstück

Mir wurde heute ein Auto zwangsentstempelt obwohl es auf privaten verschlossenem Grundstück stand.

Zur Vorgeschichte: Nach einem Wechsel der Bankverbindung hat meine Versicherung die neue Einzugsermächtigung 'übersehen'. Ich wurde schriftlich zur Zahlung der fälligen Prämien aufgefordert. Nach telefonischem Kontakt habe ich die offenen Beträge überwiesen und die Versicherung hat die nächste Prämie bereits von meinem Konto abgebucht. Zwischenzeitlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsstelle mit der Ankündigung der Zwangsentstempelung wegen fehlendem Versicherungsschutz. Auch dort habe ich angerufen und den Sachverhalt erläutert. Mittlerweile hat die Versicherung der Zulassungsstelle bestätigt, dass Versicherungsschutz für das betreffende Fz besteht.

Heute mittag fand ich an meiner Haustür einen Aufkleber mit dem Hinweis: 'Das Fahrzeug wurde entstempelt'. Am betreffenden Fz wurde der Zulassungsstempel entfernt.

Das Fahrzeug befand sich auf Privatgrundstück. Die einzige Zugangsmöglichkeit von Aussen (Hoftor) war durch eine Kette mit Vorhängeschloss verschlossen. Dass Schloss wurde wahrscheinlich aufgebrochen - Kette und Schloss sind jedenfalls nicht mehr da.

Geklingelt hat auch niemand; wir waren zu zweit zu Hause, die Klingel funktioniert (extra noch mal getestet) und wir hätten diese auf jeden Fall gehört (wir sassen ohne Musik ect. etwa zwei Meter von der Klingel entfernt).

Auf der Zulassungsstelle war niemand mehr zu erreichen. Aber sicherlich darf doch keiner einfach mal 'einbrechen' nur um ein Kennzeichen zu entstempeln????? Oder hätte das Fahrzeug im Haus stehen müssen damit es sich um Einbruch handelt? Eigentlich dachte ich, dass ein Gerichtsbeschluß nötig ist um auf Privatgrund ein zu dringen wenn dieser nicht öffentlich zugänglich ist.

Vielleicht hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann auch so etwas dazu sagen. Vielen Dank für die Antworte(n) im Voraus

Kfz-Versicherung, Einbruch, Hausfriedensbruch, Privatgrundstück
Als Mieter auf Privatgrundstück parken

Hallo.

Ich habe heute einen Brief hinter dem Scheibenwischer meines Autos entdeckt auf dem ein Geschäftsinhaber eines Ladens in unserem Hause um 35€ bittet da ich angeblich auf seinem Parkplatz stehe.

Ich sehe nun nicht vor das zu zahlen (werde ich auch nicht) und frage nun nach einem rechtlichen Hintergrund was die Kennzeichnung von privaten Parkplätzen angeht.

Nun zum Hintergrund: Vor unserem Haus auf dem Grundstück des Hauses befinden sich 5 Parkplätze welche durch ein Schild "Privatgrundstück. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt." gekennzeichnet sind. Nun bin ich Mieter des Hauses und dort ist nirgends eine Kennzeichnung, dass diese Parkplätze ausschließlich für Besucher oder Mitarbeiter des Geschäfts bzw. des Kochstudios sind.

Es waren mal Schilder am Zaun angebracht. Da diese aber vom Geschäftsinhaber selbst entfernt wurden waren diese Plätze wieder frei für alle Mieter und Besucher. Daher habe ich mein Auto dort abgestellt sofern am Straßenrand kein Parkplatz frei war... und nach einer Nachtschicht sucht man morgens gegen 7h auch keine Parkplätze in der Umgebung und ist froh wenn man sich da hinstellen kann.

Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich berufen um dem Geschäftsinhaber Einhalt zu gebieten? Es steht doch irgendwo etwas von einer Kennzeichnungspflich, oder?

MfG

JT

Recht, Gesetz, abschleppen, parken, Parkplatz, Privatrecht, Privatgrundstück, Privatparkplatz
vorsätzlich, unbefugtes wenden auf privater Grundstücksauffahrt

Ich habe mir vor ca. 2 Jahren, ein ältertes Haus gekauft, wo es den Vorbesitzern wohl ziemlich egal war, wie es so drum herum aussieht und was da so drum herum passierte!

Mit den Jahren vor meiner Zeit, muß sich der Malermeister von gegenüber es sich wohl angewöhnt haben, rückwärts quer über die Straße auf meiner Auffahrt zu wenden, obwohl er genügend Platz und Gelegenheit hätte, auf seinem Hof - und Parkplatz zu wenden! Zu Anfang habe ich dieses gar nicht so gemerkt, da ich viel arbeiten war. Hatte mich aber über diese Spuren (im Winter, oder bei Regen) wohl gewundert! Als ich denn mal frei hatte und sah, das es der Malermeister selbst mit seinem Bulli war, der da ständig bei mir wendete, hab ich mich mal getraut und bin an die Straße gegangen, als ich merkte, das er dieses für ihn scheinbar selbstverständliche Wendemanöver wieder vorhatte und ihn darauf angesprochen. Ich sagte zu ihm: Ich weiß ja nicht, was Du mit den vorherigen Eigentümern für eine Abmachung hattest, aber ich möchte das nicht, das Du auf meiner Einfahrt hier wendest und genauso, möchte ich auch nicht, das Deine Frau hier Mittags immer mit ihrem Hund auf meinem Grundstück sein Geschäft machen läßt (wobei ich sie auch auf frischer Tat erwischt habe und mich vorher immer gewundert habe, woher diese Häufchen wohl immer kommen. Aber so kann das gehen, wenn man viel arbeiten ist!? :<) !

Na ja, er meinte denn nur zu mir: Ich darf hier also nicht mehr wenden?!

Ich: Nein, ich möchte das nicht!

Er darauf: Okay, ich habe verstanden!

Aber das ist jetzt schon über ein Jahr her und er macht es immer noch und das mehrmals täglich! :< Und hinzu kommt, (ich dachte, er könne es wohl vergessen haben!?), nein er macht es jetzt vorsätzlich. Vor einigen Wochen, Sonntags morgens, war der Gärtner der anderen Nachbarin bei mir im Garten am Birnen pflücken. Als der Malermeister dann mittags (an diesem Tag mal mit Fahrrad) nach Hause fuhr, hielt er an meinem Gründstück an und fragte, dem ihn scheinbar wohl bekannten Gärtner, ob ich ihm das erlaubt hätte, das er sich dort die Birnen pflücken dürfte? Ja, sagte dieser zu ihm, was zwar nur halbwegs stimmte, aber ich war anderer seits auch froh, das er sich die Birnen mitnahm, denn für mich sind es dieses Jahr viel zu viele gewesen. Naja, aber zumindest meinte der Maler dann nur: Komisch, das hätte ich nie gedacht, das der Dir sowas erlaubt!? Ich darf noch nicht einmal auf seiner Auffahrt wenden!

Ich dachte, ich höre nicht richtig. Also hatte er es doch nicht vergessen!? :<

Demnach macht er es doch aber jetzt mit Vorsatz! Und was kann/muß ich tun, um dieses Verhalten abzustellen? Ich hab schon gedacht an Steinchen werfen gegen den Bulli (er sieht ja nicht woher das denn mitm Male kommt). Und ein anderer Nachbar sagte schon, ich solle dochne Hand voll Nägel auf die Auffahrt schmeißen, aber das wäre ja auch nicht gut für meine Reifen!? Also, was kann man gegen so ein stures Verhalten machen, ohne da großartig eine Zaunanlage zu errichten?

Privatgrundstück

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