Darf mein Hund auf eigenem, nicht eingezäunten Grundstück ( 80 ha ) frei laufen?
Ich habe folgendes Problem. Wir wohnen auf einem Bauernhof mit rund 80 ha Forst und Wald drumherum. Alles unser Privatbesitz aber von der Allgemeinheit zum Spazierengehen genutzt. Die Hofstelle ist eingezäunt. Leider gelingt es unserem Hund ( ehemaliger Strassenhund ) immer wieder den Zaun zu überwinden, unterwinden oder was auch immer. Er ist da sehr einfallsreich. Er ist ein lieber kleiner Kerl, eher ängstlich, der für niemanden eine ernsthafte Bedrohung darstellt und ist dennoch selbstverständlich versichert. Er hat nur ein Problem, er verbellt Jogger, die leider hin und wieder über unser Gelände laufen. Nun bin ich mit einem solchen aneinander geraten, der auf meinen Hund losgegangen ist. So rein moralisch denke ich, soll er doch den Kilometer außen rum laufen, wenn ihn mein Hund stört. Rechtlich weiß ich natürlich, dass ich dafür Sorge zu tragen habe, dass mein Hund niemanden verletzt. Macht er aber auch nicht. Er nervt halt nur. Ein allgemeines Betretungsverbot kann ich nicht aussprechen und will ich auch gar nicht. Aber faktisch bedeutet das doch für mich, dass ich mein Grundstück entweder auf 2,00 m mit Stahlzaun ( wofür ich im Außenbereich erstens keine Genehmigung bekomme und den ich 2. gar nicht finanzieren kann ) einfrieden müßte oder meinen Hund auf meinem eigenen Grundstück nicht mehr laufen lassen kann. Zum Wohle der Allgemeinheit...Alles etwas unbefriedigend... Was erwartet mich, wenn sich jemand beschwert? Wie ist die Rechtsgrundlage bei freilaufenden Hunden auf so großen privaten Grundstücken? Hat schon mal jemand ein ähnliches Problem gehabt?
Und bitte keine Erziehungstipps...Habe alles durch inklusive teurem Hundetrainer..
Danke
9 Antworten
Der Jogger begibt sich auf ein Privatgelände, und ist somit nicht in recht auf diesem Gelände seine Ordnung zu schaffen !
Vorm Gericht, wirst du aber nur im recht stehen, wenn das Grundstück + der Weg der in das Grundstück geht als Privat ausgeschildert ist, und Vertraglich fest steht das es euer Grundstück ist wo sich Jogger u.a. zutritt verschaffen !
Das ist egal ob das Grundstück dann eingezäunt ist oder nicht, wenn es ausreichend beschildert ist ;-)
"Wenn sich jemand auf Privatgelände begibt, und sich zb. durch ein Elektrokabel das noch auf dem weg liegt und nicht weggeräumt wurde stolpert, und sich dabei verletzt, haftet auch nicht der Besitzer des Geländes "
Das ist eine ganz andere Sache und ich denke nein da liegst du falsch. Es gibt eine Hundehalteverordnung die je nach Gemeinde oder Stadt anders ist.
Und du als Hundehalter hast in jeder Minute Aufsichtspflicht. Ob eingezäunt oder nicht.
Wenn ich jemanden besuche der einen Hund hat, ich betrete mit diesen wissen das Grundstück, nun beißt der Hund mich angenommen. Wer zahlt? Der Hundehalter und nicht ich!
"An dieser Stelle ist jedoch festzuhalten, dass jede Person die erforderlichen Vorkehrungen zur Schützung Dritter vor einer möglichen Gefährudung zu treffen hat. Eine Aufsichtspflicht über den Hund besteht immer, obgleich es sich bei der Person um den Hundehüter, Hundhalter oder ein Hundeführer handelt. Aufgrund der Unberechenbarkeit der Tiere, besteht stets ein gewisses Risiko der Gefahr."
Alles hier nachzulesen:
http://www.hunderecht.eu/hundegesetz/deutsches-hunderecht/17-die-haftung-des-tierhalters
Du wirst damit recht haben !
Aber es ist immer noch ein Unterschied wenn ich jemanden zu mir auf mein Grundstück einlade, oder sich jemand fremdes auf meinem Grundstück zutritt verschafft !
Ich glaube auch, das diese Jogger die den weg durch das Privatgelände Joggen, diesen Hund schon kennen müssten, und Joggen trotz der "Gefahr" immer wieder diesen weg lang !
Wenn das so schlimm für mich als Jogger wäre, warum laufe ich dann nicht außenrum ? Bin doch eh am Joggen, und muss nicht Uunbedingt diesen weg lang Joggen ;-)
Ich denke trotzdem das wenn es wirklich mal zum streit kommen sollte, das der Grundstücksbesitzer recht bekommt ! :-/
Ich nochmal selber... Der Vorschlag mit der Rechtsberatung ist vielleicht gar nicht so verkehrt.
