In Eigentumsgarten wohnen?
Hey,
in vielen Eigentumsgärten ist es in der Regel nicht möglich, sich polizeilich anzumelden. Bei Gartenvereinen ist sogar ein längeres aufhalten verboten. Meine Frage wäre, kann man sich in seinem Eigentumsgarten so lange aufhalten wie man will, wenn man woanders angemeldet ist? Weil, es ist ja quasi dein Eigentum.
Was heißt hier Eigentumsgarten ?
Ist der nicht beim Haus ? Nirgendwo )
Beim Gartenbauverein ist und bleibt
er Eigentum des Vereins - du bist ja Mitglied
zahlst Pacht dafür.
nein es gibt eigentumsgärten
4 Antworten
Wenn Du mit deinem Garten meinst, dein eigenes Grundstück, dann ja.
Wir haben auf unserem Garten (Baugrundstück) bevor wir 16 Jahre später gebaut haben, ein Blockhaus hergesetzt 27m². Mit Schlafboden. Das gab nie Ärger.
Jetzt zum Amt.
Erst beim Haus Bauen fiel dann auf, dass das Blockhaus ja zu groß ist. Bis 24 m² braucht es keine Baugenehmigung. Das gab ne Zahlungsaufforderung die aber händelbar war.
Das es da stand, hat niemanden interessiert. Es ist ja unser GS.
Naja es wäre zu unterscheiden zwischen Aufenthalten (wo du tatsächlich pennst) und melderechtlich wohnen (wo die Meldeadresse ist)...
...da du bei letzterer sowieso regelmäßig sein musst (Post holen usw.) sollte das kein Problem sein...
Wenn der Garten nur gemietet ist, ist es allerdings nicht deine Entscheidung ob du da immer pennen kannst...
Da kommts dann auch auf die Infrastruktur an (Klo, Strom, Brandschutz...) - da der Vermieter nicht alles stellen kann oder will, was für Wohnungen vorgegeben ist, darf das eben höchstens gelegentliches übernachten sein...
Und wie von mir gesagt: wieweit ist die Infrastruktur da? Wo gehst du aufs Clo, hast/brauchst du Strom? Wo schläfst du? Darfst du dort (Wohn-) Gebäude bauen/haben?
Nein, weil, es ist quasi ein dümmlicher Versuch, das Bundesmeldegesetz und einen Rattenschwanz an weiteren Vorschriften zu unterlaufen.
Als wenn man nicht eine Miet Wohnung mit Melde Adresse und ein Privates GS haben kann. Oder ein Haus auf dem man gemeldet ist und ein Sommerhaus weit weg haben kann. Nachsendeauftrag sollte dir was sagen. Dazu langt ein Briefkasten.
Beispiel Wir hatten saumäßiges Glück ein BauGS zu bekommen 720 m² für 30.000 DM und ich hab keine 0 Vergessen! Wir hatten aber nicht das Geld um zu bauen. Das passierte erst 16 Jahre später.
Das regelt dein Gartenverein. Wie du aber selbst schon geschrieben hast, es ist nicht erlaubt. Gegen ein/zwei mal hat sicher keiner etwas auszusetzen. Dein Eigentum am Garten ist auch nur das Häuschen darauf. Das Grundstück ist gepachtet.
Ich rede vom Eigentumsgarten, da zählt das Grundstück dazu.
Wie gesagt ich meine einen Eigentumgarten wo man Besitzer des Grundstückes ist