Müll vom unbekannten Nachbarn landet in unserer Mülltonne!

Morgen kommt bei uns die Müllabfuhr. Als wir heute Abend unsere Mülltonne und den Windelsack rausstellen wollten, haben wir bemerkt dass der Windelsack (den wir ja bezahlt haben, um die Windeln von unserem Kleinen überhaupt entsorgen zu können) spurlos verschwunden sind. Dafür waren in unserer Mülltonne 2 volle fremde Müllbeutel. In dem einen ist Katzenstreu und im anderen Hausmüll (mit Maden!) drin. Da der Windelsack immer auf unserer Mülltonne steht, kann es auch nicht versehentlich passiert sein. Wir wollten heute Abend noch den restlichen Müll aus unserem Mülleimer und die restlichen verbrauchten Windeln in unserer Tonne und unserem Sack entsorgen -ging nicht! Am liebsten hätte ich den fremden Müll und die restl. Windeln einfach auf die Straße geschmissen... aber auf das gleiche Niveau wie die Person die das getan hat, werden wir nie sinken. Mein Mann ist Hausmeister (Nebentätigkeit) und er hat herumgefragt. Natürlich war es keiner. Mein Mann hat aber auch keinen Ärger mit den Bewohnern in unserem Haus, das 12 Wohnungen hat. Katzenbesitzer gibt es einige, wir haben auch schon einen Verdacht... eine junge Frau die schon Anzeigen (z.B. wegen Vernachlässigungen Ihrer Katzen) von anderen Mitbewohnern hatte. Sie hat auch nicht aufgemacht, als mein Mann vorhin bei ihr geklingelt hat. Obwohl wir gehört haben dass sie da war! Das sie aber die Mülltüten in unsere Tonne gelegt und den Windelsack entfernt hat, dafür haben natürlich keinen Beweis.

Was können wir tun? Wir haben ja jetzt einen finanz. Schaden, da wir auf unserem Müll "sitzenbleiben". Außer dass man die Hausverwaltung benachrichtigt, fällt mir nichts ein.

Wäre es überhaupt strafbar (Ordnungswidrigkeit?), wenn man seinen Abfall unerlaubt in fremde Mülltonnen entsorgt?

D A N K E ! ! !

Müll, Recht, Abfallentsorgung, Mülltonne, Nachbarn, Nachbarschaftsstreit, Ordnungswidrigkeit, Schaden
Vertragspflicht zum Rausstellen der Mülltonnen bindend, wenn gesundheitlich nicht zumutbar?

Hallo Gemeinde.

Eine Mieterin ist laut Vertrag verpflichtet, die Mülltonnen heraus zu stellen und wieder rein zu holen, wenn sie laut Plan an der Reihe ist. Weiterhin ist vereinbart, dass diese Pflicht entfällt, wenn die Kosten für den Transport der Tonnen umgelegt werden.

Nun teilt die Mieterin mit, sie wäre dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage (das würde sie vermutlich auch belegen können).

Hausmeisterkosten sind nicht als Nebenkosten vereinbart. Wohl aber (logisch) Abfallentsorgung, öffentliche Lasten und Hausreinigung (u.v.a.m. die hier aber kaum greifen dürften).

  • Ich kann die Kosten für den Transport der Tonnen von und zur Straße also nicht als typische Hausmeistertätigkeit umlegen, wenn ich jemanden dafür bezahle.

  • Ich will aber auch nicht auf Mannschaftstransport umstellen, weil ich dadurch die Kosten der anderen Mieter hochtreibe, die ja die Tonnen transportieren, wenn sie dran sind. (Nebenfrage: Könnte ich das überhaupt nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot?)

  • Ebenfalls will ich den Plan nicht so abändern, dass andere Mieter häufiger dran sind, weil das eine Benachteiligung ist. (Nebenfrage: Oder wäre das zumutbar und zulässig?)

Ist die Mieterin raus aus der Nummer, habe ich da noch eine Möglichkeit, oder habe ich an etwas nicht gedacht? (Deutsches Mietrecht).

Danke schon mal vorab ;)

Mietrecht, Mülltonne, Nebenkosten

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