Natürlich ist mein Hund haftpflichtversichert. Er ist im Übrigen ganz knapp 40 cm groß und wiegt 12 kg, also echt ne halbe Portion. Aber wer halt Angst vor Hunden hat, hat sie auch vor ihm. Vor allem, wenn er wie eine Tarantel angeschossen kommt... Bin durch Eure Antworten schon ein wenig nachdenklicher geworden. Ich bin wirklich ein verantwortungsbewußter Hundehalter und das auch schon seit etlichen Jahren. Habe auch selber einen kleinen Sohn und würde es alles andere als witzig finden, wenn er so angegangen würde. Obwohl unser Hund - wie gesagt - ausschließlich ein Problem mit Joggern hat und er immer einen Sicherheitsabstand von zwei,drei Metern einhält. Kinder liebt er über alles...
Es bleibt mir wohl tatsächlich nichts anderes übrig, als die kleine Fellwurst anzuleinen oder den Zaun noch mehr aufzurüsten. So kann dann wirklich nichts mehr passieren. Auch dem Hund nicht...
Früher war ich immer der Meinung etwas Gutes zu tun, Hunde vom Auslandstierschutz zu übernehmen. Mit dreien hat es auch wunderbar geklappt. Aber dieser kleine Wuschel ist ein gutes Beispiel dafür, dass man vielleicht nicht jedem Strassenhund einen Gefallen tut, wenn man ihn aus seiner gewohnten Umgebung holt. Unser Hund ist von ganzem Herzen Streuner und wird es immer bleiben. Vielleicht hätte er ein freies - wenn auch gefährlicheres - Leben vorgezogen, wenn man ihn gefragt hätte.
Vielen Dank für Eure Denkanstöße und Ratschläge. Ich gehe jetzt Zaun-Bauen...:-)
Man muss einen Hund immer so halten, daß er niemanden gefährden oder gar verletzen kann. Auch wenn jemand sich zu einem eingefriedeten Grundstück Zugang verschafft und gebissen würde, haftet der HUndehalter.
Du kannst doch einen Teil einfrieden, haben wir auch gemacht. Unser Hund kann im unmittelbaren Bereich rund um's Haus frei laufen. Da der Garten nicht "ausbruchsicher" ist, ist er da auch niemals allein unterwegs.
Hausfriedensbruch und die Aufsichtspflicht seines Hund verletzen , sind zwei unterschiedlich Sachlagen.
Auf den eigenen Grundstück oder außerhalb, hat der Hundehalter dafür Sorge zu tragen , das der Hund niemanden Gefährdet oder belästigt.
Ich kann mich doch nicht auf Privatgelände begeben, und mich beschweren das mich der Hund des Besitzers von Gelände anbellt !
Auch dann darf ein "Einbrecher" nicht verletzt werden. Es sei denn, er wäre bewaffnet.
Wenn du auf den Wegen Schilder aufstellst ,Privatgrundstück. Betreten auf eigene Gefahr, und du weist auf den Hund hin ,bist du weitgehend aus der Haftung raus. Besser wäre es du würdest einen Fachanwalt mit der Frage konsultieren
***Wenn du auf den Wegen Schilder aufstellst ,Privatgrundstück. Betreten auf eigene Gefahr, und du weist auf den Hund hin ,bist du weitgehend aus der Haftung raus.***
Das stimmt nicht.
Passiert etwas trotz des Warnschildes , kann der Hundehalter richtig eins auf den Deckel bekommen, weil er es wusste , das eine "angenommene Gefahr ausgeht" von seinem Hund.
So handelt der Hundehalter vorsätzlich.
Stimmt nicht. Auch unbefugtes Betreten darf nicht eigenmächtig geahndet werden. Das wird Dir jeder Fachanwalt bestätigen.
Hallo,
einen teuren Hundetrainer hast du dir geleistet - warum fragst du nicht einfach mal einen gar nicht so teuren Anwalt? Der kann dir mit Sicherheit die rechtliche Lage aufzeigen - und auf die kannst du dich dann tatsächlich verlassen!
Weder bei gesundheitlichen noch bei rechtlichen Fragen können die Internetforen wirklich verlässlich helfen - ein Anwalt kann das.
Und eine Rechtsberatung ist nicht so teuer wie man denkt - und dann weißt du genau, was du unternehmen könntest oder unternehmen musst oder eben nicht.
Gutes Gelingen
Daniela
Auch das ist falsch . Wenn sich jemand unberechtigterweise Zutritt zu einem Umfriedetem Gelände verschafft ist es Hausfriedensbruch. und er haftet selber für alle Folgen die aus diesem Hausfriedensbruch resultieren